Die Mitwirkung der Länder an der Bundespolitik, die bis in die Gegenwart nachwirkt, geht auf 1815 zurück und wurde erstmals in der Paulskirchenverfassung von 1849 bestimmt. Jene wirkten bzw. wirken dabei nicht in geschlossenem Auftreten, sondern über ein gemeinsames Organ, das ihre einzelnen und kollektiven Interessen gegenüber dem Bund wahrnahm bzw. wahrnimmt, nämlich den Bundesrat im Deutschen Kaiserreich, den Reichsrat in der Weimarer Republik und den Bundesrat in der Bundesrepublik Deutschland. Die drei Gremien stellten bzw. stellt dasselbe Kriterium zur Stimmenverteilung trotz Veränderungen hinsichtlich der Stimmenanzahl der jeweiligen Länder im derzeitigen Bundesrat auf, beobachteten bzw. beobachtet denselben Vorgang zur Mitgliederbestellung, verfügten bzw. verfügt größtenteils über dieselbe Struktur trotz Veränderungen bezüglich ihrer Funktionsweise im gegenwärtigen Bundesrat, waren bzw. ist durch dieselben Aufgabenbereiche trotz Veränderungen seit der Gründung des Reichsrates mit der Verstärkung der Mitwirkung an der Verwaltung des Reiches und im heutigen Bundesrat mit der Verstärkung des Umfangs der Aufgabenteile und -ziele in den jeweiligen Bereichen sowie der Erfüllungsfähigkeit der Aufgaben gekennzeichnet. Daher ist Ausgangspunkt unserer Arbeit die Annahme, dass die Entwicklung der Länderkammer in Deutschland in erheblichem Maße durch Kontinuität ausgeprägt ist. In Hinsicht auf die fortdauernde Teilhabe der Länder an der Nationalpolitik über ihre Kammer lässt sich fragen, warum in Deutschland die Länder auf ihre Mitwirkungsmöglichkeiten an der Nationalpolitik traditionell so stark darüber setzen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Fragestellung
- Stand der Forschung
- Ziel und Abgrenzung der Arbeit
- Methoden, Erkenntnisinteresse und theoretische Perspektiven
- Zusammensetzung des Bundesrates und des Reichsrates im Deutschen Kaiserreich, in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik Deutschland
- Kriterien zur Stimmenverteilung
- Die Mitgliederbestellung
- Fazit
- Struktur des Bundesrates und des Reichsrates im Deutschen Kaiserreich, in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik Deutschland
- Das Präsidium
- Die Ausschüsse
- Fazit
- Aufgaben des Bundesrates und des Reichsrates im Deutschen Kaiserreich, in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik Deutschland
- Aufgaben des Bundesrates des Deutschen Kaiserreiches und des Reichsrates
- Aufgaben des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland
- Vergleich der Aufgaben der drei Gremien
- Gründe für die fortdauernde Mitwirkungsmöglichkeit der Länder an der Nationalpolitik
- Kritiken über den derzeitigen Bundesrat und Reformvorschläge
- Fazit
- Abschließende Betrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung der Länderkammer in Deutschland, indem sie die Zusammensetzung, Struktur und Aufgaben des Bundesrates im Deutschen Kaiserreich, des Reichsrates in der Weimarer Republik und des Bundesrates in der Bundesrepublik Deutschland vergleicht. Ziel ist es, die Kontinuitäten und Veränderungen im deutschen Föderalismus aufzuzeigen und das Zusammenspiel der Länderkammer mit dem Bund zu analysieren.
- Die Entwicklung der Länderkammer im Laufe der Geschichte
- Die Bedeutung der Länderkammer für die deutsche Politik
- Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im föderalen System
- Die Rolle der Länderkammer bei der Gesetzgebung und der Verwaltung
- Aktuelle Debatten über die Reform des Föderalismus in Deutschland
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beleuchtet zunächst die Zusammensetzung des Bundesrates in den drei betrachteten Epochen, wobei die Kriterien der Stimmenverteilung und die Mitgliederbestellung im Fokus stehen. Anschließend wird die Struktur der Länderkammer im Deutschen Kaiserreich, in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik Deutschland analysiert. Dabei werden die wichtigsten Gremien und deren Funktionsweise im Vergleich dargestellt. Schließlich werden die Aufgaben des Bundesrates im jeweiligen historischen Kontext untersucht und auf die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den drei Epochen eingegangen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den zentralen Themen des deutschen Föderalismus, insbesondere mit der Länderkammer als Vertretungsorgan der Länder im Bundesstaat. Schlüsselbegriffe sind: Bundesrat, Reichsrat, Länderkammer, Föderalismus, Vertretung, Gesetzgebung, Verwaltung, Politikverflechtung, Kontinuität, Wandel, Reformvorschläge, Stimmenverteilung, Mitgliederbestellung, Struktur, Aufgaben.
Häufig gestellte Fragen
Welche Organe vertraten die Länder in der deutschen Geschichte?
Im Kaiserreich war es der Bundesrat, in der Weimarer Republik der Reichsrat und in der BRD wieder der Bundesrat.
Wie werden die Stimmen im Bundesrat verteilt?
Die Stimmenverteilung richtet sich nach der Einwohnerzahl der Länder, wobei kleinere Länder überproportional vertreten sind, um ein Übergewicht der großen zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Bundesrat und Reichsrat?
Der Reichsrat der Weimarer Republik war schwächer konzipiert und hatte primär ein Einspruchsrecht, während der Bundesrat im Kaiserreich und der BRD stärkere Mitwirkungsrechte hat.
Wie werden die Mitglieder des Bundesrates bestellt?
Die Mitglieder werden von den Landesregierungen entsandt und bestehen aus Ministern bzw. Regierungsvertretern, nicht aus direkt gewählten Abgeordneten.
Warum ist der Föderalismus in Deutschland so stark verankert?
Die Arbeit zeigt eine Kontinuität seit 1815 auf; die Länder setzen auf starke Mitwirkung, um ihre regionalen Interessen gegenüber der Zentralmacht zu sichern.
- Quote paper
- Maître Nestor Tabengo Domfang (Author), 2014, Das Vertretungsorgan der Länder im Deutschen Kaiserreich, der Weimarer Republik und der BRD, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283461