Nach § 2 Abs. 2 JGG gelten die allgemeinen Vorschriften, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist. In allgemeinen Strafverfahren ist die Hauptaufgabe des Strafverteidigers hauptsächlich die Abwehr des Strafübels für seinen Mandanten. Doch welche Aufgabe kommt dem
Strafverteidiger in einem Jugendstrafverfahren zu? Die Zielrichtungen des Jugendgerichtsgesetzes, auf der einen Seite und die des Strafverteidigers, auf der anderen Seite sind gegenläufig und können einen Jugendstrafverteidiger in einen Rollenkonflikt bringen. Bei der Jugendgerichtshilfe ist dies
ähnlich: Auf der einen Seite erledigt sie Aufgaben für das Gericht, auf der anderen Seite soll sie dem Jugendlichen im Strafverfahren beistehen. Wie wird mit dem Rollenkonflikt umgegangen? Welche Lösungsansätze gibt es für dieses Problem?
Um diesen Konflikt zu verdeutlichen, versuche ich in dieser Hausarbeit die Ziele des Erziehungsgedankens und die Ziele der Jugendgerichtshilfe sowie des Jugendstrafverteidigers zu erläutern. Zunächst möchte ich hierfür die Entstehung und die Entwicklung des Jugendgerichtsgesetzes beschreiben, um zu verstehen, warum das Jugendgerichtsgesetz so ist, wie es ist. Anschließend beschreibe ich exemplarisch an der Jugendgerichtshilfe und dem Jugendstrafverteidiger den Erziehungsgedanken in einem Jugendstrafverfahren, erläutere die Grundlagen der Verteidigung und zeige letztlich die dadurch entstehenden Rollenkonflikte beider Parteien auf.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Die Jugendgerichtshilfe
- Der Jugendstrafverteidiger
- Die Parteien im Rollenkonflikt
- Die Jugendgerichtshilfe im Rollenkonflikt
- Der Jugendstrafverteidiger im Rollenkonflikt
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Jugendstrafrecht und den Rollenkonflikten, die im Zusammenhang mit dem Erziehungsgedanken auftreten. Sie analysiert die Zielsetzung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und beleuchtet insbesondere die Rolle der Jugendgerichtshilfe und des Jugendstrafverteidigers im Jugendstrafverfahren. Ziel ist es, die Herausforderungen und Spannungsfelder aufzuzeigen, die sich aus der Verbindung von Strafrecht und Erziehung ergeben.
- Die Entwicklung und Geschichte des Jugendgerichtsgesetzes
- Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht
- Die Rolle der Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren
- Die Rolle des Jugendstrafverteidigers im Jugendstrafverfahren
- Der Rollenkonflikt zwischen Strafverteidigung und Erziehung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel führt in das Thema ein und beleuchtet die Entwicklung des Jugendgerichtsgesetzes. Kapitel zwei befasst sich mit dem Jugendgerichtsgesetz und dem Erziehungsgedanken, der im Zentrum des Jugendstrafrechts steht. Kapitel drei beleuchtet die Rolle der Jugendgerichtshilfe und Kapitel vier die Rolle des Jugendstrafverteidigers im Jugendstrafverfahren. Kapitel fünf analysiert die Rollenkonflikte, die sich für beide Parteien im Jugendstrafverfahren ergeben.
Schlüsselwörter
Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz, Erziehungsgedanke, Jugendgerichtshilfe, Jugendstrafverteidiger, Rollenkonflikt, Strafverteidigung, Erziehung, Jugendhilfe, Diversion, Jugendstrafvollzug, Wiederholungsstraftaten, Rückfallkriminalität.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptziel des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)?
Das Hauptziel des JGG ist der Erziehungsgedanke. Im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht steht nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern die Erziehung des Jugendlichen, um künftige Straftaten zu verhindern.
Welchen Rollenkonflikt erlebt ein Jugendstrafverteidiger?
Der Verteidiger muss einerseits das Strafübel für seinen Mandanten abwehren, steht aber andererseits dem Erziehungsziel des JGG gegenüber, das manchmal Maßnahmen erfordert, die dem kurzfristigen Willen des Jugendlichen widersprechen könnten.
Welche Aufgabe hat die Jugendgerichtshilfe?
Die Jugendgerichtshilfe unterstützt das Gericht durch Berichte über die Persönlichkeit und das soziale Umfeld des Jugendlichen und soll gleichzeitig dem Jugendlichen im Verfahren beistehen.
Wie entstand das Jugendgerichtsgesetz in Deutschland?
Das JGG hat eine lange historische Entwicklung hinter sich, die darauf abzielte, Jugendliche aus dem allgemeinen Strafvollzug herauszunehmen und spezialisierte Maßnahmen zu schaffen, die ihrer Entwicklung gerecht werden.
Gilt im Jugendstrafrecht das allgemeine Strafrecht?
Gemäß § 2 Abs. 2 JGG gelten die allgemeinen Vorschriften nur dann, wenn im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist. Das JGG ist somit eine Spezialregelung mit Vorrang.
- Quote paper
- Hendrik Lang (Author), 2013, "Erziehung vor Strafe". Das Jugendgerichtsgesetz in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/298510