"Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Ge-schichte unseres Volkes ." Mit diesen Worten verkündete Konrad Adenauer, kurz nach dem Ende des zweiten Weltkrieges, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Vor dem Hintergrund der Ausnutzung der Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten, beinhaltete die neue Verfassung wesentliche Änderungen. Dazu zählten u. a. die Einführung der Fünf-Prozent Sperrklausel und die feste Verankerung der Menschenrechte in der Verfassung. Im heutigen Art. 24 I GG heißt es „Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.“ Die Tragweite dieser Vorschrift war zu Zeiten Adenauers nicht absehbar und dennoch war damals bereits ersichtlich: Eine Verfassung als rechtliche und politische Grundordnung muss die Anpassung eines Staates an innerstaatliche und außerstaatliche Veränderungen ermöglichen. In dieser Hausarbeit werden die Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts über das Verhältnis von nationalem deutschen Recht und der Europäischen Rechtsordnung betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Rechtsprechung des BVerfG im Zuge der Europäischen Integration
2.1 Die Solange I-Entscheidung
2.2 Die Solange II-Entscheidung
2.3 Das Maastricht-Urteil
2.4 Bananenmarktordnung
2.5 Das Lissabon-Urteil
2.6 Der Honeywell-Beschluss
3. Das Verhältnis von BVerfG und EuGH – Fazit
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