SICHERHEIT UND ORDNUNG IM STRAFVOLLZUG
I. Einleitung
Der Begriff Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug lässt sich in zwei große Bereiche gliedern. So wird dieser Komplex einerseits im Strafvollzugsgesetz [StVollzG] behandelt, anderseits in den allgemeinen Regeln und Vorschriften des Umweltschutzes, der Unfallverhütung, des vorbeugenden Brandschutzes.
Diese Aufzählung ist in keiner Weise vollständig, soll jedoch deutlich machen, dass eine Strafvollzugsanstalt gleichzeitig eine Betriebsstätte darstellt und als solche der einschlägigen Gesetzgebung unterliegt.
Auch der im StVollzG behandelte Begriff der instrumentellen Sicherheit hat seine Entsprechungen in der Freigeländesicherung, Zutrittskontrolle oder Einbruch- und Überfallmeldetechnik in der privaten Wirtschaft. Wie sich aus Gesprächen mit der Anstaltsleitung ergab, hat auch der Begriff der Sicherheit in der Informationstechnik – im Sinne des gleichnamigen Bundesamtes – dergestalt Eingang in die Praxis der Sicherheit im Strafvollzug gefunden, dass den Inhaftierten der Besitz von Personal Computern nicht erlaubt wird. Ausnahmen werden nur zum Zweck der Ausbildung gestattet.
Nachfolgendes Referat wird sich auf die Ausführungen des Strafvollzuggesetztes und seine Umsetzung in der Justizvollzugsanstalt Tegel beschränken.
[...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Grundlagen
- Begriff „Sicherheit und Ordnung"
- Sicherheitsbegriffe
- Instrumentelle Sicherheit
- Kooperative Sicherheit
- Administrative Sicherheit
- Soziale Sicherheit
- Spannungsverhältnis
- Prinzipien des 581 StVollzG
- Prinzip der Selbstverantwortung, 581 1 StVollzG
- Prinzip der Subsidiarität, 581 11 StVollzG
- Übermaßverbot, 581 11 StVollzG
- Generalklausel (sog. Angstklausel), 4 11 2 StVollzG
- Aufrechterhaltung der Sicherheit
- Schwerwiegende Störung der Ordnung der Anstalt
- Fehlende anderweitige gesetzliche Regelung
- Verhaltensvorschriften, "82, 83 StVollzG
- S 82 StVollzG
- S 83 StVollzG
- Sicherungsmaßnahmen
- Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
- Durchsuchung, 584 StVollzG
- Sichere Unterbringung, 585 StVollzG
- Erkennungsdienstliche Maßnahmen, 586 StVollzG
- Festnahmerecht, 587 StVollzG
- Besondere Sicherungsmaßnahmen
- Arten
- Anordnungsvoraussetzungen
- Zuständigkeit der Anordnung
- Besonderheiten der Durchführung
- Möglichkeiten der Unterbringung aus Sicherheitsgründen
- Schlichtzelle
- Sichtspion
- Gemeinschaftsunterbringung mit zuverlässigen Mitgefangenen
- Einzelhaft, 89 StVollzG
- Fesselung, S 90 StVollzG
- Situation in der Justizvollzugsanstalt Tegel
- Spezielle Probleme bei der Sicherheit
- Ausländer
- Überbelegung
- Besondere Sicherungsmaßnahmen für inhaftierte Drogendealer
- Andere erwähnenswerte Sicherungsmaßnahmen
- Ersatzansprüche, 93 StVollzG
- Aufwendungsersatz, 93 1 1 StVollzG
- Schadensersatz, 93 1 2 StVollzG, 823 BGB
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Referat befasst sich mit dem Thema Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug, insbesondere im Kontext des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG). Es analysiert die verschiedenen Sicherheitsbegriffe, das Spannungsverhältnis zwischen Resozialisierung und Sicherheit, die Prinzipien des StVollzG, die Verhaltensvorschriften und die verschiedenen Sicherungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden spezielle Probleme in der Justizvollzugsanstalt Tegel, wie z.B. der Umgang mit Ausländern und die Überbelegung, sowie die Ersatzansprüche gemäß 93 StVollzG beleuchtet.
- Sicherheitsbegriffe im Strafvollzug
- Spannungsverhältnis zwischen Resozialisierung und Sicherheit
- Prinzipien des StVollzG (Selbstverantwortung, Subsidiarität, Übermaßverbot)
- Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug (allgemeine und besondere)
- Spezielle Herausforderungen in Justizvollzugsanstalten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug ein und stellt fest, dass der Begriff in zwei große Bereiche gegliedert werden kann: den Bereich des StVollzG und den Bereich allgemeiner Regeln und Vorschriften (Umweltschutz, Unfallverhütung, Brandschutz). Die Bedeutung von Sicherheit in der Informationstechnik wird ebenfalls erwähnt.
Das Kapitel „Grundlagen" beleuchtet den Begriff „Sicherheit und Ordnung" im Strafvollzug und unterscheidet ihn von der Sicherheit und Ordnung im Polizeirecht. Sicherheit im Strafvollzug wird als Abwendung von Gefahren verstanden, die sowohl von der Anstalt als auch von den Gefangenen ausgehen. Ordnung hingegen zielt auf ein geordnetes und menschenwürdiges Zusammenleben in der Institution ab, wobei der Begriff der Selbstverantwortung des Gefangenen im Vordergrund steht.
Im Kapitel „Sicherheitsbegriffe" werden die verschiedenen Aspekte der Sicherheit im Strafvollzug näher betrachtet: instrumentelle Sicherheit (bauliche und technische Vorkehrungen), kooperative Sicherheit (Zusammenarbeit aller Beteiligten), administrative Sicherheit (strukturierende Vorgaben der Anstaltsverwaltung) und soziale Sicherheit (soziale Beziehungen zwischen den Menschen in der Anstalt). Das Spannungsverhältnis zwischen Resozialisierung und Sicherheit wird ebenfalls thematisiert, wobei die Wichtigkeit der Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung von Ordnungsmaßnahmen betont wird.
Das Kapitel „Verhaltensvorschriften" behandelt die in den §§ 82 und 83 StVollzG geregelten Verhaltensregeln für Gefangene. Diese umfassen allgemeine Regeln über das Zusammenleben in der Anstalt, die Gehorsamspflichten gegenüber den Vollzugsbeamten, das Verlassen des zugewiesenen Bereichs, die Sorgfalts- und Reinigungspflicht sowie die Meldepflicht bei Lebensgefahr. Die Regelung des persönlichen Gewahrsams von Gefangenen, insbesondere die Genehmigungspflicht für die Annahme von Gegenständen, wird ebenfalls behandelt.
Das Kapitel „Sicherungsmaßnahmen" beschäftigt sich mit den Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt dienen. Es wird zwischen allgemeinen und besonderen Sicherungsmaßnahmen unterschieden. Zu den allgemeinen Maßnahmen gehören die Durchsuchung, die Sichere Unterbringung, die erkennungsdienstlichen Maßnahmen und das Festnahmerecht. Die besonderen Sicherungsmaßnahmen richten sich gegen einen konkreten Gefangenen und werden bei einer konkreten Gefahr für die Sicherheit angewandt. Hierzu zählen die Einzelhaft, die Fesselung und die Absonderung.
Das Kapitel „Situation in der Justizvollzugsanstalt Tegel" beleuchtet die besonderen Herausforderungen im Strafvollzug, die sich aus dem hohen Ausländeranteil und der Überbelegung ergeben. Die speziellen Sicherungsmaßnahmen für inhaftierte Drogendealer und weitere erwähnenswerte Maßnahmen werden ebenfalls dargestellt.
Das Kapitel „Ersatzansprüche" behandelt die Regelung des § 93 StVollzG, der den Gefangenen für vorsätzliche oder grob fahrlässige Selbstverletzung oder Verletzung anderer zur Kostentragung verpflichtet. Es wird zwischen Aufwendungsersatz und Schadensersatz unterschieden.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug, das Strafvollzugsgesetz (StVollzG), die Resozialisierung von Gefangenen, die verschiedenen Sicherheitsbegriffe (instrumentelle, kooperative, administrative, soziale Sicherheit), die Prinzipien des StVollzG (Selbstverantwortung, Subsidiarität, Übermaßverbot), die Verhaltensvorschriften für Gefangene, die Sicherungsmaßnahmen (allgemeine und besondere), die Situation in der Justizvollzugsanstalt Tegel, sowie die Ersatzansprüche gemäß § 93 StVollzG.
- Arbeit zitieren
- Charlotte Schwarze (Autor:in), 2000, Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3010
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