Die Arbeit beschäftigt sich mit der Etymologie und historischen Semantik des Wortes "Ehegatte".
Dabei werden die zwei Morpheme "Ehe" und "Gatte" zunächst getrennt betrachtet und auf ihre Herkunft analysiert.
Danach folgt eine kurze synchrone Bedeutungsdifferenzierung von "Ehe" und "Gatte", woran jeweils Ableitungen dieser Morpheme folgen.
Abschließen soll die Arbeit mit dem diachronen Bedeutungswandel der beiden Wörter.
Im Indogermanischen bedeutete das Wort Ehe ‚lenken‘ oder ‚verbinden‘. Im Westgermanischen kommt es zu einer Bedeutungserweiterung. Das Wort substantivierte sich und hatte seitdem die Bedeutung ‚Gesetz‘ oder ‚Recht‘ und deutete auf die Verbindung von Mann und Frau hin, die aufgrund eines göttlichen Gebotes eine Art eines gesetzlichen Vertrages eingingen. Im Althochdeutschen wurde das Wort ēwa zusätzlich mit der Bedeutung ‚Ewigkeit‘ oder auch ‚ewig geltendes Recht‘ verwandt. Das heutige Wort ewig beruht ebenfalls auf ēwa.
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