Nach can. 402 § 1 CIC/1983 wird einem Diözesanbischof, dessen Amtsverzicht vom Papst angenommenen worden ist, der Titel eines Emeritus der Diözese verliehen, der er bis zu seinem Angebot auf Amtsverzicht als Diözesanbischof vorgestanden hat. Dieser Bischof wird nun „emeritierter Diözesanbischof der Diözese XY“ genannt. So war z.B. der Titel von Altbischof Dr. Hubert Luthe, der von 1992 bis 2002 der Diözese Essen vorgestanden hat, „emeritierter Diözesanbischof von Essen“.
„Der emeritierte Diözesanbischof wird [somit ein sog.] Titularbischof, erhält aber nicht den Titel einer aufgelassenen Diözese, sondern den Titel eines emeritierten Bischofs der Diözese, auf die er den Amtsverzicht geleistet hat.“ Sein sog. Titularbistum ist demnach seine ursprüngliche Diözese, welche er bis zu seinem Amtsverzicht geleitet hat.
Wird jetzt ein neuer Diözesanbischof für die vakant gewordene Diözese ernannt, so erhält dieser den Titel „Diözesanbischof von XY“, also z.B. Diözesanbischof von Essen. Beide Bischöfe, der emeritierte und der neue Diözesanbischof, haben also dieselbe Diözese als ihr Titelbistum. Es sind folglich faktisch zwei Bischöfe auf ein und dieselbe Diözese ernannt.
Die Frage, die sich hier aufdrängt lautet: Geht das überhaupt? Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Prinzips des sog. Monepiskopats, welches man mit der Kurzformel „eine Diözese – ein Bischof“ übersetzen kann.
Es geht in meiner Magisterarbeit also um die Frage, ob die Rechtsfolge des can. 402 § 1 CIC - sobald ein neuer Diözesanbischof für die vakant gewordene Diözese ernannt wird und somit sowohl der emeritierte Diözesanbischof als auch der neue Diözesanbischof auf ein und dieselbe Diözese ernannt sind - theologisch überhaupt möglich, bzw. haltbar ist. Eine entscheidende Kernfrage meiner Magisterarbeit ist demnach: Können also mehrere Bischöfe auf ein und dieselbe Diözese ernannt werden, oder ist ein solches Vorgehen theologisch ausgeschlossen?
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Unterscheidung von Diözesan- und Titularbischof
2.1 Die geschichtliche Entstehung der Unterscheidung
2.2 Verhältnis von Bischof und Teilkirche
3 Der bischöfliche Weihetitel
3.1 Abgrenzung von absoluter und relativer Ordination
3.1.1 Das Translationsverbot des Konzils von Nicäa
3.1.2 Die Festschreibung der relativen Ordination auf dem Konzil von Chalzedon
3.1.3 Eine differenzierte Sichtweise
3.2 Weihetitel und Inkardination
3.3 Ein erstes Fazit
4 Der Monepiskopat
5 Ein Blick auf die heutige Weiheliturgie
6 Vorläufige Zusammenfassung
7 Die Kardinäle und Bischofskoadjutoren
8 Der Titelzusatz „Emeritus“
9 Mögliche Lösungsansätze
10 Ergebnis und persönliches Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis:
- Arbeit zitieren
- Oliver Schmitz (Autor:in), 2014, „Es kann nur einen geben!“. Untersuchung der Rechtsfolge des can. 402 § 1 CIC in Bezug auf Ernennung eines neuen Diözesanbischofs für die betreffende Diözese, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301245
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