Die Factoring-Branche war in Deutschland und Europa mehrere Dekaden lediglich eine Randerscheinung in der Finanzdienstleistungsbranche. Durch eine konsequente Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie den gesetzlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen aufgrund der vergangenen Krisenjahre, konnte sich das Factoring in den Volkswirtschaften Europas nachhaltig etablieren.
Diese Arbeit hat sich das Ziel gesetzt, die gesamtwirtschaftliche Relevanz des Factorings insbesondere in Deutschland und der europäischen Union, darzustellen.
Hierzu werden zunächst die theoretischen Grundlagen sowie die unterschiedlichen Factoring-Varianten und rechtlichen Gegebenheiten untersucht. Im weiteren Verlauf wird mit Hilfe von Veröffentlichungen der Factoring-Verbände Deutschlands und Europas die Kunden- und Umsatzentwicklung der Factoring-Branche erarbeitet und die Ergebnisse in einem gesamtwirtschaftlichen Kontext dargestellt.
Im Ergebnis wird deutlich, dass sich Factoring zu einem bedeutenden Finanzierungsinstrument in den Unternehmen der europäischen Volkswirtschaften entwickelt hat. Klein-Unternehmen, der klassische Mittelstand und Großkonzerne nutzen das Factoring in zunehmendem Maß. Das mögliche Potential in Export-Steigerungen der Unternehmen unterstreicht die gesamtwirtschaftliche Relevanz der Factoring-Branche. In Anbetracht zunehmender Globalisierung und wachsendem grenzüberschreitendem Handel, ist dem Factoring ein anhaltend positives Wachstum zu prognostizieren.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1.0 Einleitung
2.0 Grundlagen des Factorings
2.1 Definition
2.2 Funktionen des Factorings
2.2.1 Finanzierungsfunktion des Factorings
2.2.2 Dienstleistungsfunktion des Factorings
2.2.3 Delkrederefunktion bzw. Versicherungsfunktion des Factorings
2.2.4 Die Dreiecksbeziehung im Factoring
2.2.5 Zusammenfassung
2.3 Varianten und Formen des Factorings
2.3.1 Echtes Factoring
2.3.2 Unechtes Factoring
2.3.3 Offenes Factoring
2.3.4 Stilles Factoring
2.3.5 Inhouse Factoring
2.3.6 Full-Service Factoring
2.3.7 Fälligkeitsfactoring
2.3.8 Export und Import Factoring
2.3.9 Sonstige Factoring-Varianten
2.3.10 Zusammenfassung
2.4 Factoring im deutschen Recht
2.4.1 Rechtliche Grundlagen
2.4.2 Rechtliche Abgrenzung zu Zessionskrediten
2.4.3 Abgrenzung zur Warenkreditversicherung
2.4.4 Rechtliche Hindernisse für Factoring
2.4.5 Zusammenfassung
2.5 Organisation der deutschen und europäischen Factoring-Unternehmen
2.5.1 Der Deutsche Factoring Verband e.V.
2.5.2 Angeschlossene Factoring-Unternehmen
2.5.3 Die EUF (EU Federation for Factoring and Commercial Finance)
2.6 Resümee
3.0 Nutzungsverbreitung und Nutzungsstrukturen in Deutschland und Europa
3.1 Factoring in Deutschland
3.1.1 Die Nutzerstruktur in Deutschland
3.1.2 Volumen des Factorings in Deutschland
3.1.3 Beweggründe von Unternehmen für eine Factoring-Nutzung
3.1.4 Gründe gegen eine Nutzung von Factoring
3.1.5 Zusammenfassung
3.2 Factoring in Europa
3.2.1 Übersicht über die Factoring-Branche in Europa
3.2.2 Der Factoring-Markt in Großbritannien
3.2.3 Zusammenfassung
3.3 Vergleich zwischen Deutschland und Großbritannien
3.4 Resümee
4.0 Gesamtwirtschaftliche Relevanz des Factoring
4.1 Anteile des Factorings am Bruttoinlandsprodukt
4.1.1 Anteil des Factorings am Bruttoinlandsprodukt Deutschlands
4.1.2 Anteil des Factorings am Bruttoinlandsprodukt Großbritanniens
4.1.3 Anteil des Factorings am Bruttoinlandsprodukt Europas
4.1.4 Zusammenfassung
4.2 Export-Sicherung und Export-Vertrauen durch Factoring
4.2.1 Anteil des Export-Factorings am Gesamtvolumen
4.2.2 Psychologische Effekte des Export-Factoring
4.2.3 Europaübergreifende Zusammenarbeit der Factoring-Unternehmen
4.2.4 Zusammenfassung
4.3 Die Factoring-Branche in der „Eurokrise“
4.3.1 Skizzierung der Krisenursache
4.3.2 Forderungsausfälle und Unternehmensinsolvenzen
4.3.3 Auswirkungen auf die Factoring-Branche
4.3.4 Erwartungshaltung deutscher Unternehmen an das Factoring und deren Krisenbewältigungsansatz
4.3.5 Zusammenfassung
4.4 Grenzen des Factoring
4.4.1 Factoring ist nicht von jedem Unternehmen nutzbar
4.4.2 Kosten des Factoring
4.4.3 Imageprobleme durch Factoring
4.4.4 Zusammenfassung
4.5 Aktuelle Entwicklungen
4.5.1 Potential des Factoring durch Gesetzesvorgaben nach Basel II und Basel III
4.5.2 Factoring für den Health-Care Bereich
4.5.3 Problematik der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Forderungsbeitreibung
4.6 Resümee
5.0 Fazit
6.0 Literaturverzeichnis
Kurzzusammenfassung der Diplomarbeit
Die Factoring-Branche war in Deutschland und Europa mehrere Dekaden lediglich eine Randerscheinung in der Finanzdienstleistungsbranche. Durch eine konsequente Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie den gesetzlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen aufgrund der vergangenen Krisenjahre, konnte sich das Factoring in den Volkswirtschaften Europas nachhaltig etablieren.
Diese Arbeit hat sich das Ziel gesetzt, die gesamtwirtschaftliche Relevanz des Factorings insbesondere in Deutschland und der europäischen Union, darzustellen.
Hierzu werden zunächst die theoretischen Grundlagen sowie die unterschiedlichen Factoring-Varianten und rechtlichen Gegebenheiten untersucht. Im weiteren Verlauf wird mit Hilfe von Veröffentlichungen der Factoring-Verbände Deutschlands und Europas die Kunden- und Umsatzentwicklung der Factoring-Branche erarbeitet und die Ergebnisse in einem gesamtwirtschaftlichen Kontext dargestellt.
Im Ergebnis wird deutlich, dass sich Factoring zu einem bedeutenden Finanzierungsinstrument in den Unternehmen der europäischen Volkswirtschaften entwickelt hat. Klein-Unternehmen, der klassische Mittelstand und Großkonzerne nutzen das Factoring in zunehmendem Maß. Das mögliche Potential in Export-Steigerungen der Unternehmen unterstreicht die gesamtwirtschaftliche Relevanz der Factoring-Branche. In Anbetracht zunehmender Globalisierung und wachsendem grenzüberschreitendem Handel, ist dem Factoring ein anhaltend positives Wachstum zu prognostizieren.
Abstract of the diploma thesis
For many decades the factoring industry in Germany and Europe used to be confined to the fringes of the financial services sector.
Only as a result of the changing legal and social landscape during the recent financial crisis as well as continuous and consistent media and PR exposure has factoring become and established part of the European economy.
This piece of work set out to demonstrate and document the economic impact that factoring has had in particular in Germany, but also in the European Union as a whole.
To this aim we start by examining the theoretical foundations and different types of factoring as well as taking a look at the legal and policy environments. In a next step we analyse data from official publications of German and European Factoring-Associations to derive the customer and turnover numbers of the factoring sector, which are then presented against the backdrop of the wider economic situation.
The results show that factoring has become a significant financial tool for companies across the European economy. Small and medium size businesses and even large corporations increasingly make use of factoring. The growing potential of the export business highlights the importance of the factoring sector to the economy as a whole. Given the increase in globalization and the expansion of foreign trade we can predict continued and sustained growth of the factoring sector.
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Das Factoring Dreieck
Abbildung 2: Unternehmensinsolvenzen und Forderungsanmeldungen
Abbildung 3: Anzahl der Kunden der deutschen Factoring-Unternehmen
Abbildung 4: Verteilung der Factoring-Kunden bezogen auf Mitarbeiterzahlen
Abbildung 5: Verteilung der Factoring-Kunden bezogen auf den Jahresumsatz Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung der Daten der Studie der Universität zu Köln
Abbildung 6: Anteil der einzelnen Factoring-Varianten (umsatzbezogen)
Abbildung 7: Umsatzentwicklung der Factoring-Branche in Deutschland (Jahre 1990-2013)
Abbildung 8: Jahresumsätze der Factoring-Branche in Europa
Abbildung 9: Umsätze der Factoring-Branche nach Kontinenten
Abbildung 10: Gegenüberstellung der Umsätze der Factoring-Branche Europas und dem Rest der Welt
Abbildung 11: Kundenzahlen der britischen Factoring-Unternehmen
Abbildung 12: Aufteilung der britischen Factoring-Kunden auf die Branchenzugehörigkeit
Abbildung 13: Jahresumsätze der britischen Factoring-Branche (umgerechnet in EURO nach Tageskurs vom 18.04.2014)
Abbildung 14: Gegenüberstellung der britischen und deutschen Factoring-Kundenzahlen
Abbildung 15: Gegenüberstellung der Branchenzugehörigkeiten der britischen und deutschen Factoring-Kunden
Abbildung 16: Bruttoinlandsprodukt und Factoring-Umsatz in Deutschland
Abbildung 17: Bruttoinlandsprodukt und Factoring-Umsatz in Großbritannien
Abbildung 18: Bruttoinlandsprodukt und Factoring-Umsatz in der EU
Abbildung 19: Anteil des Internationalen-Factorings am Factoring-Gesamtumsatz
Abbildung 20: Krisenursachen und Krisenverlauf
Abbildung 21: Unternehmensinsolvenzen in Deutschland
Abbildung 22: Vergleich der Erwartungen und der realen Auswirkungen durch Factoring
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Abgrenzung des Factorings vom Zessionskredit
Tabelle 2: Betriebswirtschaftliche Abgrenzung
Tabelle 3: Abgrenzung des Factorings von der Warenkreditversicherung
Tabelle 4: Unternehmensinsolvenzen und daraus folgende Schäden durch Forderungsausfälle
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1.0 Einleitung
New-Economy Krise – Immobilienkrise – Finanzkrise – Wirtschaftskrise – Eurokrise. In den vergangenen zwei Dekaden wurden nahezu alle Volkswirtschaften mit Folgeproblemen aus den obig aufgezählten Ereignissen konfrontiert. Sowohl die politischen Führungen, als auch die wirtschaftlichen Akteure mussten große Anstrengungen unternehmen, um die Volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Die Finanzbranche, insbesondere der Bankensektor, wurde ebenfalls grundlegenden Veränderungen unterzogen, nicht zuletzt aufgrund der Forderungen aus der Bevölkerung aufgrund massiver Berichterstattung der Medien. Durch teilweise hochriskante Spekulationen an internationalen Börsen und hochgradigen Fehlperzeptionen bei Investitionen, mussten traditionsreiche Banken die Insolvenz verkünden. In Zeiten von globalisierten und vernetzten, sich gegenseitig bedingenden, Wirtschafts- und Finanzräumen wurden weitere Banken und Großkonzerne von den Insolvenzen sowohl mittel- als auch unmittelbar getroffen.
Durch staatliche Maßnahmen, wie zum Beispiel die strengeren Richtlinien in Bezug auf Vergabe von Krediten und damit einhergehenden Bonitätsüberprüfungen1, wurden die klassischen und angestammten Finanzierungswege und –möglichkeiten von Unternehmen teilweise stark beschnitten oder gänzlich gekappt. Neben dem angesprochenen Engpass an Liquidität, war besonders für deutsche Unternehmen ein weiteres Problemfeld entstanden. Als klassische Exportnation profitieren die deutschen Unternehmen vom grenzüberschreitendem Warenverkehr und den gepflegten Kundenkontakten im Ausland. Durch die weltweiten Auswirkungen der Krisenjahre sind jedoch unkalkulierbare Risiken entstanden, die unternehmerische Entscheidungen gegen eine Aufrechterhaltung von Exporten an Kunden in stark krisenbetroffenen Ländern maßgeblich mit beeinflussen.
Die Finanzdienstleistungsbranche musste auf die veränderten Vorzeichen reagieren, wobei eine Branche, welche bis in die Mitte der 1990er Jahre lediglich eine Randerscheinung darstellte, die Chancen erfasste und den Markt bediente. Das Factoring ist in der Bundesrepublik Deutschland das erste Mal 1958 in Erscheinung getreten und wurde seitdem von einigen wenigen Unternehmen genutzt, konnte jedoch nie die allgemeine Aufmerksamkeit gewinnen. Eben jene, wurde der Factoring-Branche mit den anfangenden Finanzierungsproblemen der breiten Wirtschaft jedoch zu teil. Durch individuelle Anpassungen und hohe Qualitätsstandards in der Bearbeitung und der schnellen und kontinuierlichen Kapitalbereitstellung, sowie der optionalen Übernahme von Forderungsausfallrisiken, können die Factoring-Unternehmen zum aktuellen Untersuchungszeitpunkt auf ein Allzeithoch sowohl in den Kundenzahlen als auch in den Umsätzen blicken.
Die vorliegende Arbeit untersucht daher die Entwicklung der Factoring-Branche unter Berücksichtigung der Leitfrage: „Welche gesamtwirtschaftliche Bedeutung hat das Factoring für Unternehmen und Volkswirtschaften in Deutschland und der Europäischen Union?“
Da bei der Beantwortung der Forschungsfrage insbesondere auf volkswirtschaftliche Themengebiete eingegangen werden muss, werden rein betriebswirtschaftliche Betrachtungen weitestgehend nicht behandelt. Diese stellen sich zudem als wenig geeignet für einen Überblick dar, aufgrund des stark individuellen Charakters der einzelnen Firmen und sind darüber hinaus nicht für einen gesamtwirtschaftlichen Überblick von Relevanz.
Für die Untersuchung der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung nutzt die vorliegende Arbeit Grundlagenliteratur zur Beschreibung der Grundfunktionen des Factorings. Da Factoring jedoch erst in den vergangenen zehn Jahren zunehmend von Interesse wurde, fehlt aktuelle Literatur weitestgehend, weshalb diese Arbeit für die gegenwärtige Bewertung der Frage auf Daten der deutschen und europäischen Statistikämter, sowie auf aktuelle Erhebungen der Landes- und Dachverbände des Factoring zurückgreift und diese in geeigneten Gegenüberstellungen bewertet. Von besonderem Nutzen erscheinen die erhobenen Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der statistischen Ämter, sowie die Jahresberichte und Nutzerdaten der vergangenen zehn Jahre der Factoring-Verbände.
„Factoring is not just about fast cash….it’s about growing your business.”2 Mit diesem Slogan wirbt ein US-amerikanisches Unternehmen für Factoring. Ob eine Nutzung von Factoring den Unternehmen tatsächlich neben einer reinen Finanzierungsfunktion Chancen zum Wachstum bieten kann und damit direkten Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Situation hat, wird unter Berücksichtigung einer Befragung in Factoring nutzenden Unternehmen untersucht. Hierzu gab es im Jahr 2011 eine repräsentative Studie, in welcher Unternehmen detailliert zur Nutzung von Factoring befragt wurden. Die Studie wird in der vorliegenden Arbeit berücksichtigt und mit erarbeiteten Ergebnissen verglichen, um diese zu bestätigen bzw. zu erklären.
Das Kapitel 2.0 der vorliegenden Arbeit wird zunächst die theoretische Grundlage schaffen und anhand geeigneter Beispiele die verschiedenen Funktionen und Varianten des Factorings aufzeigen. Ebenso werden rechtliche Grundlagen untersucht sowie Abgrenzungen zu den klassischen Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen gemacht und darauf folgend die Organisationsstruktur der deutschen und europäischen Factoring-Unternehmer untersucht.
Aufbauend auf der theoretischen Basis werden in Kapitel 3.0 die allgemeine Verbreitung von Factoring in Deutschland, Europa und Großbritannien untersucht und miteinander verglichen. Darüber hinaus werden Nutzerstrukturen untersucht und erste Volumengrößen bestimmt.
Anhand der erarbeiteten Daten, wird in Kapitel 4.0 die gesamtwirtschaftliche Relevanz untersucht. In diesem Kernteil der vorliegenden Arbeit werden Anteile des Factoring an der volkswirtschaftlichen Leistung untersucht und welche positiven und negativen Einflüsse das Factoring genommen hat. Hierzu werden speziell die Krisenjahre 2007-2010 detailliert untersucht und Zusammenhänge herausgearbeitet, welche auf positive Auswirkungen des Factorings auf das Exportverhalten von Firmen schließen lassen. Dieses Kapitel schließen das Aufzeigen von Grenzen des Factorings sowie die Untersuchung aktueller Entwicklungen durch Veränderungen auf politischer Ebene ab.
Eine zusammenfassende Schlussbetrachtung mit einer Bewertung der Ergebnisse findet sich abschließend im Kapitel 5.0.
2.0 Grundlagen des Factorings
In diesem Kapitel der vorliegenden Arbeit wird die Grundlage für das theoretische Verständnis von Factoring und dessen komplexe Wirkungsbereiche geschaffen.
Im Weiteren wird erarbeitet, wie der Ablauf des Factoring-Verfahrens funktioniert, welche verschiedenen Formen des Factorings sich entwickelt haben und aktuell existieren. Zudem soll überprüft werden, welche Funktionen Factoring in einer Volkswirtschaft übernimmt. Beispielhaft werden einige Factoring-Unternehmen vorgestellt und deren nationale und internationale Organisation aufzeigt.
2.1 Definition
Eine erste grundlegende Definition des Factoring ist: „Factoring ist der käufliche Erwerb von Forderungen“3.
Im Laufe der Zeit arbeiteten sich zunehmend mehr Factoring-Varianten heraus, die eine Anpassung der Definition erforderten. So gilt ab 2008 eine gesetzliche Definition des Factoring, welche sich im Kreditwesengesetz (kurz: KWG) wiederfindet. Demnach ist Factoring „Der laufende Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff.“4
Diese Definition zeigt, dass sich das Factoring vom reinen Forderungsankauf, also dem reinen Liquiditätsaspekt, zu einem breiter gefächerten Finanzdienstleistungspaket entwickelt hat.
Die Factoring-Branche bewegt sich demnach im kaufmännischen Finanzdienstleistungsbereich. Eine speziellere Definition übt der Deutsche Factoring Verband. Dieser beschreibt Factoring als einen „[…] Verkauf von Geldforderungen aus Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen an ein Factoring-Institut.“5 Bei dieser Definition wird deutlich, dass Factoring nicht auf jede Art von Güter angewendet werden kann, sondern einem eingegrenzten Bereich unterliegt.
2.2 Funktionen des Factorings
Factoring kann in drei grundsätzliche Funktionskomplexe unterschieden werden. Diese werden in den folgenden Abschnitten erarbeitet und geben einen Überblick über die Vielfältigkeit der Möglichkeiten, welche Factoring einem Unternehmen bieten kann.
Die vollumfassende Form des Factoring bezeichnet das „offene Factoring“, also die Anzeige der Forderungsabtretung gegenüber den Endkunden, in Kombination mit dem „Standard Factoring“ oder auch „Full Service Factoring“.6 In den folgenden Abschnitten werden die verschiedenen Möglichkeiten eines Factoring-Aufbaus noch eingehender behandelt, da es aufgrund geschichtlicher Relevanz zu großer Varianz in den Arten des Factorings kam.
Das Full-Service Factoring umfasst drei Teilbereiche, die für ein Unternehmen interessant sein können. Hierunter fallen
Die Finanzierungsfunktion7
Die Dienstleistungsfunktion8
Die Delkrederefunktion9 oder auch Versicherungsfunktion10
Das in Anspruch genommene Factoring Unternehmen erfüllt somit eine ganze Hand voll Funktionen, welchen nicht mehr von der eigenen Firma nachgekommen werden muss.
In den folgenden Abschnitten werden die Funktionen ausführlich dargestellt und darüber hinaus herausgearbeitet, welche möglichen Unterscheidungen in den Arten von Factoring möglich sind.
2.2.1 Finanzierungsfunktion des Factorings
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht hat die Finanzierungsfunktion ganz erhebliche Vorteile für den Factoring-Kunden. Dabei ist vor allem die schnelle Bezahlung von Forderungen durch den Factor zu nennen. So zahlt der Factor seinen Kunden den vereinbarten Satz, der in den häufigsten Fällen bis zu 90% des Rechnungsbetrages darstellt11, in der Regel binnen einem bis zwei Tagen aus12.
Die schnelle Verfügbarkeit des Rechnungsbetrages ermöglicht den Factoring Kunden somit ihrerseits eine schnelle Begleichung ihrer Lieferantenverbindlichkeiten und damit die Möglichkeit der Skontierung, was eine sofortige und nachhaltige Ersparnis darstellt.13
Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist besonders die Möglichkeit auf einen insgesamt größeren und vor allem schnelleren Geldfluss zu bemerken. Da die Factoring Kunden nicht mehr von dem Zahlungswillen bzw. der Zahlungsmoral ihrer Endabnehmer abhängig sind, ermöglicht es dem Unternehmen ihrerseits vergünstigte Konditionen für Barzahler bei ihren Lieferanten zu erhalten. Somit wird die Liquidität in der kompletten Lieferungs- und Zahlungskette verbessert, was die Möglichkeiten für weitere Investitionen eröffnet.
Zusammenfassend ergibt sich somit der Anschein, dass Factoring-Unternehmen als bankenähnliche Institute agieren, welche kurzfristige Kredite für offene Forderungen des Factoring-Kunden übernimmt und somit dem Unternehmen selbst mehr (finanzielle) Spielräume einräumt.
2.2.2 Dienstleistungsfunktion des Factorings
Unternehmen verfügen, je nach Größe, entweder über eine eigene Buchhaltungsabteilung oder zumindest jedoch dafür eigens eingeteilte Mitarbeiter. Diese überwachen den Zahlungsverkehr, überprüfen die Zahlungsziele ihrer Kunden und führen, sofern nötig, ein passendes Mahnwesen.
Des Weiteren ist die Bonitätsbewertung von Neukunden, Inkasso und gerichtliche Durchsetzungen von säumigen Kunden als Aufgabenbereich zu nennen, sowie die sich daraus ergebende Forderungsüberwachung14 bei etwaigen Insolvenzen oder Zahlungsausfällen aufgrund Reklamationen oder Gewährleistungsansprüchen.15
Speziell in diesem Bereich bietet ein Factoring-Unternehmen eine sehr effiziente Möglichkeit, die nötigen Kompetenzen durch Outsourcing abzugeben und enorme Kosten in diesem Bereich zu sparen.
Da die Factoring-Unternehmen spezialisiert sind auf Forderungsdurchsetzung sowie buchhalterische Aufgaben und dies in der Regel für viele Kunden in einer Abteilung bündeln und eigens dafür ausgebildeten Experten beschäftigt haben16, besitzen die Factoring-Unternehmen effektive Möglichkeiten und Kompetenzen um den Factoring Kunden in diesen kosten- und zeitintensiven Themen zu entlasten.
Der Dienstleistungscharakter ist in dem Beteiligtendreieck (Factor, Factoring-Kunde und Abnehmer) stets präsent und von gegenseitiger Bedingung und Wertschätzung geprägt17, somit wird zudem ein ständiger Informationsfluss gewährleistet und etwaige Probleme durch aufkommende Zahlungsschwierigkeiten schon im Vorfeld durch ständige Bonitätsprüfungen und Dialog mit den beteiligten Parteien erkannt.
Zusammenfassend ergibt sich durch den Dienstleistungseffekt für den Factoring-Kunden analog zu der Finanzierungsfunktion ein direkter Vorteil für das eigene Unternehmen. Da eine eigene Debitorenbuchhaltungsabteilung, Mahnabteilung und Bonitätsprüfungsabteilung nicht mehr benötigt wird bzw. nur noch als reine Kontrollfunktion für den Factor nötig ist, ergibt sich hieraus freigewordenes Kapital, welches wieder entsprechend in andere Geschäftsfelder investiert werden kann.
2.2.3 Delkrederefunktion bzw. Versicherungsfunktion des Factorings
Forderungen, welche im Rahmen eines Factoring-Vertrages an den Factor übertragen wurden, haben in der Regel ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Es gibt jedoch die Möglichkeit diese Frist auch geringfügig an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Sollte der Debitor nicht innerhalb der gesetzten Frist seine Verbindlichkeit an den Factor begleichen tritt der Zahlungsverzug ein. Hierbei wird in einem zwei Stufen-Modell unterschieden. Stufe eins beschreibt den Status des Zahlungsverzugs gilt aber noch nicht als Versicherungsfall oder auch Delkrederefall. Wird die Forderung nicht binnen einer vertraglich festgelegten Frist bezahlt tritt Stufe 2 in Kraft. Der Delkrederefall -in der Regel nach 90 bis 120 Tagen18 - gilt sodann als eingetreten. Der Factoring-Kunde hat hier keinerlei Nachweispflicht der Bonität seines Kunden, so dass die Eintreibung der überfälligen Rechnung zur Aufgabe des Factor wird. Dieser trägt sohin das Zinsrisiko als auch die Kosten der Rechtsverfolgung der Forderung.19
Die Delkrederefunktion stellt demnach im Factoring-Prozess den entscheidenden Sicherheitsaspekt für den Factoring-Kunden dar. Insbesondere langwierige und kostenintensive Bonitätsüberwachung um Insolvenzrisiken bei den Endabnehmern zu reduzieren, entfallen gänzlich. Sofern der Factoring Kunde seine Verpflichtungen einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nachweisen kann bzw. der Debitor keine schlüssigen Widersprüche gegen die Forderung erhebt, trägt der Factor das (Kosten-) Risiko zu 100%.20
2.2.4 Die Dreiecksbeziehung im Factoring
Aus den in den vorangegangenen Unterkapiteln beschriebenen Funktionen des Factorings sowie der Definitionen21 kann nunmehr abgeleitet werden, dass das Factoring von drei Hauptakteuren durchgeführt wird.
Die Dreieckskonstellation der involvierten Parteien lässt sich gut in Form des sogenannten Factoring-Dreieck darstellen (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Das Factoring Dreieck
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Deutscher Factoring Verband e.V.
Die beteiligten Parteien sind demnach
Forderungsverkäufer (auch Factoring-Kunde oder Anschlusskunde)22
Forderungskäufer (auch der Factor oder das Factoring-Unternehmen)23
Forderungsschuldner (auch Debitoren bzw. Endabnehmer)24
Der Factor übernimmt demzufolge diverse Funktionen des Forderungsverkäufers, welche bereits in den Abschnitten 2.1.1 bis 2.1.3 dieser Arbeit behandelt wurden. Die weitere Abgrenzung und Präzisierung erfolgt in den folgenden Abschnitten.
2.2.5 Zusammenfassung
Factoring bietet eine breite Palette an Funktionen an, welche typischerweise durch die Unternehmen selbst erfüllt werden müssen. Hierunter ist vor allem das Forderungsmanagement als Ganzes zu nennen, welches die Unterbereiche Buchhaltung, Mahnwesen und gerichtliche Durchsetzung von Forderungen beinhaltet. Weiter werden Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten durch kürzere Zahlungsverfügbarkeit gewährleistet.
In einer Mitgliederbefragung des Deutschen Factoringverbandes wurde nach den individuellen Gründen für die Factoring-Nutzung erfragt. Laut der Umfrage entschlossen sich 53% der Factoring Nutzer wegen der vollständigen Absicherung Ihrer Forderung für die Nutzung von Factoring.25 Gerade in unsicherer werdenden wirtschaftlichen Zeiten und vermehrten Insolvenzen birgt die Delkrederefunktion des Factorings ein großes Maß an Sicherheit für die Nutzer.
2.3 Varianten und Formen des Factorings
In den folgenden Abschnitten werden die unterschiedlichen Arten und Varianten des Factorings vorgestellt. Diese werden jedoch nur übersichtsartig beschrieben, da die detaillierte Aufstellung zu umfangreich für den Rahmen dieser Arbeit ausfallen würde.
Da eine Volkswirtschaft und ihre beteiligten Unternehmen im Einzelnen unterschiedliche Bedürfnisse an Finanzdienstleistungen haben, hat sich das Factoring als Dienstleistungspaket nachhaltig angepasst und mehrere Unterformen gebildet.
So ist es zum Beispiel nicht in jedem Wirtschaftszweig angesehen und gewünscht seine Forderung „offen“ an ein Factoring-Unternehmen abzutreten. Welche Gründe gegen eine offene Forderungsabtretung sprechen, wird an späterer Stelle genauer beschrieben. Aus diesem Grund bieten auch einige Factoring-Unternehmen das „Stille-Factoring“ an.
Darüber hinaus benötigt nicht jedes Unternehmen das vollständige Angebotsportfolio der Factoring-Anbieter oder möchte schlicht nicht alles aus der eigenen Hand geben.
Entscheidet sich ein Unternehmen nur für einen Teilbereich der Dienstleistungen eines Factoring-Unternehmens, so müssen hier der vorherrschenden Meinung nach zumindest zwei der Grundfunktionen (Finanzierungsfunktion, Delkrederefunktion, Dienstleistungsfunktion) erfüllt werden, um tatsächlich von Factoring sprechen zu können.26
2.3.1 Echtes Factoring
Das echte Factoring zeichnet vor allem die Übernahme des Ausfallrisikos durch den Factor aus (Delkredereschutz). Zudem hat nach aktueller Gesetzeslage in Deutschland nur das echte Factoring den Stellenwert eines Kaufgeschäftes27, was durch die volle Übernahme des Ausfallrisikos bestätigt wird. Hier ist zudem noch zu bemerken, dass nach deutscher Rechtsprechung nur die Form des echten Factorings problemfrei möglich ist. Grund hierfür sind Eigentumsvorbehalte eines etwaigen Vorlieferanten, aus welchen Kollisionen mit der Entstehung und Durchsetzung der Forderung entstehen können. Deswegen wird in der Regel auf unechtes Factoring verzichtet oder dies zumindest nicht als eigenständiges Factoring verstanden.28
2.3.2 Unechtes Factoring
Das unechte Factoring hat im Gegensatz zu dem echten Factoring keinen Delkredereschutz. Der Autor eines Standardwerkes für die Funktion des Factorings, Werner Schwarz, schreibt hierzu:
„Die im Deutschen Factoring Verband zusammengeschlossenen Factoring-Institute ziehen den Begriff Factoring ohne Delkredere vor, da in dem Adjektiv unecht nicht nur eine polemische Abwertung liegt, sondern auch mit dieser Bezeichnung in Frage gestellt wird, ob der Begriff Factoring überhaupt noch angebracht ist.“29
Dies ist jedoch unter der Tatsache, dass eine Funktion komplett entfällt, welche letztlich für die Unternehmungen die Factoring nutzen, möglicherweise die wichtigste darstellt, nicht gänzlich auszuschließen.
Durch den Wegfall der Versicherungsfunktion, leitet sich für den Factoring-Kunden ab, dass lediglich die Dienstleistungsfunktion vorrangig genutzt wird. Demnach ist die Abgabe von internen Prozessen, wie dem Forderungseinzug oder der buchhalterischen Arbeit, vorrangig. Bei einem Forderungsausfall hat jedoch das Factoring-Unternehmen die Möglichkeit die Forderung an seinen Kunden zurückzugeben und somit kein Risiko für den Ausfall (mit-) zu tragen.
2.3.3 Offenes Factoring
Das offene Factoring ist die Standardform des Factoring-Ablaufes. Dabei gibt der Factoring-Kunde bei seiner Rechnungsstellung an seinen Debitor an, dass die Forderung abgetreten wurde und Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Factor geleistet werden müssen.30
Der Deutsche Factoring Verband e.V. gibt folgende Definition für das offene Factoring auf seiner Internetpräsenz an: „Beim offenen Factoring-Verfahren wird der Debitor über den Forderungsverkauf an den Factor informiert und aufgefordert, direkt an diesen zu zahlen.“31
Dies stellt gleich zwei wichtige Punkte für den Factor dar. Zum einen wird er als tatsächlicher Forderungsinhaber gegenüber dem Debitor ausgewiesen und zugleich bekanntgegeben, dass Zahlungen nur an den Factor geleistet werden sollen.
Der Factor spart sich also somit die Arbeit, sich selbst als eigentlicher Gläubiger darzustellen und wird zudem durch seinen Kunden direkt als rechtmäßiger Zahlungsempfänger legitimiert.
Beim offenen Factoring wird demnach in einem Kommunikationsdreieck zwischen Factor, Factoring-Kunde und Debitor transparent bekannt gegeben, dass die Forderung abgetreten wurde und nunmehr ein weiterer Geschäftspartner involviert ist.
2.3.4 Stilles Factoring
Bei der Variante des stillen Factorings verzichtet der Factor darauf, dass sein Kunde dem Debitor mitteilt, dass die Forderung abgetreten ist.
Einige Factoring-Kunden möchten bewusst darauf verzichten, dass Ihre Kunden erfahren, dass die Forderungen an ein Factoring-Unternehmen übergeben wurden.
Für das Factoring-Unternehmen setzt das stille Factoring allerdings ein hohes Maß an Vertrauen an seinen Kunden voraus.32 Das Factoring-Unternehmen ist auf eine funktionierende Buchhaltung bzw. ein funktionales Debitorenmanagement seines Kunden angewiesen und muss darauf vertrauen, dass deren Kunde ebenso versucht die Forderung einzutreiben mittels eines effektiven Forderungsmanagement, als wäre sie nicht mittels Factoring finanziert.
Daraus ergeben sich für das Factoring-Unternehmen bereits im Vorfeld die Notwendigkeiten, seine zukünftigen Kunden ausgiebig zu überprüfen und deren Bonität zu bestimmen, als auch die Geschäftsbeziehungen zu den Abnehmern zu hinterfragen. Letztlich entscheidet das Factoring-Unternehmen auch anhand einer Überprüfung der Debitorenbuchhaltung seines Kunden, ob ein stilles Factoring infrage kommt.33
Dass die Factoring-Kunden die Möglichkeit des stillen Factorings haben ist essentiell. Die Firmen erhalten somit die Möglichkeit ihre Forderungen ohne eine angezeigte Abtretung zu finanzieren und geraten nicht in eine mögliche unangenehme Situationen gegenüber ihren Kunden. In einigen Wirtschaftszweigen, wie z.B. der industriellen Verarbeitung von Werkstoffen, wächst durch eine angezeigte Forderungsabtretung das Misstrauen der Großhändler, ob der Kunde noch eine ausreichende Bonität hat um weiterhin Ware zu liefern.34
Im Rahmen dieser Arbeit, wurde mittels eines Anschreibens an fünf Factoring-Unternehmen nach etwaigen ungerechtfertigten Vorurteilen gefragt, welche sich stetig wiederholen und den Factoring-Unternehmen vorgeworfen werden.
So gab ein Geschäftsführer an: „Ein stetiges Vorurteil, welches wir immer wieder hören, ist dass Kunden die Factoring nutzen doch eh schon insolvent sind bzw. kurz davor stehen.“35
Daran kann man die möglichen Folgen einer offenen Abtretung bereits erahnen und es zeigt sich, dass die Möglichkeit einer stillen Nutzung von Factoring eine wichtige Alternative Form darstellt.
Weiterführende Untersuchungen zu der Außenwirkung von Factoring werden in Kapitel vier dieser Arbeit untersucht.
2.3.5 Inhouse Factoring
Das Inhouse Factoring-Modell bezeichnet einen Verzicht auf die Dienstleistungsfunktion des Factoring-Unternehmen.36 Der Factoring-Kunde behält die Kontrolle über die Forderung, hat jedoch die Verpflichtung, die Forderungen eigenständig zu verwalten, Rechnungen zu stellen sowie die Forderungsbetreibung einzuleiten bei Rechnungen, die in Verzug geraten sind.37 Der Factoring-Kunde ist zumeist vertraglich verpflichtet, regelmäßige Berichte über die abgetretenen Forderungen dem Factor zu Verfügung zu stellen und die bisherig erfolgten Maßnahmen auf Anfrage bereit zu stellen.38
Der Factoring-Kunde bleibt somit Herr seiner Forderungen und kann auch gegebenenfalls auf Kundenspezifische Probleme besser eingehen, als ein drittes Unternehmen (der Factor) und somit die weitere Geschäftsbeziehung aufrecht zu erhalten.
Der Factor ist in dieser Variante, ebenfalls wie im stillen Factoring39, davon abhängig, dass sein Kunde eine einwandfreie Buchhaltung unterhält und entsprechende Maßnahmen einleitet sollte sich eine Forderung im Verzug befinden.
Ein Kompromiss stellt hierbei dar, dass Forderungen zunächst vom Factoring-Kunden selbst gestellt werden. Sollte sich ein Verzug in der Bezahlung ergeben und weitere Schritte nötig werden, wie zum Beispiel Inkasso oder gerichtliche Beitreibung, werden die Forderungen sodann zur weiteren Bearbeitung an den Factor übergeben.40
2.3.6 Full-Service Factoring
Unter Full-Service Factoring (auch: Standardfactoring) verstehen die Factoring-Unternehmen im Allgemeinen die Nutzung aller angebotenen Funktionen eines Factors.
Der Kunde nimmt somit die Finanzierungsfunktion, die Dienstleistungsfunktion und auch die Delkrederefunktion in Anspruch.41
Der Factoring-Kunde gibt hiermit die komplette Bearbeitung seines Forderungsbestands ab und verzichtet auf das eigene Auftreten gegenüber seinen Abnehmern.
An dieser Stelle soll eine Definition in Gablers Wirtschaftslexikon herangezogen werden:
„Standardfactoring liegt vor, wenn ein Factor beim Ankauf von Forderungen die Finanzierungs-, die Delkredere- und die Dienstleistungsfunktion übernimmt.“42
Es könnte aufgrund der Definition davon ausgegangen werden, dass Standardfactoring den größten Anteil am Factoring-Geschäft ausmacht. Aktuelle Studien berichten jedoch genau vom Gegenteil, demnach stellt diese Variante den kleinsten Prozentsatz der Nutzung von Factoring dar. Vielmehr kommt es zu Vermischungen und Teilnutzungen von den jeweiligen im Portfolio angebotenen Funktionen.43
Wie in den späteren Kapiteln dieser Arbeit noch beschrieben wird, setzt gerade das Full-Service Factoring ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen voraus und besonders der Factor trägt entscheiden dazu bei bestehende Geschäftsbeziehungen seines Kunden aufrecht zu erhalten und nicht negativ durch überzogene Beitreibungsmethoden zu beeinflussen.
2.3.7 Fälligkeitsfactoring
Bei der Variante des Fälligkeits-Factorings gibt es unterschiedliche Meinungen über die tatsächliche Funktion.
Der Rechtswissenschaftler Klaus Bette und der Deutsche Factoringverband sehen das Fälligkeitsfactoring als einstweiligen Verzicht auf die Auszahlung des Kaufpreises. Somit fällt in dieser Variante die Finanzierungsfunktion vorerst weg. Es wird lediglich die Delkrederefunktion (Versicherungsfunktion) als auch die Dienstleistungsfunktion abgerufen.44 Der Factor zahlt also erst an den Factoring-Kunden aus, wenn der Abnehmer wiederrum seine Zahlung an den Factor geleistet hat. Möglicher Grund hierfür kann eine überdurchschnittliche gute aktuelle Liquidität bei dem Factoring-Kunden sein, sodass dieser keine zusätzliche sofort bereit gestellten Mittel benötigt.45
Schwarz hingegen ist der Auffassung, dass das Fälligkeitsfactoring gänzlich ohne Finanzierungsfunktion auskommt.46 Es soll demnach vorrangig die Funktionen der Entlastung des Debitorenmanagements sowie die Versicherungsfunktion genutzt werden.
2.3.8 Export und Import Factoring
Das Export Factoring wird in diesem Unterabschnitt nur in Kürze beschrieben, da im Verlauf dieser Arbeit noch sehr detailliert auf Export- und Importfactoring eingegangen wird.
Grundsätzlich unterscheidet sich der Factoring-Ablauf eines Export- bzw. Importgeschäftes nicht zu dem eines Inlandfalles. Es sind sämtliche unter Abschnitten 2.3.1 bis 2.3.7 dieser Arbeit beschriebene Varianten möglich. Hinzu kommt in der Regel noch ein vor Ort ansässiges Unternehmen oder ein Korrespondent um die Abwicklung vor Ort im jeweiligen Land zu koordinieren und zu überwachen.47
2.3.9 Sonstige Factoring-Varianten
Durch den stetigen Wandel der Wirtschaft und der immer stärker werdenden Globalisierung, musste auch das Modell des Factorings im Laufe der Zeit flexibler und vielfältiger werden. Es gibt dem heutigen Stand nach unzählige Möglichkeiten für an Factoring interessierte Firmen. In den vorangegangenen Unterkapiteln wurden die gängigsten Formen beschrieben. Da jedoch jeder Kunde ganz individuelle Ansprüche hat, gibt es ebenso viele Lösungen hierzu.
Der Vollständigkeit halber sollen hier noch einige Rand- und Nischenvarianten genannt werden.
Reverse-Factoring: In diesem Verfahren ist der eigentliche Abnehmer der Factoring-Kunde, finanziert seine Bestellung vor und schützt sich gegenüber etwaigen Lieferengpässen seines Lieferanten ab.48
Privatkunden Factoring: In diesem Verfahren wird nicht „Business to Business“ fakturiert, sondern der Abnehmer ist ein Privatkunde, was die Factoring Unternehmen vor zusätzliche Schwierigkeiten stellt. Hierunter sind aufgrund des Datenschutzes beispielsweise die erschwerte Bonitätsprüfung sowie die erschwerte Durchsetzung der Forderung bei einem Zahlungsausfall etc. zu nennen.49
Honorarfactoring: Factoring von Honorarleistungen wie z.B. Arztrechnungen, Steuerberaterrechnungen etc.50
Diese Aufstellung stellt keine Gesamtauflistung dar und dient lediglich dazu, nochmals zu veranschaulichen, welche große Varianz sich aus dem Standardfactoring ergeben hat.51
2.3.10 Zusammenfassung
In Abschnitt 2.3 wurden nunmehr die wichtigsten Formen und Erscheinungen von Factoring vorgestellt. Allein durch die grundverschiedenen Ausführungen und Voraussetzungen die gegeben sein müssen, lässt sich ersinnen, dass nicht von einem Standardmodell gesprochen werden kann.52
Vielmehr bietet Factoring innerhalb der Grenzen der drei Grundfunktionen (Finanzierung, Dienstleistung und Delkrederefunktion) viele Möglichkeiten, welche in Zusammenarbeit durch den Factor und dessen Kunde ausgearbeitet werden müssen und an das jeweilige Unternehmen anzupassen sind.
Es lässt sich jedoch bereits an diesem Punkt der Arbeit feststellen, dass das Factoring ein mächtiges Finanzdienstleistungsprodukt darstellt und eine Volkswirtschaft merklich in seinen Abläufen und Zahlungsflüssen zu unterstützen vermag.
Wie sich Factoring innerhalb des deutschen Rechts bewegt und welche Entwicklungen nötig waren um zu einem starken Finanzdienstleistungsinstrument zu werden, wird nunmehr in dem folgendem Abschnitt untersucht und dargestellt.
2.4 Factoring im deutschen Recht
In diesem Abschnitt werden die rechtlichen Grundlagen für das Factoring-Geschäft vorgestellt.
Da es im Verlauf der 1960er Jahre bis zur großen Novellierung des Schuldrechts im Jahre 200153, sowie der Erneuerung des Insolvenzrechts im Jahre 1999 und im Jahre 2012, unzählige Veränderungen und Änderungen betreffend des Factoring Geschäfts gab, wird in diesem Kapitel lediglich ein Überblick über die aktuelle Situation in Deutschland verschaffen und noch aktuelle Problematiken und Konflikte mit dem geltenden Recht vorgestellt.
Factoring überlappt seit jeher verschiedene Gesetzesbereiche und ist von den jeweiligen Änderungen mittelbar betroffen.
Durch die drei Hauptfunktionen des Factorings54 sind sowohl rechtliche Änderungen, welche das Bankenrecht betreffen, als auch das Versicherungswesen betreffende Änderungen relevant.
2.4.1 Rechtliche Grundlagen
Der Verkauf einer Forderung ist dem Verkauf einer beweglichen Sache gleichgestellt. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Bedingungen der Risikoverteilung zwischen dem Factor und dem Factoring-Kunden vertraglich durch die beiden Parteien zu bestimmen und somit Bestandteil von individuellen Verhandlungen sind.55 Sobald eine rechtskräftige vertragliche Vereinbarung zwischen den Geschäftspartnern existiert, unterliegen diese in der Regel einer Anbietungs- bzw. Annahmepflicht von Forderungen. Konkrete Details werden zumeist in den Rahmenverträgen geregelt und sind Voraussetzungen für eine konstante geschäftliche Verbindung.56
Der Factoring-Kunde erfüllt sohin seine vertragliche Pflicht der Forderungsabtretung indem er die Rechnungen an den Factor sendet, welcher wiederum seine Vertragspflicht der Forderungsannahme dadurch erfüllt, in dem er die vertraglich vereinbarte Summe an den Kunden überweist.
Je nach Variante des Factorings57 geht mit diesem Akt der Annahme auch das Delkredere-Risiko bzw. die Pflicht des Debitorenmanagements auf den Factor über. Der Factor trägt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Forderung das Risiko für einen etwaigen Forderungsausfall. Sollte sich im Laufe der Forderungslaufzeit demnach herausstellen, dass der Debitor zahlungsunfähig ist, liegt das Risiko weiterhin beim Factor. 58
Anders ist es jedoch, sollte ein Debitor nicht zahlungsunfähig sein, aber gerechtfertigte Einwände gegen die Forderung bestehen. So sieht das Bürgerliche Gesetzbuch z.B. die Schlechtlieferung, Falschlieferung oder verspäteter Lieferung vor.59 In diesen Fällen muss überprüft werden, ob die Einrede zu Recht platziert wurde. Sollte dies zutreffen, ist der Factoring-Kunde verantwortlich dies zu korrigieren, beispielsweise durch Ersatzlieferung oder Reparatur oder aber den bereits bezahlten Forderungsbetrag an den Factor zurück zu erstatten.60
Für die vorliegende Arbeit ist jedoch der Fall der Zahlungsunfähigkeit des Debitors besonders wichtig um zu untersuchen, welcher volkswirtschaftliche Schaden dadruch in Deutschland bzw. in Europa entstanden ist und wie die Auswirkungen auf das Factoring-Geschäft waren.
2.4.2 Rechtliche Abgrenzung zu Zessionskrediten
Es soll nun anhand einer Gegenüberstellung gezeigt werden, dass Factoring sich maßgeblich und rechtlich von einem klassischen Zessionskredit abgrenzt. Dabei ist besonders zu beachten, dass ein Zessionskredit letztlich als durch die Forderung des Darlehensnehmers abgesicherter Bankkredit zu verstehen ist.
In Tabelle 1 werden zunächst die rechtlichen Unterschiede der beiden Finanzierungsformen gezeigt werden. Der Vollständigkeit halber werden in Tabelle 2 zusätzlich die betriebswirtschaftlichen Unterschiede angedeutet.
Tabelle 1: Abgrenzung des Factorings vom Zessionskredit 61 62 63
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: eigene Darstellung, in Anlehnung an: Schwarz, Werner: Factoring, a.a.O., S. 37f sowie vgl. Hermann, Jürgen: Handbuch Factoring, a.a.O., S. 52f
Tabelle 2: Betriebswirtschaftliche Abgrenzung 64 65
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Schwarz Seite 37f, sowie Bette, Klaus: Das Factoring-Geschäft, a.a.O., S. 64f.
In der Gegenüberstellung ist besonders die Inflexibilität von Zessionskrediten anzumerken. Insbesondere stark wachsende Unternehmen, die eine kontinuierliche Steigerung ihres Umsatzes verzeichnen können, sind von fehlender Liquidität betroffen.66 Daher erscheint das Factoring-Modell mit einer umsatzangepassten Finanzierungsfunktion besonders für den kontinuierlichen Finanzierungsbedarf wachsender Unternehmen von Vorteil.
Diese These wird unterstrichen durch eine Umfrage des deutschen Factoring Verbandes in welcher 90% der Kunden eine Verbesserung der Liquidität als Hauptargument für eine Nutzung des Factorings angaben.67
2.4.3 Abgrenzung zur Warenkreditversicherung
In den vergangenen Jahren hat sich zunehmend gezeigt, wie wichtig zuverlässige Zahlungsströme sind um die fälligen Forderungen gegenüber seinen Lieferanten zu bedienen. Die klassische Warenkreditversicherung setzt hier an und versichert das Risiko eines etwaigen Forderungsausfalls durch Zahlungsunfähigkeit des Debitors. Factoring bietet als einer seiner drei Funktionen ebenfalls eine Versicherungsfunktion an. In der Literatur ist jedoch hier die Diskussion angestoßen worden, ob man von einer tatsächlichen Versicherungsfunktion bzw. einer Übernahme des Delkredererisikos sprechen darf.68
Unstrittig jedoch ist die Pflicht des Factoring-Nehmers, dass seine Forderung rechtlich einwandfrei entstanden ist, Bestand haben muss und der Factor somit seinerseits eine einwandfreie Forderung gegenüber dem Debitor vorzuweisen hat.69
Zur Veranschaulichung der Abgrenzung zwischen Warenkreditversicherung und Factoring werden die Unterschiede in der Tabelle 3 gegenüber gestellt.
Tabelle 3: Abgrenzung des Factorings von der Warenkreditversicherung 70
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung an Anlehnung an Schwarz S. 38, Euler Hermes Kreditversicherung.
Der Forderungsausfallschutz der Factoring-Unternehmen, wird für deren Kunden zunehmend von Bedeutung. Die vergangenen Jahre hat sich nicht zuletzt auch in Deutschland gezeigt, wie sich Insolvenzen und Forderungsausfälle auf die eigene Liquidität auswirken können.
[...]
1 Hierbei sind insbesondere die Regelungen des Basler Ausschusses (Basel I, II und III) gemeint, welche im Verlauf der Arbeit noch detailliert behandelt werden. Vgl. hierzu Abschnitt 4.5 dieser Arbeit.
2 Foley Carrier Services: Werbeslogan. In: www.foleyservices.com, URL: http://www.foleyservices.com/factoring-services/ (letzter Abruf 01.06.2014)
3 Bette, Klaus: Das Factoring-Geschäft. Praxis und Rechtsnatur in Deutschland im Vergleich zu anderen Formen der Forderungsfinanzierung. Stuttgart, Wiesbaden 1973, S. 15 und S. 46
4 Vgl. §1 Abs. 1a Nr. 9 KWG abrufbar unter: Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz: Gesetz über das Kreditwesen URL: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kredwg/gesamt.pdf (letzter Abruf 21.05.2014)
5 Deutscher Factoring Verband e.V.: Arten des Factoring. URL: http://www.factoring.de/factoring/arten-des-factorings (letzter Abruf 21.05.2014)
6 Deutscher Factoring Verband e.V.: Arten des Factoring. URL: http://www.factoring.de/factoring/arten-des-factorings (letzter Abruf 21.05.2014)
7 Vgl. Schwarz, Werner: Factoring. Stuttgart: Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, 2002. S. 27
8 Vgl. Ebd. S. 28
9 Vgl. Ebd. S. 29
10 Vgl. Bette, 2006, S. 29.
11 Vgl. Hermann, Jürgen: Handbuch Factoring. Bonn: VisAvis Verlags, 2006, S .21
12 Vgl. Ebd.
13 Vgl. Schwarz, 2002, S. 27.
14 Damit ist vor allem die regelmäßige Wiedervorlage in der jeweiligen Buchhaltung gemeint, welche den Status der offenen Forderung bewerten muss und erneut bearbeiten.
15 Vgl. Schwarz, 2002, S. 28 sowie: Bette, 1973, S. 32.
16 Vgl. Hermann, 2006, S. 22.
17 Vgl. Deutscher Factoring Verband e.V.: Ziel und Aufgaben. In: www.factoring.de. URL: www.factoring.de/ziel-und-aufgaben (letzter Abruf 21.05.2014)
18 Vgl. Grundmann, Wolfgang: Leasing und Factoring. Formen, Rechtsgrundlagen, Verträge. Wiesbaden: Springer Gabler Verlag, 2013. S. 121
19 Vgl. Schwarz, 2002, S. 30.
20 Vgl. Ebd. sowie: Bette, 1973, S. 25f .
21 Vgl. Hierzu Kapitel 2.0 dieser Arbeit
22 Vgl. Hartmann-Wendels, Thomas/M. Moseschus, Alexander/Wessel, Magdalena: Factoring-Handbuch. Frankfurt am Main: Fritz Knapp Verlag, 2014, S. 25.
23 Ebd.
24 Ebd.
25 Vgl. Hermann, 2006, S. 39.
26 Vgl. Schwarz, 2002, S. 39.
27 Vgl. Hermann, 2006, S. 23 sowie: Schwarz, 2002, S. 39.
28 Vgl. Achsnick, Jan/Krüger, Stefan: Factoring in Krise und Insolvenz. 2. Auflage. Köln: RWS Verlag, 2011. S. 12
29 Schwarz, 2002, S. 39.
30 Vgl. Bette, 1973, S. 37.
31 Vgl. Deutscher Factoring Verband e.V.: Arten des Factoring. URL: http://www.factoring.de/factoring/arten-des-factorings (letzter Abruf 21.05.2014)
32 Vgl. Keitel, Tobias: Factoring als Instrument des Risikomanagements im Projektgeschäft. Wiesbaden: Gabler Fachverlag, 2008. S. 109
33 Vgl. Ebd. sowie: Schwarz, 2002, S. 41.
34 Vgl. Deutscher Factoring Verband e.V.: Wer factort was?. URL: http://www.factoring.de/wer-factort-was-3 (letzter Abruf 21.05.2014)
35 Siehe E-Mail des Geschäftsführers von einem Factoring Unternehmen.
36 Vgl. Abschnitt 2.3.2. dieser Arbeit.
37 Vgl. Schwarz, 2002, S. 41f.
38 Vgl. Keitel, 2008, S. 110.
39 Vgl. Vgl. Abschnitt 2.3.4 dieser Arbeit.
40 Vgl. Schwarz, 2002, S. 42.
41 Vgl. Unterabschnitte 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, dieser Arbeit.
42 Vgl. Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon: Stichwort: Standardfactoring, URL: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/6397/standardfactoring-v7.html (letzter Abruf 22.05.2014)
43 Vgl. Deutscher Factoring Verband e.V.: Jahresbericht 2013. In: www.factoring.de. URL: http://www.factoring.de/jahresbericht-2013 (letzter Abruf 21.05.2014)
Demnach stellt das Full-Service Factoring lediglich 16,06% der Factoring Varianten dar. Demgegenüber steht das Inhouse Factoring mit 78,04%. In den späteren Kapiteln wird hierauf nochmals eingegangen.
44 Vgl. Bette, 1973, S. 46f.
45 Vgl. Keitel, 2008, S. 110.
46 Vgl. Schwarz, 2002, S. 42f.
47 Vgl. Keitel, 2008, S. 110.
48 Vgl. Klapper, Leora: The Role of Factoring for Financing Small and Medium Enterprises. Washington, DC: World Bank Research Group, 2005, S. 15f.
49 Bette, 1973, S. 47.
50 Vgl. Schwarz, 2002, S. 44.
51 Weiterführende Literaturhinweise siehe Bibliographie Besonders sind hier Schwarz, 2002, S. 44ff sowie: Bette, 1973, S. 47-49.
52 Vgl. hierzu Unterabschnitte 2.3.5 sowie 2.3.6.
53 Vgl. Bette, Klaus: Juristische Rahmenbedingungen des Factoring. In: Hermann, Jürgen: Handbuch Factoring. S.52-58, Bonn: VisAvis Verlags GmbH, 2006, S. 52
54 Vgl. Abschnitt 2.2 dieser Arbeit.
55 Vgl. Bette, 2006, S. 52.
56 Vgl. Bette, 1973, S. 52 sowie: Hermann, 2006, S. 52.
57 Vgl. Varianten in Unterabschnitten 2.3.1 – 2.3.9 dieser Arbeit.
58 Vgl. Bette, 1973, S. 53.
59 Vgl. Bette, 2006, S. 53.
60 Vgl. Deutscher Factoring Verband e.V.: Fragen über das Factoring. URL: http://www.fac.lepus.uberspace.de/content/fragen-zum-thema-factoring (letzter Abruf 21.05.2014)
61 Vgl. Schwarz, 2002, S. 37.
62 Es ist hierbei anzumerken, dass die genaue Höhe immer abhängig ist von der jeweiligen Vertragsgestaltung sowie der Bonität der Kunden. In der Regel wird jedoch als minimaler Wert der Finanzierung 80% angegeben (Vgl. Schwarz, 2002, S. 37 sowie: Deutscher Factoring Verband e.V.: Fragen über das Factoring. URL: http://www.fac.lepus.uberspace.de/content/fragen-zum-thema-factoring (letzter Abruf 21.05.2014)
63 Dieser Wert ist ebenfalls in der Literatur sehr umstritten: Vgl. Schwarz, 2002, S. 37 gegenüber Bette, 1973, S. 65f.
64 Vgl. Schwarz, 2002, S. 37.
65 Vgl. Unterabschnitt 2.3.1 dieser Arbeit.
66 Durch den erhöhten Einsatz von eigenen Mitteln zur Herstellung bzw. Bereitstellung der Waren, entsteht bei stetig steigendem Umsatz eine Finanzierungslücke.
67 Vgl. Deutscher Factoring Verband e.V.: Jahresbericht 2005. S. 15 sowie: Keitel, 2008, S. 99.
68 Vgl. Keitel, 2008, S. 99. Keitel geht dabei davon aus, dass eine wirkliche Versicherungsfunktion nur bei einer Forderung entstehen kann, welche nicht verkauft wurde. Da jedoch die Forderung de facto verkauft wird, versichert das Factoring Unternehmen lediglich seine eigene Forderung ab.
69 Vgl. Keitel, 2008, S. 99 sowie: Schwarz 2002, S. 38 sowie: Bette, 1973, S. 65f.
70 Vgl. Schwarz, 2002, S. 38. Mitunter werden vertraglich festgelegte höhere Prozentsätze veranschlagt.
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