Im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit können Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz ohne weitere Voraussetzungen eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.
Die Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU auf das System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Insbesondere beschäftigt sie sich mit Fragen der Entsendung und mit den Einflüssen der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf die Lohnentwicklung in Deutschland.
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