Diese Hausarbeit befasst sich mit der Begründung der Rechtssoziologie von Eugen Ehrlich mit Bezug auf die heutige Zeit. Im Verlauf dieser Arbeit wird der Frage nach dem Verhältnis zwischen dem geschriebenem Recht und der Rechtswirklichkeit nachgegangen. Soziologen beobachten das Recht von einem externen Standpunkt aus und die Theorien der Soziologen bauen auf empirische Forschungen auf.
Soziologen wie Eugen Ehrlich bearbeiten die Ursache der Ungleichheit unter den Menschen und deren Eventualitäten ihrer Bekämpfung durch das Recht. Juristen geht es um die Frage, wie Richter urteilen und entscheiden müssen und welches Gesetz dabei angewendet werden soll. Dabei geht es für Rechtssoziologen darum, warum entscheiden die Richter auf die Art und Weise, worauf bauen ihre Entscheidungen auf und was sind Ihre wirklichen Beweggründe.
Im Allgemeinen fragen Juristen aus der Teilnehmerperspektive und Soziologen aus der Beobachterperspektive, deswegen liegt für den Rechtssoziologen Eugen Ehrlich der Schwerpunkt der Rechtsentwicklung weder in der Gesetzgebung, noch in der Jurisprudenz oder in der Rechtsprechung, sondern in der Gesellschaft selbst. Für Ehrlich hat die empirische Rechtssoziologie eine hohe Bedeutung für das Recht, denn die Schaffung von Normen ist eine Grundlage für die Rechtsetzung und die Änderung der demografischen und sozialen Realitäten eine Voraussetzung der Rechtsanwendung.
Die vorliegende Arbeit befasst sich im zweiten Kapitel mit die Lebens- und Wirkungskreise von Eugen Ehrlich. Danach folgt die Definition des praktischen Rechtsbegriffs durch die Beispiele vom Recht als Regel des Handelns und als staatliche Zwangsordnung erklärt. Daraufhin wird Ehrlichs Rechtstheorie mit seiner Hauptthese des lebenden Rechts und den drei dazu gehörigen Annahmen erläutert. Schlussendlich wird das geschriebene Recht mit der Rechtswirklichkeit der heutigen Zeit verglichen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Eugen Ehrlich: Leben und Wirken
- 3. Der praktische Rechtsbegriff
- 3.1. Das Recht als Regel des Handelns
- 3.2. Die Lehre vom Recht als staatliche Zwangsordnung
- 4. Ehrlichs soziologische Rechtstheorie
- 4.1. Das Recht als selbsttätige Ordnung der Gesellschaft
- 4.2. Das lebende Recht
- 4.2.1. Gesellschaftliches Recht
- 4.2.2. Juristenrecht
- 4.2.3. Das Staatliche Recht
- 5. Die Rechtssoziologie heute
- 6. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht Eugen Ehrlichs Begründung der Rechtssoziologie im Kontext der heutigen Zeit. Sie analysiert das Verhältnis zwischen geschriebenem Recht und Rechtswirklichkeit und beleuchtet Ehrlichs soziologische Perspektive auf Rechtsentwicklung und -anwendung. Die Arbeit befasst sich insbesondere mit der Frage, wie die empirische Forschung die Rechtswissenschaft bereichert.
- Das Verhältnis von geschriebenem Recht und Rechtswirklichkeit
- Ehrlichs soziologische Rechtstheorie und der Begriff des "lebenden Rechts"
- Die Rolle des Staates und der Gesellschaft in der Rechtsentwicklung
- Der praktische Rechtsbegriff und seine Bedeutung
- Die Relevanz der empirischen Rechtssoziologie für die heutige Zeit
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Hausarbeit ein und beschreibt die Zielsetzung, nämlich die Untersuchung der Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich im Hinblick auf die heutige Zeit. Sie skizziert den Forschungsansatz, der das Verhältnis zwischen geschriebenem Recht und Rechtswirklichkeit im Zentrum stellt und die unterschiedlichen Perspektiven von Juristen und Soziologen auf Recht beleuchtet. Die Bedeutung der empirischen Rechtssoziologie und der Fokus auf gesellschaftliche Prozesse in der Rechtsentwicklung werden hervorgehoben. Die Arbeit kündigt die Struktur der weiteren Kapitel an.
2. Eugen Ehrlich: Leben und Wirken: Dieses Kapitel skizziert Leben und Wirken von Eugen Ehrlich, insbesondere vor dem Hintergrund seiner Tätigkeit in Czernowitz. Es beleuchtet die Schwierigkeiten, verlässliche Informationen über Ehrlichs Leben zu erhalten, da viele Quellen durch politische Umbrüche verloren gingen. Die Verwendung von Sekundärquellen wird thematisiert, und Auszüge aus Ehrlichs Lebenslauf werden präsentiert, um sein akademisches Wirken zu illustrieren. Das Kapitel zeigt die Herausforderungen der historischen Forschung und die Bedeutung von Archivmaterialien für die Rekonstruktion von Ehrlichs Lebenslauf und wissenschaftlicher Karriere. Seine Flucht vor dem Ersten Weltkrieg und sein Tod werden ebenfalls erwähnt.
3. Der praktische Rechtsbegriff: Dieses Kapitel definiert den praktischen Rechtsbegriff aus der Sicht Eugen Ehrlichs. Im Gegensatz zum staatlichen Verständnis von Recht als Zwangsordnung, beschreibt es Recht als Regel des menschlichen Handelns. Ehrlichs Analyse der "Regel des Handelns" im Kontext richterlicher Entscheidungen und gesellschaftlicher Praktiken wird ausführlich erläutert. Es wird der Unterschied zwischen dem Recht, wie es von Gerichten angewendet wird, und dem Recht, wie es im Alltag gelebt wird, dargestellt. Der Irrglaube der Juristen, die Regeln des Gerichts als Regeln des allgemeinen Handelns zu betrachten, wird kritisch beleuchtet. Die Unterscheidung zwischen psychologischem Zwang und dem spezifischen Zwang des Rechts wird erklärt.
4. Ehrlichs soziologische Rechtstheorie: Dieses Kapitel präsentiert Ehrlichs soziologische Rechtstheorie, insbesondere seine Hauptthese vom „lebenden Recht“. Es erklärt die drei Aspekte des lebenden Rechts: gesellschaftliches Recht, Juristenrecht und staatliches Recht, und die Beziehung dieser zueinander. Der Schwerpunkt liegt auf der Bedeutung des gesellschaftlichen Rechts als Grundlage für die Rechtsentwicklung. Die Analyse zeigt die dynamische Wechselwirkung zwischen diesen drei Bereichen und betont, dass die Rechtsentwicklung nicht allein vom Staat, sondern auch von der Gesellschaft selbst geprägt wird.
Schlüsselwörter
Rechtssoziologie, Eugen Ehrlich, lebendes Recht, Rechtswirklichkeit, geschriebenes Recht, empirische Forschung, Gesellschaft, Staat, richterliche Entscheidung, Rechtsentwicklung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu "Eugen Ehrlichs Rechtssoziologie"
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit untersucht Eugen Ehrlichs Begründung der Rechtssoziologie im Kontext der heutigen Zeit. Sie analysiert das Verhältnis zwischen geschriebenem Recht und Rechtswirklichkeit und beleuchtet Ehrlichs soziologische Perspektive auf Rechtsentwicklung und -anwendung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bedeutung empirischer Forschung für die Rechtswissenschaft.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende zentrale Themen: das Verhältnis von geschriebenem Recht und Rechtswirklichkeit, Ehrlichs soziologische Rechtstheorie und der Begriff des „lebenden Rechts“, die Rolle von Staat und Gesellschaft in der Rechtsentwicklung, der praktische Rechtsbegriff und seine Bedeutung sowie die Relevanz der empirischen Rechtssoziologie für die heutige Zeit.
Wer war Eugen Ehrlich und welche Rolle spielt er in dieser Arbeit?
Eugen Ehrlich war ein bedeutender Rechtstheoretiker. Die Arbeit befasst sich mit seinem Leben und Wirken, insbesondere im Kontext seiner Tätigkeit in Czernowitz. Sie beleuchtet seine soziologische Rechtstheorie und deren Bedeutung für das Verständnis von Recht als dynamische soziale Ordnung.
Was ist der "praktische Rechtsbegriff" nach Ehrlich?
Ehrlichs „praktischer Rechtsbegriff“ beschreibt Recht nicht als bloße staatliche Zwangsordnung, sondern als Regel des menschlichen Handelns, die sich in gesellschaftlichen Praktiken und richterlichen Entscheidungen manifestiert. Die Arbeit hebt den Unterschied zwischen dem Recht im Alltag und dem Recht, wie es von Gerichten angewendet wird, hervor.
Was versteht Ehrlich unter "lebendem Recht"?
Das „lebende Recht“ nach Ehrlich umfasst drei Aspekte: gesellschaftliches Recht (die tatsächlichen Regeln im sozialen Leben), Juristenrecht (die vom juristischen Bereich entwickelten Regeln) und staatliches Recht (die vom Staat gesetzten Regeln). Die Arbeit betont die dynamische Wechselwirkung dieser drei Bereiche und die Bedeutung des gesellschaftlichen Rechts für die Rechtsentwicklung.
Welche Bedeutung hat die empirische Forschung für die Rechtssoziologie?
Die Arbeit betont die Bedeutung empirischer Forschung für ein umfassendes Verständnis von Recht. Sie zeigt, wie empirische Erkenntnisse die Rechtswissenschaft bereichern und zu einem realistischeren Bild der Rechtswirklichkeit beitragen.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in folgende Kapitel: Einleitung, Eugen Ehrlich: Leben und Wirken, Der praktische Rechtsbegriff, Ehrlichs soziologische Rechtstheorie, Die Rechtssoziologie heute und Fazit. Jedes Kapitel wird in der Arbeit ausführlich zusammengefasst.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Rechtssoziologie, Eugen Ehrlich, lebendes Recht, Rechtswirklichkeit, geschriebenes Recht, empirische Forschung, Gesellschaft, Staat, richterliche Entscheidung, Rechtsentwicklung.
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- Lukas Berg (Author), 2015, Die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295998