Das Grundgesetz existiert nun schon seit fast 55 Jahren – Grund genug die Entstehungsgeschichte und die Auswirkungen, die es auf die Entwicklung der Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland hatte, einmal näher zu beleuchten. Als am 23. Mai 1949 das Grundgesetz in Kraft trat, gaben die darin enthaltenen Regelungen aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen der alliierten Siegermächte und der deutschen Politiker, keine konkrete Auskunft über die Struktur des neu zu schaffenden Staatswesens. Der Text der Verfassung, die ursprünglich als Provisorium gedacht war, sollte nur so lange Gültigkeit haben, bis eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt. Betrachtet man das aktuelle Wirtschaftskonzept der Bundesrepublik Deutschland, die sog. Soziale Marktwirtschaft, die der westdeutschen Wirtschaftspolitik seit 1948 zugrunde liegt, stellt sich dem Interessierten unweigerlich die Frage, inwiefern das heute noch gültige Grundgesetz gerade diese konkrete Form der Wirtschaftsordnung gefordert bzw. gefördert hat. Auf der Grundlage dieser vorangestellten Überlegungen wird im ersten Schritt auf die derzeit existierende Wirtschaftsform der Sozialen Marktwirtschaft und ihre Kernelemente eingegangen. Nachfolgend wird die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes im historischen Zusammenhang dargestellt, um zu verstehen, von welchem Denken und welchen Erfahrungen dieses geprägt war. In einem weiteren Schritt werden die Grundrechte, als ein Teil des Grundgesetzes, in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt. Nach einer kurzen inhaltlichen Darstellung werden einige wichtige Grundsatzentscheidungen der Verfassung angesprochen, anhand derer Parallelen zu der sich im Laufe der Zeit herausgebildeten Sozialen Marktwirtschaft aufgezeigt werden sollen. Das vierte Kapitel dient der zurückhaltenden wertenden Zusammenfassung, wobei zur kritischen Hinterfragung der Sozialen Marktwirtschaft das Wirtschaftssystem der Zentralverwaltungswirtschaft herangezogen wird. Ein Ausblick, bezogen auf die aktuelle wirtschaftspolitische Situation, beschließt diese Hausarbeit.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Soziale Marktwirtschaft
2.1 Begriff und Abgrenzung
2.2 Durchsetzung der Sozialen Marktwirtschaft in der BRD
3 Das Grundgesetz
3.1 Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes
3.2 Die Grundrechte (Art. 1-19 GG)
3.3 Verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidungen
3.3.1 Die Eigentumsfreiheit
3.3.2 Die Unternehmensfreiheit
3.3.3 Die Arbeitsfreiheit
4 Kritische Schlussbetrachtung
5 Ausblick - Deutschland ein Wohlfahrtsstaat?
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Das Grundgesetz existiert nun schon seit fast 55 Jahren – Grund genug die Entstehungsgeschichte und die Auswirkungen, die es auf die Entwicklung der Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland hatte, einmal näher zu beleuchten.
Als am 23. Mai 1949 das Grundgesetz in Kraft trat, gaben die darin enthaltenen Regelungen aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen der alliierten Siegermächte und der deutschen Politiker, keine konkrete Auskunft über die Struktur des neu zu schaffenden Staatswesens. Der Text der Verfassung, die ursprünglich als Provisorium gedacht war, sollte nur so lange Gültigkeit haben, bis eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.
Betrachtet man das aktuelle Wirtschaftskonzept der Bundesrepublik Deutschland, die sog. Soziale Marktwirtschaft, die der westdeutschen Wirtschaftspolitik seit 1948 zugrunde liegt, stellt sich dem Interessierten unweigerlich die Frage, inwiefern das heute noch gültige Grundgesetz gerade diese konkrete Form der Wirtschaftsordnung gefordert bzw. gefördert hat.
Auf der Grundlage dieser vorangestellten Überlegungen wird im ersten Schritt auf die derzeit existierende Wirtschaftsform der Sozialen Marktwirtschaft und ihre Kernelemente eingegangen.
Nachfolgend wird die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes im historischen Zusammenhang dargestellt, um zu verstehen, von welchem Denken und welchen Erfahrungen dieses geprägt war.
In einem weiteren Schritt werden die Grundrechte, als ein Teil des Grundgesetzes, in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt.
Nach einer kurzen inhaltlichen Darstellung werden einige wichtige Grundsatzentscheidungen der Verfassung angesprochen, anhand derer Parallelen zu der sich im Laufe der Zeit herausgebildeten Sozialen Marktwirtschaft aufgezeigt werden sollen.
Das vierte Kapitel dient der zurückhaltenden wertenden Zusammenfassung, wobei zur kritischen Hinterfragung der Sozialen Marktwirtschaft das Wirtschaftssystem der Zentralverwaltungswirtschaft herangezogen wird. Ein Ausblick, bezogen auf die aktuelle wirtschaftspolitische Situation, beschließt diese Hausarbeit.
2 Soziale Marktwirtschaft
2.1 Begriff und Abgrenzung
Bevor in den weiteren Ausführungen auf das Verhältnis zwischen existierender Wirtschaftsordnung und Grundgesetz näher eingegangen wird, soll zunächst der Begriff der Sozialen Marktwirtschaft abgegrenzt und näher erläutert werden.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass es zwei Grundtypen von Wirtschaftsordnungen gibt - das Modell der freien Marktwirtschaft und das Modell der Zentralverwaltungswirtschaft.
Charakteristikum der freien Marktwirtschaft ist vor allem die Dezentralisation wirtschaftlicher Entscheidungen, und zwar frei und unbeeinflusst von Fremden oder vom Staat auf Grund von Privateigentum. Die Koordination der individuellen Pläne erfolgt auf den Märkten über Angebot und Nachfrage.[1] Die Wettbewerbspolitik hat die Aufgabe, den Machtmissbrauch zu verhindern und die Verteilung des Gewinns und Einkommens nach Leistung vorzunehmen. Damit hat jeder über sein Einkommen die Möglichkeit, Einfluss auf das wirtschaftliche Geschehen zu nehmen. Im Gegensatz dazu steht die Zentralverwaltungswirtschaft oder auch Planwirtschaft. „Sie bezeichnet eine Wirtschaftsordnung, in der die ökonomischen Prozesse einer Volkswirtschaft, insbesondere die Produktion und die Verteilung von Gütern und Dienstleistungen planmäßig und zentral gesteuert werden.“[2] Ferner ist sie gekennzeichnet durch das Gemeineigentum und die produktivitätsunabhängige Einkommensverteilung.
Im Zeitablauf haben sich aus den beschriebenen Grundtypen diverse Modelle der Wirtschaftsordnung herauskristallisiert, u.a. die Soziale Marktwirtschaft, die seit 1948 das wirtschaftspolitische Leitbild der Bundesrepublik darstellt.
Im Zuge der deutsch-deutschen Wiedervereinigung mit dem Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der BRD und der DDR vom 8. Mai 1990, wurde sie als gemeinsame Wirtschaftsordnung beider Vertragspartner festgeschrieben.
„Soziale Marktwirtschaft ist die harmonische Verbindung von freiheitlichem Wettbewerb mit individueller Verantwortung und staatlicher Rahmenordnung, die Wohlstand für alle schafft.“[3]
Ihre materiellen Merkmale sind das Privateigentum, der Leistungswettbewerb, freie Preisbildung und grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital und Dienstleistungen.
Ferner geht die Soziale Marktwirtschaft von der Annahme aus, dass es zur dauerhaften Sicherung der Funktionsfähigkeit der marktwirtschaftlichen Ordnung einer Prozesspolitik bedarf, die dem Staat ermöglicht, lenkend in das wirtschaftliche Geschehen einzugreifen. Die Abkehr von einem „Laisser-faire“ unterscheidet die Soziale Marktwirtschaft im wesentlichen von der freien Marktwirtschaft.[4]
Dem Attribut „Sozial“ wird die Soziale Marktwirtschaft insofern gerecht, als dass es ein auf den Prinzipien der Leistungsgerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs beruhendes System der sozialen Sicherung darstellt.
2.2 Durchsetzung der Sozialen Marktwirtschaft in der BRD
Aufbauend auf den Erfahrungen der Vergangenheit stellten sich die Alliierten und die Politiker eine freiheitliche und demokratische Alternative gegenüber dem autoritären Regime (Zentralverwaltungswirtschaft) der Sowjetunion vor.
Bereits im Jahre 1948 befürworteten die westlichen Alliierten mit der Währungsreform die Einführung der Marktwirtschaft, die die deutsche Wirtschaft gleichzeitig von Preiskontrollen und Bewirtschaftungsvorschriften befreien und einen wirtschaftlichen Aufschwung garantieren sollte. Die wirtschaftspolitisch – pragmatische Umsetzung der sozialen Marktwirtschaft ist auf die Initiative Ludwig Erhards, den Vater des Wirtschaftswunders, späteren Wirtschaftsminister und Bundeskanzler zurückzuführen, der auf die Leistungsfähigkeit der freien Märkte vertraut und die Aufhebung staatlicher Regelungen eingeleitet hat. Damit wurde die Soziale Marktwirtschaft zu einem populären Begriff in Deutschland.[5]
Im Rahmen der Entwicklung der Wirtschaftsordnung ist auch das Engagement der Wissenschaftler der sog. Freiburger Schule hervorzuheben, die sich alle, ausgehend von unterschiedlichen Einzelvorstellungen, für ein liberales und soziales Wirtschaftssystem ausgesprochen haben. Die u.a. bekanntesten Namen wie Alfred Müller- Armack, Walter Eucken, Franz Böhm und Alexander Rüstow seien hier der Vollständigkeit halber genannt.
3 Das Grundgesetz
3.1 Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes
Im Folgenden werden die Etappen und Meilensteine der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes dargestellt.
Die Ausführungen zu diesem sich über mehrere Jahre hinziehenden Prozess, setzen bereits vor Beginn des Zweiten Weltkrieges ein. Die objektive Darstellung der Verhältnisse vor und während des Krieges sollen die Notwendigkeit des wenige Jahre nach Kriegsende in Kraft getretenen Grundgesetzes erkennen lassen.
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten und dem Amtsantritt Hitlers zum Reichskanzler im Jahre 1933, wichen die letzten Überreste des Föderalismus aus der Zeit der Weimarer Republik einer nach dem Führerprinzip organisierten totalitären Herrschaft. Durch die Grundgesetzenteignung mit Hilfe des Ermächtigungsgesetzes und die Auflösung des Reichstages am 31. März 1933, legte das NS–Regime den Grundstein für den Ausbau der nationalsozialistischen Ideologie.
[...]
[1] Vgl. Schubert, Klein: Das Politlexikon; in: Bundeszentrale für politische Bildung; http://www.bpb.de/popup_lemmata.html; Bonn 2001
[2] Ebenda.
[3] Schlecht, O.: Soziale Marktwirtschaft – Konzept auch für die Zukunft?; Reden und Aufsätze der Universität Ulm; Heft 5; Ulm 2000; S.9f.
[4] Vgl. Ebenda.
[5] Vgl. Schneider, H.: Erhard, Ludwig Wilhelm; in: Weigelt, K. (Hrsg.): Lexikon Soziale Marktwirtschaft; Wirtschaftspolitik von A bis Z; Paderborn 2002; S. 31
- Arbeit zitieren
- Johanna Collin (Autor:in), 2003, Die Deutsche Wirtschaftsverfassung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29238
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