Eine der z.Zt. wohl am meist diskutierten Fragen in der internationalen
Bankenwelt und in deutschen Unternehmerkreisen ist die Frage, was für
Veränderungen und Neuerungen Basel II für alle Beteiligten bringen wird. Auf der
Bankenseite überlegt man sich, wie man den neuen Anforderungen bezüglich
Risikosteuerung und –überwachung gerecht werden kann, wohingegen das
größte Problem auf Seiten der Unternehmen sein wird, ihr Ratingurteil, das sie
unweigerlich bekommen werden, sei es durch eine externe Ratingagentur oder
durch die kreditgebende Bank, für sie möglichst positiv zu gestalten. Eine positive
Beurteilung wird sich konsequenterweise in besseren Kreditkonditionen
bemerkbar machen. Dies ist vor allem für Kleine und Mittelständische
Unternehmen (KMU) momentan äußerst wichtig, da diese meist auf Fremdkapital
angewiesen sind, um wichtige neue Investitionen im europäischen Marktumfeld
tätigen zu können.
Aufgrund der geplatzten Börsenblase der New Economy und der Rekordzahlen
der Firmenpleiten im Jahr 2002, befinden sich die Banken heutzutage in der
größten Krise der Nachkriegszeit. Nicht zuletzt deswegen, sind diese bei der
Vergabe von Krediten vorsichtiger geworden. Man spricht sogar von einer „Zeit
des knappen Geldes“ für die Unternehmen.
Für die Unternehmen bedeutet dies, mehr denn je, für Transparenz zu sorgen.
Dafür bedarf es ein aussagekräftiges Berichtswesen aufzubauen, fundierte
Marktinformationen zu liefern und den Banken Einblick in die Zukunfts- und
Finanzierungsstrategie zu ermöglichen.
Gliederung:
Abkürzungsverzeichnis:
1 Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Problemsituation der KMUs
2 Basel I
2.1 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
2.2 Inhalte und Absichten von Basel I
2.3 Reformierung von Basel I
2.4 Die drei tragenden Säulen des neuen Baseler Akkordes
2.4.1 Die erste Säule – Quantitative Eigenkapitalanforderungen
2.4.2 Die zweite Säule – Qualitative Aufsicht
2.4.3 Die dritte Säule – Transparenz
3 Rating
3.1 Neuregelung der Bonitätsbeurteilung
4 Ratingverfahren – Externe und Interne
4.1 Externes Rating - Der Standardansatz
4.2 Internes Rating – der IRB-Ansatz
4.2.1 Exposure
4.2.2 Unverzichtbare Bestandteile der Berechnung
4.2.2.1 Probability of Default (PD)
4.2.2.2 Loss Given Default (LGD)
4.2.2.3 Exposure of Default (EAD)
4.2.2.4 Maturity (M)
4.2.2.5 Risikogewichtetes Aktivum (RWA)
4.2.2.6 Risikogewicht (RW)
4.2.2.7 Die risikogewichtete Aktiva
5 Berechnung anhand des Basis IRB-Ansatzes
6 Praktische Folgen für den Mittelstand.
6.1 Veränderung der Mittelstandsfinanzierung
6.2 Bedeutung des Leasings als Finanzierungsalternative
6.3 Strengere Ausrichtung an Erfolgsfaktoren
6.4 Intensivierung der Kunde-Bank-Beziehung
6.5 Freisetzung der Marktmechanismen
7 Fazit
Literaturverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Einführung
Eine der z.Zt. wohl am meist diskutierten Fragen in der internationalen Bankenwelt und in deutschen Unternehmerkreisen ist die Frage, was für Veränderungen und Neuerungen Basel II für alle Beteiligten bringen wird. Auf der Bankenseite überlegt man sich, wie man den neuen Anforderungen bezüglich Risikosteuerung und –überwachung gerecht werden kann, wohingegen das größte Problem auf Seiten der Unternehmen sein wird, ihr Ratingurteil, das sie unweigerlich bekommen werden, sei es durch eine externe Ratingagentur oder durch die kreditgebende Bank, für sie möglichst positiv zu gestalten. Eine positive Beurteilung wird sich konsequenterweise in besseren Kreditkonditionen bemerkbar machen. Dies ist vor allem für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) momentan äußerst wichtig, da diese meist auf Fremdkapital angewiesen sind, um wichtige neue Investitionen im europäischen Marktumfeld tätigen zu können.
Aufgrund der geplatzten Börsenblase der New Economy und der Rekordzahlen der Firmenpleiten im Jahr 2002, befinden sich die Banken heutzutage in der größten Krise der Nachkriegszeit. Nicht zuletzt deswegen, sind diese bei der Vergabe von Krediten vorsichtiger geworden. Man spricht sogar von einer „Zeit des knappen Geldes“ für die Unternehmen.
Für die Unternehmen bedeutet dies, mehr denn je, für Transparenz zu sorgen. Dafür bedarf es ein aussagekräftiges Berichtswesen aufzubauen, fundierte Marktinformationen zu liefern und den Banken Einblick in die Zukunfts- und Finanzierungsstrategie zu ermöglichen.
1.2 Problemsituation der KMUs
Basel II gilt für den Mittelstand schon seit Jahren als Schreckgespenst; das in der Presse hochstilisiert wird. Die Banken drehen den mittelständischen Betrieben in Deutschland immer häufiger den Geldhahn zu. Jahrzehntelang reichte der gute Kontakt zur örtlichen Bank oder Sparkasse für viele Firmen aus, um an millionenschwere Kredite zu kommen. Doch damit ist es jetzt vorbei. Spätestens seit dem katastrophalen Bankenjahr 2002 haben die meisten Geldinstitute die Kriterien für die Kreditvergabe massiv angezogen.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Banken die Firmen vor der Kreditvergabe auf Herz und Nieren prüfen und bewerten. Bekommen sie dabei ein schwaches Rating - also schlechte Noten - müssen sie deutlich höhere Zinsen für Kredite zahlen oder bekommen gar kein Geld mehr. Bei großen Firmen ist dieses Verfahren seit langem Usus. Viele kleinere Firmen müssen sich dagegen umstellen und dabei vor allem ihre Verschwiegenheit aufgeben. Gerade familiengeführte Betriebe tun sich mit der Vorlage eines detaillierten Zahlenwerks und mit Fragen über die finanzielle Situation und der Firmenstrategie schwer.
Die Hauptbedrohung für die deutschen KMUs liegt in der, im internationalen Vergleich, extrem niedrigen Eigenkapitaldecke. Die Eigenkapitalquote in Deutschland beträgt durchschnittlich 18%, bei kleinen und mittleren Unternehmen sogar unter 10 %; Verglichen mit Frankreich (35%) und USA (45%) ist dies ein extrem niedriger Wert. Der damit verbunden höhere Fremdfinanzierungsgrad führt zu einer Verschlechterung der Kreditkonditionen.
Hierzu sollen die neuen Bestimmungen im Folgenden genauer untersucht und erläutert werden.
2 Basel I
Im Juli 1988 wurde im schweizerischem Basel die erste und noch voraussichtlich bis 2005/2006 gültige Vereinbarung des Ausschusses der Zentralbanken und Bankenaufsichtsinstanzen der so genannten G 10 Staaten zur Eigenkapitalunterlegung von Forderungen der (internationalen) Banken gegenüber Schuldnern aus dem Nichtbankensektor veröffentlicht. Alle teilnehmenden Staaten hatten diese Vereinbarungen bis zum Ende des Jahres 1992 umzusetzen. Diese Richtlinien hatten keinen gesetzlichen Charakter, da der Basler Ausschuss nicht in der Lage war, Gesetze zu verabschieden. Allerdings kam die Wirkung der getroffenen Vereinbarungen einem Gesetz gleich, da sie eine sehr starke faktische Bindungswirkung für nationale Bankaufsichtsbehörden hatte. Mittlerweile haben die Zentralbanken von mehr als 100 Staaten diese Richtlinien umgesetzt.
2.1 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht ist ein Ausschuss von Bankenaufsichtsbehörden, der von den Präsidenten der Zentralbanken der Länder der Zehnergruppe 1975 ins Leben gerufen wurde. Er setzt sich zusammen aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, den USA und dem Vereinigten Königreich. Der Tagungsort ist die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel.
2.2 Inhalte und Absichten von Basel I
Das 1988 verabschiedete Papier hatte seinen Ursprung in der Tatsache, dass “das Eigenkapital der wichtigsten Banken weltweit, aufgrund des anhaltenden Konkurrenzkampfs, auf einen gefährlichen Tiefstand gesunken war“.[1] Daraufhin wurde im Basel I – Papier vereinbart, dass Kreditinstitute Kredite an ihre Kunden mit acht Prozent des Kreditvolumens durch Eigenkapital unterlegen müssen, damit bei Kreditausfällen die Bilanz der Geschäftsbank nicht in eine bedrohliche Schieflage gerät und letztendlich die Zahlungsunfähigkeit der Bank festgestellt werden muss. Eine Folge wäre ein Vertrauensverlust in die Hausbank und somit in das ganze Finanzsystem.
2.3 Reformierung von Basel I
Elf Jahre nach der Veröffentlichung von Basel I hat man sich Gedanken über eine Reformierung der damals getroffenen Vereinbarungen gemacht und ein neues Papier entwickelt. Hauptkritikpunkt an Basel I war die pauschale Höhe der Eigenkapitalunterlegung der Banken, bei der keine Differenzierung bzgl. der Bonität bzw. der Wirtschaftslage des Kreditschuldners vorgenommen wurde. Ebenso wurde eine fehlende Berücksichtigung von Portfolioeffekten bemängelt. Deshalb wurde das Basel II-Modell entwickelt, dass im Herbst 2003 endgültig verabschiedet wird und Ende 2006 in Kraft tritt. Dieses stützt sich auf drei tragende Säulen, um eine erhöhte Sicherheit und Solidität im weltweiten Finanzsystem zu gewährleisten.
2.4 Die drei tragenden Säulen des neuen Baseler Akkordes
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Drei Säulen von Basel II
2.4.1 Die erste Säule – Quantitative Eigenkapitalanforderungen
Die erste Säule regelt die Mindeststandards der Eigenkapitalunterlegung der Banken bzgl. Kredit- und operationellen Risiken. Der unflexible pauschale 8% Unterlegungsansatz wurde zugunsten eines individuellen Risikogewichts des Kreditnehmers verworfen. Hierfür wurden Ratings eingeführt mit denen die Bonität eines Schuldners gemessen werden kann. Dies wird dazu führen, dass die Konditionen für Kredite je nach Bonität des Unternehmens individuell festgelegt werden.
[...]
[1] aus Oliver Everling: Rating – Chance für den Mittelstand nach Basel II, S. 102
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- Klaus Schwebel (Author), 2003, Neues Rating nach Basel II: Probleme der KMU-Finanzierung im Zeichen des knappen Geldes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29883
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