Inhaltsverzeichnis:
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
B. Zum Sachverhalt der Entscheidung des BAG – 4 AZR 190/08
C. Tatsächliche Ausgangslage: Gewerkschaftspluralität im Betrieb
D. Rechtliche Ausgangslage: Tarifkollisionen
I. Tarifpluralität
1. Definition
2. Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb
II. (Betriebsweite) Tarifkonkurrenz
1. Definition
2. (Betriebsweite) Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis
E. Betriebsnormen
I. Gegenstand und Wirkungsweise
II. Konkretisierungsansätze des BAG
III. Die besondere Tarifbindung des § 3 II TVG
IV. Abgrenzung von Inhalts- und Betriebsnormen
V. Vertretensein der Gewerkschaft im Betrieb
F. Tarifkollision bei Betriebsnormen
G. Die Zulässigkeit einer Verbandsklage i.S.v. § 9 TVG/Feststellungsklage durch Nichttarifvertragsparteien anhand BAG – 4 AZR 190/08
H. Die Verhinderung/Auflösung von Tarifkonkurrenzen anhand BAG – 4 AZR 190/08
I. Verhinderung von Tarifkonkurrenzen
1. Das Für und Wider der Zwangstarifgemeinschaft
2. Zwischenergebnis
II. Auflösung von Tarifkonkurrenzen
1. Unwirksamkeit aller Tarifverträge und Betriebsratskompetenz
2. Spezialitätsprinzip
3. Prioritäts- und Posterioritätsprinzip
4. Günstigkeitsprinzip
5. Wahlrecht der Arbeitnehmer
6. Mehrheitsprinzip und normzweckorientierte Differenzierung
a) Maßstab für die Ermittlung der Mehrheit
b) Das Für und Wider des Mehrheitsprinzips
c) Methode und Zeitpunkt der Ermittlung der Mehrheit
d) Normzweckorientierte Differenzierung
aa) Doppelmitgliedschaft des Arbeitgebers
bb) Vertikale Tarifkonkurrenz
cc) Allgemeinverbindlichkeit, § 5 IV TVG
dd) Nachwirkung, § 4 V TVG
I. Fazit
A. Einleitung
Das deutsche Gewerkschaftswesen befindet sich im Wandel: Entgegen dem traditionellen Organisationsgrundsatz „Ein Betrieb – Eine Gewerkschaft“ haben die DGB-Gewerkschaften zunehmend mit sich überschneidenden Tarifzuständigkeiten im Betrieb zu kämpfen, sei es seitens der Spartengewerkschaften, sei es seitens der Richtungsgewerkschaften des CGB. Die damit einhergehende Gewerkschaftspluralität im Betrieb bringt vermehrt Tarifkollisionen mit sich. Bezeichnend hierfür ist die Anzahl der rund 68.000 Tarifverträge, die im April 2013 als gültig in das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführte Tarifregister eingetragen waren. Grund genug, der Frage nachzugehen, wann es einer Auflösung von Tarifkollisionen bedarf und nach welchen Grundsätzen diese zu erfolgen hat. (...)
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Zum Sachverhalt der Entscheidung des BAG - 4 AZR 190/08
- C. Tatsächliche Ausgangslage: Gewerkschaftspluralität im Betrieb
- D. Rechtliche Ausgangslage: Tarifkollisionen
- I. Tarifpluralität
- 1. Definition
- 2. Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb
- II. (Betriebsweite) Tarifkonkurrenz
- 1. Definition
- 2. (Betriebsweite) Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis
- E. Betriebsnormen
- I. Gegenstand und Wirkungsweise
- II. Konkretisierungsansätze des BAG
- III. Die besondere Tarifbindung des § 3 II TVG
- IV. Abgrenzung von Inhalts- und Betriebsnormen
- V. Vertretensein der Gewerkschaft im Betrieb
- F. Tarifkollision bei Betriebsnormen
- G. Die Zulässigkeit einer Verbandsklage i.S.v. § 9 TVG/Feststellungsklage durch Nichttarifvertragsparteien anhand BAG - 4 AZR 190/08
- H. Die Verhinderung/Auflösung von Tarifkonkurrenzen anhand BAG – 4 AZR 190/08
- I. Verhinderung von Tarifkonkurrenzen
- 1. Das Für und Wider der Zwangstarifgemeinschaft
- 2. Zwischenergebnis
- II. Auflösung von Tarifkonkurrenzen
- 1. Unwirksamkeit aller Tarifverträge und Betriebsratskompetenz
- 2. Spezialitätsprinzip
- 3. Prioritäts- und Posterioritätsprinzip
- 4. Günstigkeitsprinzip
- 5. Wahlrecht der Arbeitnehmer
- 6. Mehrheitsprinzip und normzweckorientierte Differenzierung
- a) Maßstab für die Ermittlung der Mehrheit
- b) Das Für und Wider des Mehrheitsprinzips
- c) Methode und Zeitpunkt der Ermittlung der Mehrheit
- d) Normzweckorientierte Differenzierung
- aa) Doppelmitgliedschaft des Arbeitgebers
- bb) Vertikale Tarifkonkurrenz
- cc) Allgemeinverbindlichkeit, § 5 IV TVG
- dd) Nachwirkung, § 4 V TVG
- I. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Problem der Gewerkschaftspluralität im Betrieb bei der Schaffung und Anwendung tariflicher Betriebsnormen. Sie analysiert die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) - 4 AZR 190/08, die sich mit der Frage auseinandersetzt, ob Tarifverträge mit Betriebsnormen nur mit allen für den Betrieb tarifzuständigen Gewerkschaften abgeschlossen werden können, um Tarifkonkurrenzen zu verhindern. Dabei werden die Begriffe der Gewerkschaftspluralität, Tarifkollisionen und Betriebsnormen im Einzelnen sowie im Verhältnis zueinander näher bestimmt.
- Gewerkschaftspluralität im Betrieb
- Tarifkollisionen
- Betriebsnormen
- Verhinderung und Auflösung von Tarifkonkurrenzen
- Zulässigkeit von Verbandsklagen und Feststellungsklagen
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Einleitung: Die Einleitung beschreibt den Wandel im deutschen Gewerkschaftswesen, der durch zunehmende Gewerkschaftspluralität und damit verbundene Tarifkollisionen gekennzeichnet ist. Sie führt in das Thema ein und stellt die Relevanz des BAG-Urteils 4 AZR 190/08 heraus.
- B. Zum Sachverhalt der Entscheidung des BAG - 4 AZR 190/08: Dieses Kapitel schildert den Sachverhalt des BAG-Urteils und stellt den konkreten Fall dar, der die Diskussion um Gewerkschaftspluralität und Tarifkollisionen im Betrieb auslöste.
- C. Tatsächliche Ausgangslage: Gewerkschaftspluralität im Betrieb: Dieses Kapitel beleuchtet die aktuelle Situation der Gewerkschaftspluralität im Betrieb und die damit verbundenen Herausforderungen. Es erklärt, warum es zu Überschneidungen der Tarifzuständigkeiten verschiedener Gewerkschaften kommt.
- D. Rechtliche Ausgangslage: Tarifkollisionen: Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der rechtlichen Grundlage von Tarifkollisionen. Es definiert die Begriffe "Tarifpluralität" und "(betriebsweite) Tarifkonkurrenz" und beleuchtet die Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb.
- E. Betriebsnormen: Dieses Kapitel erläutert die Bedeutung von Betriebsnormen im Arbeitsverhältnis. Es beschreibt den Gegenstand und die Wirkungsweise von Betriebsnormen, die Konkretisierungsansätze des BAG sowie die Abgrenzung von Inhalts- und Betriebsnormen.
- F. Tarifkollision bei Betriebsnormen: Dieses Kapitel untersucht die spezifischen Herausforderungen, die sich durch Tarifkollisionen bei der Schaffung und Anwendung von Betriebsnormen ergeben.
- G. Die Zulässigkeit einer Verbandsklage i.S.v. § 9 TVG/Feststellungsklage durch Nichttarifvertragsparteien anhand BAG - 4 AZR 190/08: Dieses Kapitel analysiert die Zulässigkeit von Verbandsklagen und Feststellungsklagen durch Nichttarifvertragsparteien im Zusammenhang mit dem BAG-Urteil.
- H. Die Verhinderung/Auflösung von Tarifkonkurrenzen anhand BAG – 4 AZR 190/08: Dieses Kapitel betrachtet verschiedene Möglichkeiten, Tarifkonkurrenzen zu verhindern oder aufzulösen. Es diskutiert das Für und Wider der Zwangstarifgemeinschaft, das Spezialitätsprinzip, das Prioritäts- und Posterioritätsprinzip, das Günstigkeitsprinzip, das Wahlrecht der Arbeitnehmer und das Mehrheitsprinzip.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen der Gewerkschaftspluralität, Tarifkollisionen und Betriebsnormen. Sie untersucht die Problematik von überschneidenden Tarifzuständigkeiten im Betrieb, die durch die Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit entstehen. Im Mittelpunkt stehen die Herausforderungen, die sich aus der Tarifkonkurrenz bei der Schaffung und Anwendung tariflicher Betriebsnormen ergeben. Der Text analysiert die Möglichkeiten zur Verhinderung und Auflösung von Tarifkonkurrenzen und befasst sich mit der Zulässigkeit von Verbandsklagen und Feststellungsklagen im Kontext von Tarifkollisionen.
- Quote paper
- Carina Schobloch (Author), 2013, Gewerkschaftspluralität im Betrieb. Die Problematik beim Schaffen und Anwenden tariflicher Betriebsnormen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299947