„Es kann keinem Menschen das Recht zukommen, andere Menschen als minderwertig zu bezeichnen und sie körperlich zu schädigen.“ (Rudnick, 1985, S. 20) Diese Aussage von Martin Rudnick meint, dass alle Menschen gleich sind und keiner über den anderen urteilen darf. Aktuell, in der Zeit der Inklusion, werden Menschen mit Behinderungen ein Teil der Gesellschaft. Sie sollen unterstützt und gestärkt werden, sowie an der Gemeinschaft teilhaben. Doch auch heute ist dies nicht immer Realität. Menschen mit Behinderungen werden an einigen Stellen der Gesellschaft stigmatisiert und ausgegrenzt. Doch so wurden sie nicht immer akzeptiert. In der Zeit der nationalsozialistischen Regierung wurden Menschen mit Behinderungen abgewertet, ihre Fähigkeiten untergraben und körperlich misshandelt. Sie wurden kategorisiert, zwangssterilisiert und zu Tode gebracht. In dieser Zeit sollte die deutsche Bevölkerung von diesen Menschen „bereinigt“ werden. Sie galten als minderwertig. Diese Hausarbeit thematisiert die Rassenhygiene, welche in Deutschland zur Zeit des NS-Regimes konsequent durchgeführt wurde. Wie wurden Menschen mit Behinderungen in der Zeit der nationalsozialistischen Regierung ausgegrenzt?
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Ausgangslage
3 Rassenhygiene durch Sterilisation
3.1 Die Sterilisationsdiskussion vor 1933
3.2 Das GzVeN und andere rechtliche Bestimmungen
3.3 Durchführung der Sterilisationen
4 Rassenhygiene durch Vernichtung
4.1 Kinder-Euthanasie
4.2 Erwachsenen-Euthanasie
4.3 Wilde Euthanasie
5 Der Fall Günter E.
6 Wiedergutmachung nach 1945
7 Fazit
8 Literaturverzeichnis
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