In dieser Arbeit wird auf die Themen Personalsachbearbeitung mithilfe einer Personalakte, das Personalentgelt, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und die rechtliche Standardisierung von Arbeitsverhältnissen durch Tarifverträge sowie die Personalabrechnung eingegangen.
Die Personalakte ist entsprechend dem § 106 BBG (Bundesbeamtengesetz) ein juristisch klar definierter Begriff, welcher den Inhalt der Personalakte definiert und folgende Punkte beinhaltet: die Sammlung von Urkunden und sonstigen Schriftstücken (einschließlich Fotos, Briefen, Tabellen und handschriftlichen Notizen), die persönliche und dienstliche Verhältnisse betrifft, die in engem sachlogischen Verhältnis zum Dienstverhältnis steht, die in beliebiger Form gespeichert sein kann (beispielsweise in klassischer Papierform oder in digitaler oder elektronischer Form über einen PC), die an beliebigen Orten auch verteilt geführt werden darf, die aber dem Mitarbeiter auf Wunsch völlig transparent und einsichtig zu machen ist (siehe hierzu auch die gesetzliche Rechtsgrundlage für Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer aus § 83Abs.1 Satz 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) zur uneingeschränkten Einsichtnahme ihrer eigenen Personalakte) und dem § 107 BBG, welcher die Zugangsberechtigung zur Personalakte klärt. Denn nicht jede Person innerhalb einer Behörde bzw. Betriebs darf sich aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Zugang zu den sensiblen Personaldaten verschaffen.
Inhaltsverzeichnis
- Personalsachbearbeitung mit Hilfe einer Personalakte.
- Die Rechte des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit seiner Personalakte.
- Personalentgelt.
- Wichtiger Hinweis zur Entgeltgestaltung in der Zeitarbeit.
- Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und die rechtliche Standardisierung von Arbeitsverhältnissen durch Tarifverträge...
- Die Personalabrechnung.......
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit verschiedenen Aspekten der Personalverwaltung und des Personalentgelts in einem Unternehmen. Sie beleuchtet die Bedeutung und den rechtlichen Rahmen der Personalsachbearbeitung anhand einer Personalakte, analysiert die Gestaltung des Personalentgelts und die Besonderheiten in der Zeitarbeit, untersucht die Rolle von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften bei der Standardisierung von Arbeitsverhältnissen durch Tarifverträge und schließlich die Prozesse der Personalabrechnung.
- Rechtliche Grundlagen der Personalakte und Rechte des Arbeitnehmers
- Entgeltgestaltung und Besonderheiten in der Zeitarbeit
- Rolle von Tarifverträgen und deren Einfluss auf Arbeitsverhältnisse
- Prozesse der Personalabrechnung
- Zusammenspiel von Personalverwaltung und Personalentgelt
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der Personalsachbearbeitung mithilfe einer Personalakte. Es definiert den rechtlichen Rahmen der Personalakte gemäß § 106 BBG und erläutert die Rechte des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit seiner Personalakte. Das zweite Kapitel behandelt das Personalentgelt, wobei ein besonderer Fokus auf die Entgeltgestaltung in der Zeitarbeit gelegt wird. Das dritte Kapitel analysiert die Bedeutung von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften bei der rechtlichen Standardisierung von Arbeitsverhältnissen durch Tarifverträge. Schließlich befasst sich das vierte Kapitel mit den Prozessen der Personalabrechnung.
Schlüsselwörter
Personalakte, Personalentgelt, Zeitarbeit, Tarifverträge, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Personalabrechnung, Rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeitsverhältnisse, Datenschutz, Rechte des Arbeitnehmers.
Häufig gestellte Fragen
Was muss laut Gesetz in einer Personalakte enthalten sein?
Gemäß § 106 BBG umfasst die Personalakte alle Urkunden und Schriftstücke, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Mitarbeiters betreffen und in einem sachlogischen Zusammenhang zum Dienstverhältnis stehen.
Darf ein Arbeitnehmer seine eigene Personalakte einsehen?
Ja, Arbeitnehmer haben nach § 83 Abs. 1 BetrVG ein uneingeschränktes Recht auf Einsichtnahme in ihre vollständige Personalakte.
Wer hat Zugriffsberechtigung auf die Personalakten im Betrieb?
Der Zugriff ist streng geregelt (z.B. nach § 107 BBG). Nur befugte Personen der Personalverwaltung dürfen aus Datenschutzgründen Einsicht nehmen.
Was ist bei der Entgeltgestaltung in der Zeitarbeit zu beachten?
Die Arbeit weist auf spezifische Regelungen hin, die oft durch Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche bestimmt werden, um eine faire Entlohnung im Vergleich zum Stammpersonal sicherzustellen.
Welche Rolle spielen Gewerkschaften bei den Arbeitsverhältnissen?
Gewerkschaften handeln mit Arbeitgeberverbänden Tarifverträge aus, die Arbeitsbedingungen wie Lohn, Arbeitszeit und Urlaub rechtlich standardisieren.
In welcher Form darf eine Personalakte geführt werden?
Personalakten können in klassischer Papierform, digital oder elektronisch geführt werden, wobei sie an verschiedenen Orten gespeichert sein dürfen, solange die Transparenz gewahrt bleibt.
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- Jörg Löschmann (Author), Frank Staudinger (Author), 2012, Zu Personalverwaltung und Personalentgelt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/298310