Dienstleistungsunternehmen in Deutschland sehen sich u.a. durch die zunehmende Öffnung der Märkte einem verstärkten Wettbewerb ausgesetzt. Dieser steigende Wettbewerb zwingt Dienstleistungsunternehmen, genau wie Industrienunternehmen, zunehmend zu einer kostengünstigeren Produktion ihrer Leistungen. Demzufolge steigt der Wunsch in vielen Dienstleistungsunternehmen nach aussagefähigen Kostenrechnungssystemen.
Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick zur allgemeinen Bedeutung der Kostenrechnung und geht auf die Kosten und Leistungen im Dienstleistungsunternehmen ein. Dafür wird der Begriff "Leistung" definiert, sowie die Kosten und ihre Besonderheiten und Zurechnungsprobleme aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
Einleitung
1. Die Bedeutung der Kostenrechnung
1.1. Allgemeine Funktionen der Kostenrechnung
1.2. Konkretisierung der allgemeinen Funktionen aus Sicht von Dienstleistungsunternehmen
2. Kosten und Leistungen in Dienstleistungsunternehmen
2.1. Definition von Leistungen
2.2. Erfassung und Ausweis der Kosten
2.3. Besonderheiten der Kosten in Dienstleistungsunternehmen
2.4. Zurechnungsprobleme von Kosten und Erlösen zu Leistungen
Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Einleitung
In unserer Gesellschaft steigt der Umfang der Dienstleistungen beständig an. Wie weit eine Volkswirtschaft entwickelt ist, kann am Anteil der Dienstleistungen an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung gemessen werden. In unterentwickelten Volkswirtschaften dominiert der Anteil des primären Sektors, also die Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung und Fischerei. Wesentliches Kennzeichen sog. Schwellenländer ist, dass hier der Anteil des sekundären Sektors, wie bspw. Energiewirtschaft, verarbeitende Industrie und Baugewerbe überwiegen. Wohingegen in reifen Gesellschaften ganz eindeutig der Anteil des tertiären Sektors, der Dienstleistungen, dominiert. Insofern befinden wir uns im Zeitablauf geradezu auf einem „Marsch in die Dienstleistungsgesellschaft“.
Dienstleistungsunternehmen in Deutschland sehen sich u.a. durch die zunehmende Öffnung der Märkte einem verstärkten Wettbewerb ausgesetzt. Dieser steigende Wettbewerb zwingt Dienstleistungsunternehmen, genau wie Industrienunternehmen, zunehmend zu einer kostengünstigeren Produktion ihrer Leistungen. Demzufolge steigt der Wunsch in vielen Dienstleistungsunternehmen nach aussagefähigen Kostenrechnungssystemen.
1. Die Bedeutung der Kostenrechnung
1.1. Allgemeine Funktionen der Kostenrechnung
Im Rahmen der Kostenrechnung können folgende Funktionen unterschieden werden:
- Dokumentationsfunktion
- Planungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktion
- Konfliktregelungsfunktion
Die Dokumentationsfunktion dient der Erfassung der tatsächlich entstandenen Kosten einer Periode, wofür sowohl Einsatzmengen als auch Preise erforderlich sind. Die ermittelten Kosten werden in einem zweiten Schritt auf andere Größen (Kostenträger) verrechnet. Als Bsp. können steuerliche Bewertungsrechnungen zum Zweck der Bilanzierung (bspw. Ermittlung der Herstellungskosten (un-) fertiger Erzeugnisse) oder die Bestimmung von Selbstkosten nach LSP[1] erwähnt werden.[2]
Unter der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktion werden sämtliche Aufgaben zusammengefasst, die aus der Ausrichtung der Kostenrechnung auf die Fundierung und Kontrolle unternehmerischer Entscheidungen resultieren. Am besten lässt sich die Entscheidungsorientierung anhand von möglichen Entscheidungen (siehe Abbildung 1), die durch Informationen der Kostenrechnung untermauert werden, darstellen. Allgemein lässt sich feststellen, dass es sich um Systeme handelt, die Kosteninformationen bereitstellen, um bessere oder optimalere Entscheidungen treffen zu können. Wird der gesamte Betriebsprozess in die Teilfunktionen Beschaffung, Gestaltung, Leistungserstellung und Leistungsverwertung und in die überlagernden Querschnittsfunktionen Logistik sowie Verwaltung und Leitung unterteilt, ergeben sich die aus Abbildung 1 ersichtlich werdenden Entscheidungstatbestände.[3]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Aufgaben im Rahmen der Planung-, Steuerung und Kontrolle unternehmerischer Entscheidungen (Quelle: Bertsch, L.H. (1991), S.33.)
Die Konfliktregelungsfunktion kann zum Einen in die Argumentations- und zum Anderen in die Transparenzfunktion unterteilt werden. Aus der Argumentationsfunktion resultiert die Aufgabe, bei möglichen Konflikten durch die Bereitstellung von relevanten Kosteninformationen zu einer Lösung des Konfliktes beizutragen. Dies geschieht im Wesentlichen durch die Verbesserung der Argumentations- und Verhandlungsposition, da die für die Lösung relevanten Informationen zur Verfügung stehen. Aus der Aufgabe die Konfliktsituation zunächst transparent zu machen und darauf aufbauend einen akzeptablen Kompromissvorschlag zu erarbeiten, ergibt sich die Transparenzfunktion.[4]
1.2. Konkretisierung der allgemeinen Funktionen aus Sicht von Dienstleistungsunternehmen
Im vorangehenden Kapitel wurden die allgemeinen Funktionen der Kostenrechnung wirtschaftszweigunabhängig dargestellt. Im Folgenden werden die grundlegenden Entwicklungslinien und Ausbaustufen der Kostenrechnung danach strukturiert, inwieweit sie in der Lage sind, die beschriebenen Funktionen abzudecken. Die Zwecke, die eine Kostenrechnung in Dienstleistungsunternehmen zu erfüllen hat, lassen sich anhand der bereits beschriebenen Funktionen näher erläutern. Auf Grund der Vielzahl von Unternehmen, die dem Dienstleistungssektor zugerechnet werden, kann dies allerdings nur exemplarisch geschehen.[5]
Von großer Bedeutung ist die Dokumentationsfunktion, vor allem in öffentlichen Dienstleistungsunternehmen. Sie dient als Nachweis der Formalzielerfüllung gegenüber dem jeweiligen Träger und der interessierten Öffentlichkeit sowie für die Bestimmung der Selbstkosten nach LSP. Demzufolge muss die Kostenrechnung in der Lage sein, „ sämtliche von den Preisbildungsvorschriften berührten Kostengrößen art- und wertmäßig in nachprüfbarer Weise auszuweisen.“[6] Von eher untergeordneter Bedeutung sind die Aufgaben im Rahmen der externen Rechnungslegung, da z.B. die Bewertung (un-) fertiger Erzeugnisse zu Herstellungskosten auf Grund der beschriebenen Immaterialität der Dienstleistungsprodukte kaum Relevanz aufweist.
Als Resultat der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktion ist die Fundierung von Entscheidungen zu sehen. Wesentliche Entscheidungen können u.a. die Preisfestsetzung, die Programmplanung, die Wahl zwischen Eigenerstellung oder Fremdbezug, aber auch die Prozessplanung sein. Da in Dienstleistungsunternehmen vorwiegend unterschiedliche und individuelle Leistungen vorzufinden sind, wird im Rahmen der Preiskalkulation weniger die Kalkulation als die Konzeption umfassender Tarifsysteme im Vordergrund stehen.[7]
Als wesentliches Merkmal einer Dienstleistung wurde bereits die Gleichzeitigkeit von Erstellung und Absatz (uno-actu-Prinzip) genannt. Konsequenz dessen ist, dass sich in Dienstleistungsunternehmen kaum Kosten finden, die in direktem Zusammenhang mit Verbrauchsmaterial stehen. Vielmehr fallen Kosten an, die zur Schaffung und Aufrechterhaltung einer dynamischen Betriebsbereitschaft dienen. So kommt der Programm- und Prozessplanung eine wesentliche Bedeutung zu. Dienstleistungsunternehmen stehen sehr oft, ausgelöst durch die hohen dynamischen Bereitschaftskosten, vor der Entscheidung zwischen Selbsterstellung oder Fremdbezug. So ist es bspw. in Speditionsunternehmen üblich, überschüssige Transportkapazitäten kurzfristig anderen Speditionen abzutreten, um dadurch die Kosten von Leerfahrten bzw. gering ausgelasteten Touren zu minimieren.[8]
Als letzte allgemeine Funktion der Kostenrechnung wurde die Konfliktregelungsfunktion genannt. Hier finden sich kaum Unterschiede zwischen Sachleistungs- und Dienstleistungsunternehmen. Lediglich auf Grund der bereits erläuterten Besonderheiten der Dienstleistungsproduktion kann diese Funktion in Einzelfällen von Bedeutung sein.[9]
Wie aus den bisherigen Ausführungen deutlich wurde, unterscheiden sich die allgemeinen Funktionen der Kostenrechnung in Sachleistungs- und Dienstleistungsunternehmen weniger in der Art als vielmehr in ihrer relativen Bedeutung.
2. Kosten und Leistungen in Dienstleistungsunternehmen
2.1. Definition von Leistungen
Um das Thema der Kostenrechnung in Dienstleistungsunternehmen zu untersuchen, ist es notwendig, den Begriff der Leistung näher zu erläutern. Im Wesentlichen existieren zwei verschiedene Bezeichnungen für den Begriff der Leistung. Zunächst wird unter Leistung die bewertete, betriebsbedingte Güterentstehung verstanden. In dieser Begriffsauffassung bilden Leistungen das begriffliche Gegenstück der wertmäßigen Kosten. Zunehmend wird der Begriff Leistung auch durch Erlös ersetzt. Dadurch wird die Leistung als positive Erfolgskomponente zum Gegenbegriff der Kosten und somit zum Betrachtungsobjekt einer nicht auf Mengen, sondern auf die Wertkomponente ausgerichteten Erlösrechnung.
Des Weiteren kann unter dem Leistungsbegriff das Mengengerüst der bewerteten Güterentstehung verstanden werden und stellt somit lediglich auf die Mengengrößen ab. Leistungen bilden in diesem Zusammenhang die zentralen Zurechnungsobjekte für die Kosten und bestimmen im Wesentlichen Form und Inhalt der Kostenrechnung. Der Begriff Leistung kann zudem weiter nach Vorleistungen[10] und Endleistungen[11] differenziert werden. Durch diese weitere Differenzierung ergeben sich komplexe Anforderungen an eine Kostenrechnung. Die Endleistungen eines Dienstleistungsunternehmens unterscheiden sich, auf Grund der Existenz des externen Faktors, erheblich voneinander.[12]
2.2. Erfassung und Ausweis der Kosten
Die Dokumentationsfunktion der Kostenrechnung verliert immer mehr an Bedeutung, vielmehr soll die Kostenrechnung stärker auf die Führungsunterstützung ausgerichtet sein. Daher müssen die angefallenen Kosten in Abhängigkeit der erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen strukturiert werden. In einem ersten Schritt sind die Kosten in der Kostenartenrechnung zu erfassen, wobei die Hauptaufgabe darin besteht, der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung als Datenlieferant zu dienen. Im Rahmen der Kostenartenrechnung werden Kostenträgereinzelkosten und Kostenträgergemeinkosten unterschieden. Auf der Basis dieser Unterscheidung erfolgt die direkte bzw. indirekte Zurechnung auf die entsprechenden Kostenträger.[13] Im Vergleich zu der klassischen industriellen Kostenartenrechnung ergeben sich in Dienstleistungsunternehmen einige strukturelle Unterschiede. In der Industrie machen bspw. die Materialkosten einen beachtlichen Teil an den Gesamtkosten aus. Im Dienstleistungsbereich sind diese Kosten eher am Rande relevant. Vielmehr stehen Kosten, die der Aufrechterhaltung der Leistungsbereitschaft dienen, wobei es sich in erster Linie um Personalkosten und Kosten für Anlagen und Gebäude handelt, im Vordergrund.[14] Daher sollte die Kostenartenrechnung in Dienstleistungsunternehmen für diese Potentialfaktoren eine entsprechend ihrer Bedeutung deutlich höhere Gliederungstiefe aufweisen, als dies i.d.R. in der Industrie der Fall ist.[15]
[...]
[1] Nach LSP (=Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen.
[2] Vgl. Bauer, R. (2005), S.6.
[3] Vgl. Bertsch, L.H. (1990), S.32.
[4] Vgl. Bertsch, L.H. (1990), S.33f.
[5] Vgl. Bertsch, L.H. (1990), S.35.
[6] Vgl. Weber, J. (1983), S.119.
[7] Vgl. Bertsch, L.H. (1990), S.35f.
[8] Vgl. Männel, W/von Estorff, R. (1987), S.38.
[9] Vgl. Bertsch, L.H. (1990), S.38f.
[10] Für den Absatz bestimmte Leistung.
[11] Innerbetriebliche Leistung.
[12] Vgl. Bertsch, L.H. (1991), S.41-42.
[13] Vgl. Bertsch, L.H. (1991), S.45.
[14] Vgl. Corsten, H. (2001), S.258.
[15] Vgl. Bertsch, L.H. (1991), S.45.
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- Diplom-Betriebswirt Timo Werner (Author), 2006, Die Bedeutung der Kostenrechnung. Welche Kosten und Leistungen gibt es im Dienstleistungsunternehmen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283690
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