Der Katastrophenschutz der Länder und der Zivilschutz des Bundes sind eng miteinander verzahnt. Es soll somit ein bestmöglicher Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines integrierten Gefahrenabwehrsystems sichergestellt werden. Die vorhandenen Ressourcen sollen so gut wie möglich eingesetzt werden und werden aus den Ländern, von Angehörigen der Feuerwehren und Helfern des Katastrophenschutzes besetzt. Diese bilden den Hauptanteil für den Bevölkerungsschutz. Die Länder leisten darüber hinaus eine flächendeckende Vorhaltung von Katastrophenschutzmaterialien sowie durch die Förderung des kommunalen Brandschutzes einen wesentlichen Beitrag für den umfassenden Bevölkerungsschutz. Der Bevölkerungsschutz umfasst den Katastrophenschutz der Länder sowie den Zivilschutz des Bundes. Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz. Der Katastrophenschutz ist eine besondere Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern und der zur Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen. Die Zusammenarbeit dieser Behörden, Organisationen und Einrichtungen ist ein komplexes System und arbeitet im Rahmen des Bevölkerungsschutzes zusammen. Die Länder sind für die Sicherstellung des Katastrophenschutzes zuständig.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Fragestellung
1.2. Problemstellung
2. Behörden und Organisationen auf Kommunaler und Landesebene
2.1. Gesundheitsamt
2.2. Das Landesgesundheitsamt
2.3. Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
3. Behörden und Organisationen auf Bundesebene
3.1. Das Bundesministerium des Innern (BMI)
3.2. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
4. Fiktives Beispiel eines Hochinfektiösen Patienten in Deutschland - Berlin
4.1. Erste Einzuleitende Maßnahmen bei Feststellung eines Infektiösen Patienten
4.2. Meldungen an Übergeordnete Behörden bei 13-14 Infektionskrankheiten zum Schutz des Gesundheitswesens
4.3. WHO Pandemie Alarmstufen
5. Strukturen des Krisenmanagements bei einer Pandemie, zum Erhalt des Gesundheitssystems in Deutschland
5.1. Krisenmanagement des BMG
5.2. Gemeinsamer Krisenstab des BMI und des BMG
5.3. Interministerielle Koordinierungsgruppe
6. Zusammenfassung
7. Eventuelle Schnittstellenprobleme beim Übermitteln der Informationen zwischen den einzelnen medizinischen Bereichen und Behörden
8. Fazit
9. Anhänge
10. Literaturverzeichnis
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