Der sexuelle Missbrauch an Kindern ist ein sehr aktuelles, aber kein neues Thema. Er kann überall auftreten, ganz egal ob in der eigenen Familie, im Bekanntenkreis, in sozialen Einrichtungen oder öffentlichen Institutionen. Kein Kind, kein Jugendlicher und kein Erwachsener ist davor jemals geschützt.
Ziel dieser Arbeit ist es, einen Einblick in das staatliche Recht im Bezug auf den sexuellen Missbrauch zu geben, um anschließend zu klären, wie den „Opfern“ versorgungsrechtlich geholfen wird. Hierbei werden zuerst die Begriffe: „Opfer“ sowie „sexuelle Gewalt“ definiert. Des Weiteren werden die einzelnen Delikte, welche in Verbindung mit sexuellen Handlungen stehen, benannt. Anschließend gilt es dann die Verjährungsfristen zu erläutern. Daraufhin betrachte ich die versorgungsrechtliche Seite. Da am Ende des Seminars der Wunsch aufkam, mehr über Anlaufstellen zu wissen, also wo man sich als Opfer hinwenden kann, gehe ich aus diesem Grund in dem Punkt: „Opferberatung“ gesondert darauf ein. Die Punkte: „das Opferentschädigungsgesetz“ und die Bedeutung von „Traumaambulanzen“ in Deutschland, bilden sodann den Abschluss.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begriffserklärungen
- Opfer
- Sexuelle Gewalt
- Das staatliche Recht
- Delikte
- Verjährung
- Das Versorgungsrecht
- Opferberatung
- Das Opferentschädigungsgesetz
- Allgemeines und Leistungen
- Die Umsetzung des OEG durch das Landesverwaltungsamt in Bezug auf den sexuellen Missbrauch
- Ausblick in die Zukunft - die Traumaambulanzen
- Fazit
- Quellen- und Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im Kontext von Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Rechtslage, Hintergründe und Präventionsmaßnahmen. Die Arbeit zielt darauf ab, einen Einblick in das staatliche Recht im Bezug auf den sexuellen Missbrauch zu geben und zu klären, wie den Opfern versorgungsrechtlich geholfen wird.
- Definition von „Opfer“ und „sexuelle Gewalt“
- Relevante Delikte im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen
- Verjährungsfristen im Bereich sexueller Gewalt
- Versorgungsrechtliche Leistungen für Opfer sexuellen Missbrauchs
- Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten für Opfer
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet die Relevanz des Themas sexueller Missbrauch von Minderjährigen und gibt einen persönlichen Einblick in die Erfahrungen der Autorin mit diesem Thema.
Im zweiten Kapitel werden die Begriffe „Opfer“ und „sexuelle Gewalt“ definiert und im Kontext des Seminars erläutert. Dabei werden die unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffs „Opfer“ und die Problematik der Verwendung des Begriffs „Betroffener“ besprochen.
Kapitel 3 behandelt das staatliche Recht im Zusammenhang mit sexuellen Missbrauch. Hier werden die verschiedenen Delikte im deutschen Strafrecht, wie §176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern) und §174 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen), erläutert.
Im vierten Kapitel wird das Versorgungsrecht für Opfer sexuellen Missbrauchs vorgestellt. Dabei geht es um die Opferberatung, das Opferentschädigungsgesetz (OEG) und die Bedeutung von Traumaambulanzen.
Schlüsselwörter
Sexueller Missbrauch, Minderjährige, Institutionen, Rechtslage, Versorgungsrecht, Opferberatung, Opferentschädigungsgesetz, Traumaambulanzen, Delikte, Verjährung, Gewalt, Kinder, Jugendliche, Schutzbefohlene, Betroffener
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Opferentschädigungsgesetz (OEG)?
Das OEG regelt staatliche Leistungen für Personen, die durch eine Gewalttat (wie sexuellen Missbrauch) gesundheitliche Schäden erlitten haben. Ziel ist es, die Folgen der Tat finanziell und therapeutisch abzumildern.
Wie wird „sexuelle Gewalt“ im rechtlichen Sinne definiert?
Sexuelle Gewalt umfasst Handlungen, die unter Ausnutzung einer Machtposition oder gegen den Willen des Opfers vorgenommen werden und die sexuelle Selbstbestimmung verletzen.
Welche Verjährungsfristen gelten bei sexuellem Missbrauch?
Die Verjährungsfristen wurden in den letzten Jahren deutlich verlängert, insbesondere bei Taten gegen Kinder, um Opfern auch nach vielen Jahren noch den Rechtsweg zu ermöglichen.
Was sind Traumaambulanzen?
Traumaambulanzen bieten Opfern von Gewalt zeitnah spezialisierte psychologische Hilfe an, um die Entstehung chronischer Traumafolgestörungen zu verhindern.
Wo finden Opfer von sexuellem Missbrauch Beratung?
Es gibt zahlreiche spezialisierte Opferberatungsstellen und Anlaufstellen, die anonyme Hilfe, rechtliche Aufklärung und psychosoziale Unterstützung bieten.
- Arbeit zitieren
- Trine W. (Autor:in), 2013, Der Umgang mit sexuellem Missbrauch nach dem staatlichen Recht. Welche Leistungen enthalten "Opfer" nach dem Versorgungsrecht?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294667