I. VORBEMERKUNG
Jean-Jacques Rousseau hat sich nach Thomas Hobbes, John Locke und David Hume ebenfalls besonders mit der Gesellschaft auseinandergesetzt. Sein Ziel war es, einen Vertrag zu kons-truieren, dem eine direkte politische Selbstorganisation der Gesellschaft zugrunde liegt. Für ihn haben die vorangegangenen Theorien einen schwerwiegenden Mangel, und zwar gelingt es ihnen nicht, die Identität von Bürger und Staat darzustellen. Wenn jedoch der Staat nichts anderes sein soll, als der Ausdruck des politischen Willens seiner Bürger, wenn er ein Staat der Bürger sein soll, dann muss auch aus dem Bürgerwillen unmittelbar der staatliche Wille folgen. Wie aber soll der Weg zu einem Gesellschaftsvertrag und zu einem geordneten Gemeinwesen aussehen, worauf ein solcher Gesellschaftsvertrag sich stützen, das sind die Hauptfragen, denen ich mich in dieser Arbeit widmen möchte. Anhand dieser Fragen will ich versuchen, das Modell von Rousseaus Gesellschaftsvertrag zu erschließen.
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INHALTSVERZEICHNIS
I. VORBEMERKUNG
II. ROUSSEAUS GESELLSCHAFTSPOLITISCHES SCHAFFEN
1. Frühe Abhandlungen
a) „Discours sur les sciences et les arts“
b) „Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les hommes"
2. „Du contrat social ou principes du droit politique“
a) Inhaltlicher Überblick
III. ROUSSEAUS KONZEPTION DES GESELLSCHAFTSVERTRAGES
1. Warum brauchen wir einen Gesellschaftsvertrag?
2. Die Theorie des Gemeinwillens oder vom „volonté générale“
a) Der Gemeinwille
b) Das Prinzip der Volkssouveränität
c) Praktische Umsetzung
3. Vertragstheoretische Bedingungen
4. Kritik an seiner Theorie
IV. ZUSAMMENFASSUNG
V. BIBLIOGRAPHIE
1. Primärliteratur
2. Sekundärliteratur
I. VORBEMERKUNG
Jean-Jacques Rousseau hat sich nach Thomas Hobbes, John Locke und David Hume ebenfalls besonders mit der Gesellschaft auseinandergesetzt. Sein Ziel war es, einen Vertrag zu konstruieren, dem eine direkte politische Selbstorganisation der Gesellschaft zugrunde liegt. Für ihn haben die vorangegangenen Theorien einen schwerwiegenden Mangel, und zwar gelingt es ihnen nicht, die Identität von Bürger und Staat darzustellen. Wenn jedoch der Staat nichts anderes sein soll, als der Ausdruck des politischen Willens seiner Bürger, wenn er ein Staat der Bürger sein soll, dann muss auch aus dem Bürgerwillen unmittelbar der staatliche Wille folgen. Wie aber soll der Weg zu einem Gesellschaftsvertrag und zu einem geordneten Gemeinwesen aussehen, worauf ein solcher Gesellschaftsvertrag sich stützen, das sind die Hauptfragen, denen ich mich in dieser Arbeit widmen möchte. Anhand dieser Fragen will ich versuchen, das Modell von Rousseaus Gesellschaftsvertrag zu erschließen.
II. ROUSSEAUS GESELLSCHAFTSPOLITISCHES SCHAFFEN
Rousseau hat schon frühzeitig begonnen, sich mit der Gesellschaft auseinanderzusetzen. Weil sich sein Modell des Gesellschaftsvertrages besser nachvollziehen lässt, wenn man auch seine dem „Du contrat social ou principes du droit politique“ vorangehenden Schriften betrachtet, möchte ich zunächst einmal seine ersten beiden Abhandlungen kurz erläutern.
1. Frühe Abhandlungen
a) „Discours sur les sciences et les arts“
1750 beantwortet er in seinem „Discours sur les sciences et les arts“, zu deutsch „Abhandlung über die Wissenschaften und Künste“ die Preisfrage, ob der Fortschritt von Wissenschaft und Kunst zur Läuterung der Sitten und Moral beigetragen habe. Er entwickelt hier schon die Vorstellungen einer Frühzeit der menschlichen Gesellschaft, eines Naturzustandes, der noch nicht durch Arbeitsteilung, soziale Differenzierung und Privateigentum sowie durch die mit diesen Phänomenen einhergehende Entfremdung bestimmt ist. Im Prozeß der Zivilisation entwickeln sich Menschheit und Gesellschaft und treten schließlich aus dem Naturzustand heraus. Für Rousseau ist das keineswegs eine positive Entwicklung, da das Fortschreiten auch viele Mißstände hervorgerufen hat. Sklaverei beispielsweise oder moralische Korruption. Diese Folgen sind als Ursachen aber nicht in den Wissenschaften und Künsten zu suchen, vielmehr sind sie das Produkt des menschlichen Fortschreitens allgemein.
b) „Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les hommes"
In seinem zweiten Diskurs, im „Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les hommes" von 1755, zu deutsch „Abhandlung über Ursprung und Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen“ werden zunächst die sozial- und zivilisationskritischen Gedankengänge und deren implizite Geschichtsphilosophie weiterentwickelt. Die Schrift umfaßt zwei Teile, von denen der erste eine Charakteristik des ursprünglichen Menschen als Naturwesens bietet, während der zweite den Anfang der Vergesellschaftung zu bestimmen sucht.
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