Während des Wahlkampfes im Jahr 2002 bot der Deutsche Gewerkschaftsbund der Bundesregierung ein neues Bündnis für Arbeit an, um der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit ent gegenzuwirken. Innerhalb eines solchen tripartistischen Zusammenschlusses werden der Bundesregierung, den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften unterschiedliche Aufgabenbereiche und Rollenverteilungen zuteil. Zielstellung der vorliegenden Arbeit ist eine kritische Reflexion zur Rolle der Gewerkschaften sowohl im tripartistischen Konzertierungsprozess der Konzertierten Aktion als auch im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit.
Das erste Kapitel gibt eine Definition des Begriffs des Korporatismus als Grundlage für dreiseitige Austauschprozesse in Politik und Wirtschaft eines Landes. Die folgenden Kapitel sollen zwei ausgewählte Beispiele tripartistischer
Zusammenschlüsse in der Bundesrepublik Deutschland näher beleuchten: die Konzertierte Aktion von 1967 und das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit von 1998. Im Verlauf der Ausarbeitung folgt eine Fokussierung auf den Einfluss der Gewerkschaften innerhalb der Bündnisse. Welche Bedeutung kam den Gewerkschaften in der Konzertierten Aktion und unter den veränderten Bedingungen im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zu? Dabei soll zunächst ein allgemeiner Überblick über die Gewerkschaften geboten werden, um anschließend ihre Position innerhalb der Austauschprozesse näher zu beleuchten. Ein abschließendes Fazit dient dem Leser als Zusammenfassung der vorangestellten Ausführungen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition „Korporatismus“
3. Tripartistische Konzertierungsprozesse in Deutschland
3.1 Die Konzertierte Aktion
3.2 Das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit
4. Die Gewerkschaften im tripartistischen Konzertierungsprozess
4.1 Allgemeiner Überblick
4.2 Die Rolle der Gewerkschaften in der Konzertierten Aktion
4.3 Die Rolle der Gewerkschaften im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Wir sind der festen Überzeugung:
Wenn die Politik, wenn die Wirtschaft und
wenn die Gewerkschaften miteinander handeln,
wenn sie den Willen und die Fähigkeit haben,
dann werden wir schnell wieder
Menschen in Arbeit bringen.“[1]
(Dieter Schulte)
Während des Wahlkampfes im Jahr 2002 bot der Deutsche Gewerkschaftsbund der Bundesregierung ein neues Bündnis für Arbeit an, um der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Innerhalb eines solchen tripartistischen Zusammenschlusses werden der Bundesregierung, den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften unterschiedliche Aufgabenbereiche und Rollenverteilungen zuteil. Zielstellung der vorliegenden Arbeit ist eine kritische Reflexion zur Rolle der Gewerkschaften sowohl im tripartistischen Konzertierungsprozess der Konzertierten Aktion als auch im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit.
Das erste Kapitel gibt eine Definition des Begriffs des Korporatismus als Grundlage für dreiseitige Austauschprozesse in Politik und Wirtschaft eines Landes. Die folgenden Kapitel sollen zwei ausgewählte Beispiele tripartistischer Zusammenschlüsse in der Bundesrepublik Deutschland näher beleuchten: die Konzertierte Aktion von 1967 und das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit von 1998. Im Verlauf der Ausarbeitung folgt eine Fokussierung auf den Einfluss der Gewerkschaften innerhalb der Bündnisse. Welche Bedeutung kam den Gewerkschaften in der Konzertierten Aktion und unter den veränderten Bedingungen im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zu? Dabei soll zunächst ein allgemeiner Überblick über die Gewerkschaften geboten werden, um anschließend ihre Position innerhalb der Austauschprozesse näher zu beleuchten. Ein abschließendes Fazit dient dem Leser als Zusammenfassung der vorangestellten Ausführungen.
2. Definition „Korporatismus“
Der Begriff „Korporatismus“ (von lat. corporativus = einen Körper bildend) bezeichnet einen politikwissenschaftlichen Terminus zur Definition verschiedener Formen des Engagements gesellschaftlicher Gruppen an politischen Entscheidungsprozessen.[2] Bezeichnend für den Korporatismus ist die „Einbindung („Inkorporierung“) von organisierten Interessen in Politik und ihre Teilhabe an der Formulierung und Ausführung von politischen Entscheidungen.“[3]
Dabei gilt es zwischen verschiedenen Ausprägungen des Korporatismusbegriffs zu differenzieren:
1. Der staatliche bzw. autoritäre Korporatismus, der sich durch die forcierte Teilnahme wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Organisationen in hierarchischen und autoritären Entscheidungsverfahren auszeichnet.
2. Unterschiedlichen Formen des modernen, gesellschaftlichen bzw. liberalen Neokorporatismus, die auf freiwilliger Beteiligung gesellschaftlicher Organisationen basieren.[4]
Letztere sind charakteristisch für demokratisch regierte Länder. Dabei werden die wichtigsten Interessengruppen (z.B. Arbeitgeberverbände, Arbeitnehmervertretungen) sowohl bei der Formulierung politischer Ziele als auch bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben und Leistungen berücksichtigt. Verhandlungen multilateraler Vereinbarungen und kontrollierbarer Verpflichtungen, die den beteiligten Akteuren unter anderem beiderseitiges Vertrauen, die Bereitwilligkeit zur Konsensfindung und ein hohes Maß an Rationalität abverlangen, sind zentrale Elemente korporatistischer Interessenvermittlung.[5] Den beteiligten Organisationen wird dabei die Funktion eines „Intermediär“ zwischen Staat und Individuum zugesprochen. Auf der einen Seite repräsentieren sie die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat, andererseits versuchen sie, politische Vereinbarungen, die unter ihrem aktiven
Mitarbeiten ausgehandelt wurden, gegenüber ihren Mitgliedern zu verteidigen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten durchzusetzen.
Im Zuge der Korporatismusforschung ließ sich der Begriff des Neokorporatismus dahingehend erweitern, als dass dieser nicht mehr nur tripartistische Kooperationen zwischen Staat, Unternehmensverbänden und Gewerkschaften einschließt, sondern vielmehr auch unterschiedliche Formen politischer Zusammenarbeit innerhalb organisierter Interessensverbänden oder mit staatlichen Institutionen beinhaltet. Empirische Untersuchungen lieferten diverse Beweise für die Wahrnehmung öffentlicher Funktionen durch private Interessengemeinschaften. Unter anderem die Steuerung und Regulierung der beruflichen Bildung durch die Sozialpartner oder die Übernahme öffentlicher Aufgaben durch Wohlfahrtsverbände in der Sozialpolitik zeigen die horizontale Differenzierung des Korporatismusbegriffs nach Politikfeldern sowie deren Aufgabenbewältigung durch unterschiedliche Organisationen auf.[6]
Des Weiteren unterzieht sich der Begriff des Korporatismus einer vertikalen Differenzierung in Makro-, Meso- und Mikrokorporatismus. Die Dreiteilung wird entweder bezüglich des politisch-administrativen Systems oder im Hinblick auf das ökonomische System eines Landes vorgenommen. Korporatistische Zusammenschlüsse werden im ersten Fall auf der nationalen (Makro), der regionalen (Meso) und der lokalen (Mikro) Ebene eines Landes erfasst. Bezüglich des wirtschaftlichen Systems eines Landes unterscheidet man zwischen der kollektiven Lösung volkswirtschaftlicher Problemstellungen (Makro), der Regulierung einzelner Wirtschaftssektoren (Meso) oder der betrieblichen Politik in einzelnen Unternehmen (Mikro).[7]
Grundlage im weiteren Verlauf der Ausarbeitung bildet die Form des Makrokorporatismus bezüglich des ökonomischen Systems der Bundesrepublik Deutschland; die Zusammenarbeit der Sozialpartner, um das gesamtwirtschaftliche Problem der Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen.
3. Tripartistische Konzertierungsprozesse in Deutschland
3.1 Die Konzertierte Aktion
Aufgrund rückläufigen Wirtschaftswachstums und dem weiteren Anstieg der Arbeitslosenzahlen initiierte die Große Koalition im Juni 1967 das "Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft", kurz: das Stabilitätsgesetz. Dieses „gab der Bundesregierung ein konjunkturpolitisches Instrumentarium an die Hand“[8], mit dem es Bund und Ländern gelingen sollte, „ihre Wirtschaftspolitik so zu organisieren, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig die vier Stabilitätsziele erreichen konnten:
1. stabiles Preisniveau,
2. ein hoher Beschäftigungsstand,
3. außenwirtschaftliches Gleichgewicht und
4. stetiges sowie „angemessenes“ Wirtschaftswachstum.“[9]
Um die Große Koalition bei der erfolgreichen Umsetzung des verabschiedeten Gesetzes zu unterstützen, engagierte sich Karl Schiller (Mitglied der SPD und damaliger Bundeswirtschaftsminister) für eine kooperative Zusammenarbeit der großen Interessenverbänden im Rahmen einer „Konzertierten Aktion“. Ziel der korporatistischen Interessenvermittlung war es, dass Vertreter der Bundesregierung, der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, des Sachverständigenrates und der Deutschen Bundesbank sich regelmäßig unter der Leitung des Bundeswirtschaftsministers treffen, um wirtschaftliche Themen zu erörtern, Informationen auszutauschen und ihre Interessen, Hoffnungen und Befürchtungen zu akzentuieren.[10] Weiterhin sollten unter Darlegung der eigenen Position und Ziele, die wirtschaftspolitischen Entscheidungsgrundlagen und mögliche Gemeinsamkeiten verdeutlicht werden, um
auf freiwilliger Basis (d.h. ohne verbindliche Beschlüsse) das wirtschaftspolitische Verhalten der Teilnehmer aufeinander abzustimmen.[11]
Erstmalig fand ein Spitzengespräch am 17. Februar 1967 unter Teilnahme von 35 Personen aus neun Organisationen statt. Die Anzahl der aktiven Teilnehmer stieg stetig bis auf 200 Personen.[12] Mit Hilfe des korporatistischen Arrangements sah man sich in der Lage, die erste ökonomische Krise der Nachkriegszeit überwinden und das deutsche Modell modernisieren zu können.[13] Anfänglich konnte die Konzertierte Aktion beachtliche Erfolge vorweisen. So erreichte sie längerfristige Lohnabschlüsse, konnte das Konjunkturprogramm der Bundesregierung unterstützen, die Inflation ging zurück und auch die Zahl der Arbeitslosen wurde innerhalb von zwei Jahren von 670.000 auf 180.000 gemindert.[14]
Nach 1969 und insbesondere ab 1972 verlor die Konzertierte Aktion an Bedeutung, was im Wesentlichen auf die enorm gestiegene Teilnehmerzahl und die dadurch eingeschränkte Konsensfindung zurückzuführen ist. Des Weiteren zwangen Eingriffe in die Tarifautonomie und die Festlegung von Lohnleitlinien seitens der Bundesregierung die Gewerkschaften zum Rückzug. Sinkende Reallöhne und steigende Unternehmensgewinne ließen den Missmut innerhalb Deutschlands Bevölkerung wachsen. Das Ende der korporatistischen Interessenvermittlung fand sich im Jahr 1978 mit dem Ausstieg der Gewerkschaften aufgrund der Klage der Arbeitgeber beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue Mitbestimmungsgesetz von 1976.[15]
[...]
[1] Dieter Schulte: ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, einführendes Statement auf dem Forum „Bündnis für Arbeit – Chance für Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ anlässlich der Funktionärstagung der IG Bergbau, Chemie und Energie am 31. Oktober 1998. <http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/e/31-10-98.pdf/file_view_raw> vom 02.08.2004.
[2] Vgl. Schubert, Klaus 2001: „Korporatismus“ in: D. Nohlen (Hg.): Kleines Lexikon der Politik. München: Beck, S. 265.
[3] Voelzkow, Helmut 2003: „Neokorporatismus“ in: U. Andersen / W. Woyke (Hg).: Handwörterbuch des politischen Systems. Opladen: Leske + Budrich, S. 425.
[4] Vgl. Schubert, Klaus 2001, S. 266.
[5] Vgl. ebd.
[6] Vgl. Voelzkow, Helmut 2003, S. 426.
[7] Vgl. ebd.
[8] Weßels, Bernhard 2000: Die Entwicklung des deutschen Korporatismus.
<http://www.bpb.de/publikationen/8SAER3,0,0,Die_Entwicklung_des_deutschen_Korporatismus.html> vom 02.08.2004.
[9] DGB Reformen 1966 – 1974:
<http://www.dgb.de/dgb/geschichte/bewegtez/Reformen/reformen.htm> vom 02.08.2004.
[10] Vgl. ebd.
[11] Vgl. Begriffsbestimmung Konzertierte Aktion <www.bpb.de/popup_lemmata/M43JO3/Konzertierte%20Aktion.html> vom 28.07.2004.
[12] Vgl. Reutter, Werner 2003: "Das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit" in A. Gohr / M. Seeleib-Kaiser (Hg.): Sozial- und Wirtschaftspolitik unter Rot- Grün. Opladen / Wiesbaden: Westdeutscher Verlag, S. 291. [13] Vgl. Schroeder, Wolfgang 2003: "Modell Deutschland und das Bündnis für Arbeit." in: S. Jochem / N.A. Siegel (Hg.): Konzertierung, Verhandlungsdemokratie und Reformpolitik im Wohlfahrtsstaat. Opladen: Leske & Budrich, S. 124.
[14] Vgl. Weßels, Bernhard 2000: Die Entwicklung des deutschen Korporatismus. <http://www.bpb.de/publikationen/8SAER3,0,0,Die_Entwicklung_des_deutschen_Korporatismus.html> vom 02.08.2004.
[15] Vgl. Wiethold, Franziska / Hensche, Detlef 2001: "Bündnis für Arbeit und Korporatismus in der Bundesrepublik" in: H.-J. Bieling u.a. (Hg.): Flexibler Kapitalismus. Analyse, Kritik und politische Praxis. Hamburg: VSA-Verlag, S. 335.
- Quote paper
- Eileen Schott (Author), 2004, Die Rolle der Gewerkschaften in tripartistischen Konzertierungsprozessen in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29300
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.