Diese Arbeit befasst sich mit dem Urteil vom 21.03.1996 des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (BGHSt 42, 97). In dieser Entscheidung wird zum Anlass einer Körperverletzung mit Todesfolge nach § 226 StGB besprochen, ob und inwieweit sich ein Täter, der die Verteidigungssituation durch sein sozialethisch zu beanstandendes Vorverhalten mitverursacht hat, auf Notwehr nach § 32 StGB berufen kann.
Zunächst werden die historischen und rechtlichen Grundlagen der Notwehr und ihre einzelnen Voraussetzungen in Grundzügen dargelegt. Es folgt dann eine Einordnung des Problems der Notwehrprovokation im Rahmen der Notwehr und eine Auswertung der bestehenden Literatur und Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung des Urteils BGHSt 42, 97 und dessen Rezeption.
Gliederung
A. Einleitung
B. Die Notwehr nach § 32 StGB
I. Notwehrrechtliche Grundprinzipien
II. Historische Grundlagen
III. Voraussetzungen der Notwehr nach § 32 StGB
1. Angriff
2. Rechtswidrigkeit des Angriffs
3. Gegenwärtigkeit
4. Erforderlichkeit
5. Gebotenheit
C. Das Problem der Notwehrprovokation
I. Begriff der Notwehrprovokation
II. Lehrmeinungen und Rechtsprechung zu Einschränkungen bei Notwehrprovokation
1. Bei „Absichtsprovokation“
(1.) Volle Versagung des Notwehrrechts wegen Rechtsmissbrauchs
(2.) Volle Versagung des Notwehrrechts wegen Einwilligung
(3.) Keine Einschränkung des Notwehrrechts
(4.) Keine Einschränkung, aber actio illicita in causa
(5.) Beschränkung auf Ausweichen und mildere Verteidigung
2. Bei „sonstiger Herbeiführung der Notwehrlage“
(1.) Qualität des Vorverhaltens
a. Nur rechtswidriges oder auch sozialethisch missbilligtes Vorverhalten?
b. „Gemütserregung des Provozierten“ (Schöneborn)
c. Garantenstellung des Provokateurs (Marxen)
d. Schutzwürdigkeitsmangel des Angreifers (Mitsch)
(2.) Rechtsfolgen für das Notwehrrecht
a. Volle Versagung des Notwehrrechts
b. Keine Einschränkung des Notwehrrechts
c. Actio illicita in causa
d. „Drei-Stufen-Theorie“ der Einschränkung
III. Auffassung des BGH in seiner Entscheidung BGHSt 42, 97
1. Ausgangsfall
2. Einordnung der Provokation und besprochene Problemkreise
3. Ansicht des BGH zur Frage der Qualität des Vorverhaltens
4. Ansicht des BGH zur Frage der „Provokation der Provokation“
5. Ansicht des BGH zu den zulässigen Verteidigungsmitteln
6. Beibehaltung dieser Rechtsprechung in späteren Urteilen
(1.) Urteil des BGH vom 02.11.2005 – 2 StR 237/05
(2.) Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2005 – 1 Ss 316/05
IV. Fazit
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.