Um den § 173 AO anwenden zu können, müssen zunächst folgende fünf Voraussetzungen erfüllt sein:
1) Für die Anwendung der Rechtsnorm ist es unerlässlich, dass ein wirksamer Ver-waltungsakt gemäß §§ 118 ff. AO vorliegt.
2) Dieser Steuerbescheid enthält das Bescheiddatum, mit dem die Einspruchsfrist gemäß §355 AO zu berechnen ist.
3) Für die Berichtigung von Steuerbescheiden bei abgelaufener Einspruchsfrist sind vorrangig andere Berichtigungsvorschriften zu prüfen.
4) Die regelmäßige Festsetzungsfrist für Steuerbescheide beträgt vier Jahre nach Entstehen der Steuer.
5) Zuletzt sollte der Steuerbescheid überhaupt fehlerhaft sein, das heißt, dass die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen in seinem Steuerbescheid nicht richtig dargestellt ist. Die Besteuerungsgrundlagen müssen im Steuerbescheid falsch sein, sodass auch die festgesetzte Steuer nicht der Richtigkeit entspricht.
Nur wenn diese fünf Voraussetzungen vorliegen, sind die vorrangigen Berichtigungsvorschriften erschöpft. Als nächstes kann als mögliche Berichtigungsvorschrift der § 173 AO in Frage kommen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Voraussetzungen für die Änderung nach § 173 AO
- 1.1 Erschöpfung anderer Berichtigungsvorschriften
- 1.2 Ziel dieser Vorschrift
- 2 Tatbestandsmerkmale des § 173 AO
- 2.1 Tatsachen oder Beweismittel
- 2.1.1 Tatsachen
- 2.1.2 Beweismittel
- 2.2 Nachträgliches Bekanntwerden
- 2.3 Höhere oder Niedrigere Steuer
- 2.4 Grobes Verschulden
- 2.5 Unbeachtlichkeit des Verschuldens des Steuerpflichtigen
- 2.6 Änderungssperre § 173 (2) AO
- 2.7 Ergänzende Fallbeschreibungen
- 3 Rechtsfolge und Korrekturpflicht sowie Umfang der Änderung
- 4 Aktuelle Rechtsprechung zu § 173 AO
- 5 Quellen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Handout erläutert die Voraussetzungen und Tatbestandsmerkmale des § 173 Abgabenordnung (AO), der die Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheides aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel regelt. Es zielt darauf ab, die Anwendung dieser Vorschrift im Steuerrecht zu verdeutlichen.
- Voraussetzungen für die Anwendung des § 173 AO
- Die verschiedenen Tatbestandsmerkmale des § 173 AO
- Die Unterscheidung zwischen Tatsachen und Beweismitteln
- Die Bedeutung des nachträglichen Bekanntwerdens neuer Tatsachen oder Beweismittel
- Die Rechtsfolgen und der Umfang der Änderung eines Steuerbescheides
Zusammenfassung der Kapitel
1 Voraussetzungen für die Änderung nach § 173 AO: Dieses Kapitel beschreibt die fünf unerlässlichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 173 AO. Es handelt sich um den Vorliegen eines wirksamen Steuerbescheides mit abgelaufener Einspruchsfrist, die Erschöpfung anderer Berichtigungsvorschriften (wie §§ 164 und 165 AO), die Nicht-Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 und 170 AO, unter Berücksichtigung von Ablaufhemmungen nach § 171 AO), und die Feststellung eines Fehlers im ursprünglichen Steuerbescheid, der die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen nicht korrekt darstellt. Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann § 173 AO angewendet werden. Das Kapitel betont die Notwendigkeit, zuerst andere Rechtswege zu prüfen, bevor § 173 AO in Betracht gezogen wird.
2 Tatbestandsmerkmale des § 173 AO: Dieses Kapitel befasst sich detailliert mit den Tatbestandsmerkmalen des § 173 AO, die zur Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheides berechtigen. Es unterscheidet zwischen "Tatsachen" und "Beweismitteln", wobei "Tatsachen" als Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften definiert werden, die einen steuergesetzlichen Tatbestand bilden können. "Beweismittel" hingegen sind alle Erkenntnismittel, die das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tatsachen belegen. Das Kapitel differenziert zwischen verschiedenen Arten von Tatsachen und Beweismitteln mit konkreten Beispielen und erklärt die Bedeutung des nachträglichen Bekanntwerdens dieser Informationen. Es wird auch die Unterscheidung zwischen Steuererhöhungen und -minderungen im Hinblick auf das "grobe Verschulden" des Steuerpflichtigen beleuchtet.
Schlüsselwörter
§ 173 Abgabenordnung (AO), Steuerbescheid, Änderung, Aufhebung, neue Tatsachen, Beweismittel, Festsetzungsfrist, Einspruchsfrist, Berichtigungsvorschriften, grobes Verschulden, Steuerpflicht, Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu § 173 Abgabenordnung (AO)
Was ist der Gegenstand dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über § 173 Abgabenordnung (AO), der die Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden aufgrund neu bekannt gewordener Tatsachen oder Beweismittel regelt. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung, Kapitelzusammenfassungen, Schlüsselwörter und erläutert die Voraussetzungen und Tatbestandsmerkmale des § 173 AO detailliert.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Änderung nach § 173 AO erfüllt sein?
Die Anwendung des § 173 AO setzt mehrere Voraussetzungen voraus: Ein wirksamer Steuerbescheid mit abgelaufener Einspruchsfrist, die Erschöpfung anderer Berichtigungsvorschriften (z.B. §§ 164 und 165 AO), die Nicht-Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 und 170 AO, unter Berücksichtigung von Ablaufhemmungen nach § 171 AO), und die Feststellung eines Fehlers im ursprünglichen Steuerbescheid, der die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen nicht korrekt darstellt. Nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen kann § 173 AO angewendet werden.
Was sind die Tatbestandsmerkmale des § 173 AO?
Die zentralen Tatbestandsmerkmale des § 173 AO sind das nachträgliche Bekanntwerden neuer Tatsachen oder Beweismittel, die zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führen. Das Dokument unterscheidet dabei zwischen "Tatsachen" (Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften, die einen steuergesetzlichen Tatbestand bilden können) und "Beweismitteln" (Erkenntnismittel zum Nachweis von Tatsachen). Die Bedeutung des "groben Verschuldens" des Steuerpflichtigen wird ebenfalls beleuchtet, wobei in bestimmten Fällen das Verschulden unbeachtlich sein kann. Eine Änderungssperre nach § 173 Absatz 2 AO wird ebenfalls berücksichtigt.
Was ist der Unterschied zwischen Tatsachen und Beweismitteln im Kontext des § 173 AO?
„Tatsachen“ im Sinne des § 173 AO sind Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften, die einen steuergesetzlichen Tatbestand bilden können. „Beweismittel“ hingegen sind alle Erkenntnismittel, die das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tatsachen belegen. Das Dokument liefert konkrete Beispiele für beide Kategorien.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der Anwendung des § 173 AO?
Die Rechtsfolge der Anwendung des § 173 AO ist die Änderung oder Aufhebung des ursprünglichen Steuerbescheides. Das Dokument beschreibt den Umfang dieser Änderung und die damit verbundene Korrekturpflicht.
Welche Rolle spielt das "grobe Verschulden" des Steuerpflichtigen?
Die Bedeutung des "groben Verschuldens" des Steuerpflichtigen hängt von der Richtung der Steueränderung ab. Bei einer Steuererhöhung spielt es eine Rolle, während es bei einer Steuerminderung oft unbeachtlich ist. Das Dokument erläutert die Details dieser Unterscheidung.
Gibt es aktuelle Rechtsprechung zu § 173 AO?
Das Dokument erwähnt die Existenz aktueller Rechtsprechung zu § 173 AO, jedoch werden keine konkreten Urteile oder Entscheidungen im Detail genannt. Es wird lediglich auf einen entsprechenden Abschnitt im Dokument verwiesen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Das Dokument nennt eine Sektion mit Quellen, die als Ausgangspunkt für weitere Recherchen dienen können. Konkrete Quellenangaben werden jedoch nicht im Detail im HTML bereitgestellt.
- Quote paper
- Christoph Werner (Author), Veronika Winter (Author), 2013, Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel. § 173 Abgabenordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293096