In dieser Arbeit soll ein Vergleich zwischen § 116 SGB X und § 6 EFZG
vorgenommen werden, sowie das Verhältnis der beiden Normen zueinander
dargestellt werden.
Es handelt sich bei § 116 SGB X um eine der bedeutendsten Vorschriften
des SBG X.1
Sie knüpft an die Vorschrift des § 1542 RVO an. § 116 SGB X wurde mit
Wirkung vom 01.07.1983 im Rahmen der Erweiterung des SBG X um das
dritte Kapitel eingefügt. Die Vorschrift regelt den Forderungsübergang bei
Schädigung des Versicherten auf einen Sozialversicherungsträger, wenn
dieser Leistungen zu erbringen hat.
Zum 01.06.1994 übernahm § 6 EFZG die bis zum 31.05.1994 geltende
Vorschrift des § 4 LFZG. Diese galt nur für Arbeiter. Mit § 6 EFZG wurde
der Anwendungsbereich auf alle Arbeitnehmer erweitert, also auch auf
Angestellte. § 6 EFZG ordnet einen Forderungsübergang vom Arbeitnehmer
auf den Arbeitgeber an, wenn der Arbeitnehmer von einem Dritten geschädigt
wurde. Er muss deswegen einen Erwerbsschaden erlitten und vom
Arbeitgeber Entgeltfortzahlung erhalten haben.
Sowohl § 116 SGB X als auch § 6 EFZG regeln den Forderungsübergang
bei Schädigung durch einen Dritten.
Mit den beiden Vorschriften verfolgt der Gesetzgeber den Zweck einen
gerechten Ausgleich zwischen Sozialversicherungsträger bzw. Arbeitgeber,
dem Geschädigten und dem Schädiger zu erreichen. Würde es diese Vo rschriften
nicht geben, so könnte der Arbeitnehmer eine Doppelentschädigung
erhalten, denn zum einen hätte er einen Anspruch gegen den Sozia lleistungsträger
auf Leistungen bzw. gegen den Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung
und zum anderen einen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger.
Damit wäre der Geschädigte besser gestellt. Auf der anderen Seite
könnte der Schädiger eine teilweise Freistellung bewirken, wenn sich der
Geschädigte Leistungen des Sozialleistungsträgers oder des Arbeitgebers
anrechnen lassen müsste. Weder eine Doppelentschädigung des Geschädigten,
noch eine Haftungsfreistellung des Schädigers sind rechtlich zu vertre-
ten. Überdies ist auch dem Interesse der Sozialversicherungsträger bzw.
Arbeitgeber Geltung zu verschaffen, da sie durch die Schädigung Leistungen
erbringen mussten, die ohne das schädigende Ereignis nicht erforderlich
gewesen wären und ihnen daher auch ein Ausgleich durch den Verursacher
zustehen muss. [...]
1 Pickel, H., SBG X Ko mmentar, Rndnr.: 1
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Einführung
- Regelungsinhalt von § 116 SGB X und § 6 EFZG
- Regelungsinhalt von § 116 SGB X
- Regelungsinhalt von § 6 EFZG
- Vergleich zwischen § 116 SGB X und § 6 EFZG
- Beteiligte am Forderungsübergang
- Bei § 116 SGB X
- Bei § 6 EFZG
- Beruhen der Ansprüche auf gesetzlichen Vorschriften
- Voraussetzung für den Forderungsübergang
- Leistung des Sozialversicherungsträgers
- Leistung des Arbeitgebers
- Sachliche Kongruenz
- Bei § 116 SGB X
- Bei § 6 EFZG
- Zeitliche Kongruenz
- Zeitpunkt des Forderungsüberganges
- Bei § 116 SGB X
- Bei § 6 EFZG
- Quotenvorrecht des Geschädigten bei Haftungsbegrenzung
- Mitverschulden des Geschädigten
- Befriedigungsvorrecht des Geschädigten
- Schädigung durch Familienangehörige, Arbeitgeber und Arbeitskollegen
- Bei § 116 SGB X
- Bei § 6 EFZG
- Mitwirkungspflichten des Geschädigten
- Verhältnis zwischen § 116 SGB X und § 6 EFZG
- Krankenhauspflege
- Begrenzte Haftung des Schädigers
- Mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit des Schädigers
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, einen Vergleich zwischen § 116 SGB X und § 6 EFZG vorzunehmen und das Verhältnis der beiden Normen zueinander darzustellen. Die Arbeit befasst sich mit den zentralen Inhalten dieser Vorschriften, den Beteiligten am Forderungsübergang, den Voraussetzungen und dem Zeitpunkt des Forderungsübergangs, sowie dem Verhältnis der beiden Normen zueinander unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fallkonstellationen.
- Forderungsübergang bei Schädigung
- Vergleich von § 116 SGB X und § 6 EFZG
- Rechtlicher Ausgleich zwischen Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber, Geschädigtem und Schädiger
- Doppelentschädigung des Geschädigten und Haftungsfreistellung des Schädigers
- Voraussetzungen und Zeitpunkt des Forderungsübergangs
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung, die die Bedeutung der beiden Normen § 116 SGB X und § 6 EFZG im Kontext des Forderungsübergangs bei Schädigung des Versicherten bzw. des Arbeitnehmers beleuchtet. Anschließend werden die Regelungsinhalte der beiden Vorschriften im Detail analysiert, wobei die zentralen Elemente des Forderungsübergangs im Vordergrund stehen.
Im dritten Teil erfolgt ein vergleichender Blick auf die beiden Vorschriften, wobei die beteiligten Akteure, die Voraussetzungen des Forderungsübergangs sowie der Zeitpunkt des Übergangs im Fokus stehen. Dieser Vergleich beleuchtet die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Regelungen und zeigt die Besonderheiten des jeweils geltenden Rechts auf.
Das vierte Kapitel widmet sich dem Verhältnis zwischen § 116 SGB X und § 6 EFZG, wobei verschiedene Fallkonstellationen, wie Krankenhauspflege, begrenzte Haftung des Schädigers und mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit des Schädigers, untersucht werden. Die Arbeit beleuchtet die Spannungsverhältnisse zwischen den beiden Vorschriften und zeigt die Herausforderungen auf, die sich bei der Anwendung in der Praxis ergeben können.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf den Forderungsübergang im Sozialrecht, insbesondere auf § 116 SGB X und § 6 EFZG. Sie analysiert die Voraussetzungen, den Ablauf und die Besonderheiten des Forderungsübergangs sowie die Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der beteiligten Akteure. Zentrale Themen sind die Rechtsprechung zur Doppelentschädigung und Haftungsfreistellung, die Abgrenzung der beiden Vorschriften, die Bedeutung der Sachlichen und Zeitlichen Kongruenz sowie die Besonderheiten der Anwendung in verschiedenen Fallkonstellationen.
- Quote paper
- Andreas Sedlmeier (Author), 2004, Der Anspruchsübergang nach § 116 SGB X im Vergleich zum Anspruchsübergang nach § 6 EFZG und das Verhältnis der beiden Regelungen zueinander, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29982