Die Rolle des Strafverteidigers wirft bereits nach den allgemeinen Vorschriften der StPO viele rechtliche und tatsächliche Unklarheiten auf. Im Jugendstrafverfahren begegnen diese den besonderen Anforderungen des JGG. Um die daraus resultierenden Fragestellungen nach erzieherischer Befähigung und Verbindlichkeit des Erziehungsgedankens beantworten zu können, befasst sich die Arbeit im ersten Teil mit der grundsätzlichen Rechtsposition des Strafverteidigers. Es werden seine Stellung sowie seine Rechte und Pflichten erläutert, ehe darauf eingegangen wird, wie es sich verhält, wenn der Verteidiger die Täterschaft seines Mandanten kennt.
Im zweiten Teil werden die jugendstrafrechtlichen Besonderheiten in Bezug auf den Charakter des JGG und Verfahrensausgestaltungen angesprochen. Es wird gefragt, ob eine erzieherische Befähigung des Verteidigers erforderlich und ob bzw. inwieweit er an den Erziehungsgedanken gebunden ist. Ferner muss beleuchtet werden, ob sich eine Bindung an den Erziehungsgedanken mit allgemeinen Verteidigeraufgaben verträgt. Beachtung wird sodann der Rolle der Eltern geschenkt. Der Verteidiger ist im Kontakt mit diesen und dem Jugendlichen dazu gehalten, behutsam vorzugehen, viel stärker als im allgemeinen Strafrecht eine vertrauliche Ebene herzustellen und sich ganz speziellen Problemen von Mandant und Eltern zu widmen. Abschließend werden die gewonnenen
Gliederung
Literaturverzeichnis
A) Strafverteidigung nach der StPO
I) Stellung des Verteidigers
1) Organtheorie
2) Interessenvertretertheorie
3) Vertragstheorie
4) Verfassungsrechtlich-prozessuale Theorie
5) Eigene Bewertung
II) Rechte des Verteidigers
III) Pflichten des Verteidigers
IV) Verteidigung trotz Täterschaft?
1) Ausgangskonstellation
2) Mandatsniederlegung
B) Strafverteidigung nach dem JGG
I) Besonderheiten des JGG
1) Charakter des Erziehungs- bzw. Täterstrafrechts
2) Besondere Verfahrensausgestaltungen des JGG
II) Der Verteidiger im Jugendstrafverfahren
1) Erzieherische Befähigung des Verteidigers?
2) Umgang mit dem Jugendlichen und den Eltern
C) Zusammenfassung
D) Fazit
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