Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende:
Das JGG legt normativ Altersabschnitte fest; dort soll von Kindern, Jugendl. und Heranwachsenden die strafrechtliche Verantwortlichkeit geprüft werden. § 105 JGG ist die zentrale Vorschrift der Heranwachsendenregelung in Dtl. Heranwachsender, die zur Zeit der Tat 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Die Entscheidung nach § 105 JGG muss bei allen Verfehlungen Heranwachsender getroffenen werden, die einen Strafbestand des StGB erfüllen. Somit kann ihre „Schuldfähigkeit“ nur aus den im allgemeinem Strafrecht anerkannten Gründen nach § 20 StGB ausgeschlossen sein.
Inhaltsverzeichnis
- Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
- Grundsätzliches
- Verfahren und Zuständigkeit
- Voraussetzungen zur Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
- § 105 Nr. 1 JGG: Reifeverzögerung
- § 105 JGG Nr. 2: Jugendverfehlung
- Wie wird nun eigentlich vorgegangen bei der Reifebeurteilung nach § 105 JGG?
- Was für Konsequenzen ergeben sich nun aus § 105 Nr. 1 und Nr. 2 JGG?
- bei Anwendung von Jugendstrafrecht
- bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht
- Besonderheiten
- Besonderheit bei Ahndung mehrerer Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text befasst sich mit der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende gemäß § 105 JGG. Er erläutert die zentralen Vorschriften, die Verfahren und Zuständigkeiten sowie die Voraussetzungen für die Anwendung des Jugendstrafrechts im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht. Der Text beleuchtet die Kriterien zur Beurteilung der Reife eines Heranwachsenden und die Konsequenzen der jeweiligen Entscheidungen.
- Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (§ 105 JGG)
- Kriterien der Reifebeurteilung (sittliche und geistige Entwicklung)
- Unterscheidung zwischen Jugendverfehlung und Reifeverzögerung
- Konsequenzen der Anwendung von Jugend- versus Erwachsenenstrafrecht
- Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei Heranwachsenden
Zusammenfassung der Kapitel
Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende: Dieses Kapitel führt in die Thematik ein und beschreibt die zentralen Bestimmungen des § 105 JGG, der die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende regelt. Es wird der Unterschied zwischen Jugendlichem und Heranwachsendem im Kontext des Strafrechts erläutert und die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der individuellen Reife betont.
Grundsätzliches: Dieser Abschnitt legt die grundlegenden Prinzipien der Heranwachsendenregelung im deutschen Jugendstrafrecht dar. Es werden die Definition des Heranwachsenden, die Bedeutung des Alters zum Tatzeitpunkt und die Frage der Schuldfähigkeit im Kontext des § 20 StGB behandelt. Der Abschnitt unterstreicht die zentrale Rolle des § 105 JGG als Kern der Heranwachsendenregelung.
Verfahren und Zuständigkeit: Hier werden die Verfahrensabläufe und die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure (Jugendstaatsanwalt, Polizei, Jugendgericht) im Strafverfahren gegen Heranwachsende detailliert beschrieben. Es wird auf die materiell-rechtlichen Bestimmungen des § 105 JGG und die verfahrensrechtlichen Regelungen der §§ 107, 108 und 109 JGG eingegangen, einschließlich der Besonderheiten im Jugendstrafverfahren.
Voraussetzungen zur Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende: Dieses Kapitel analysiert die beiden zentralen Voraussetzungen nach § 105 Abs. 1 JGG für die Anwendung des Jugendstrafrechts: Reifeverzögerung und Jugendverfehlung. Es werden die Marburger Richtlinien und deren Operationalisierung durch Esser diskutiert, sowie Beispiele aus der Rechtsprechung für Jugendverfehlungen genannt. Die Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung der Kriterien werden ebenfalls angesprochen.
Wie wird nun eigentlich vorgegangen bei der Reifebeurteilung nach § 105 JGG?: Dieser Abschnitt beschreibt das Prozessmodell der Beurteilung der strafrechtlichen Entwicklungsreife nach Busch/Dahle. Es werden die drei Schritte der Analyse (soziale und familiäre Situation, Defizite und Kompetenzen, Tatbeweggründe) detailliert erläutert, um die Komplexität der Reifebeurteilung zu verdeutlichen.
Was für Konsequenzen ergeben sich nun aus § 105 Nr. 1 und Nr. 2 JGG?: Hier werden die Konsequenzen der Anwendung des Jugendstrafrechts im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht gegenübergestellt. Es werden die möglichen Sanktionen und die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens im Detail erläutert, einschließlich der Rolle der Jugendgerichtshilfe und der Unterschiede zum allgemeinen Strafverfahren.
bei Anwendung von Jugendstrafrecht: Dieser Abschnitt beschreibt die Rechtsfolgen der Anwendung des Jugendstrafrechts, einschließlich der möglichen Jugendstrafen, Erziehungsmaßnahmen und Zuchtmittel. Die Besonderheiten des Vollzugs der Jugendstrafe und die eingeschränkte Eintragung im Zentralregister werden ebenfalls thematisiert.
bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht: Dieser Abschnitt beleuchtet die Folgen der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende, einschließlich der möglichen Strafen und der Strafmilderungsmöglichkeiten nach § 106 JGG. Der Grundsatz "in dubio pro reo" und die Bedeutung der Wiedereingliederung werden hervorgehoben.
Besonderheiten: Dieser Abschnitt behandelt spezielle Fälle und Problematiken, wie z.B. den Umgang mit Zweifelsfällen bei der Reifebeurteilung und die Verfahrensweise bei mehreren Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen. Die Bedeutung des Jugendgerichts als zuständige Instanz wird betont.
Schlüsselwörter
Jugendstrafrecht, Heranwachsende, § 105 JGG, Reifeverzögerung, Jugendverfehlung, Marburger Richtlinien, Reifebeurteilung, Jugendgericht, Erwachsenenstrafrecht, Strafmilderung, Verfahrensrecht, Jugendgerichtshilfe.
Häufig gestellte Fragen zur Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (§ 105 JGG)
Was ist der Gegenstand dieses Textes?
Dieser Text behandelt die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende gemäß § 105 JGG. Er erklärt die gesetzlichen Vorschriften, die Verfahren, Zuständigkeiten und Voraussetzungen für die Anwendung des Jugendstrafrechts im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht. Schwerpunkte sind die Kriterien zur Reifebeurteilung und die daraus resultierenden Konsequenzen.
Welche Themen werden im Einzelnen behandelt?
Der Text umfasst die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (§ 105 JGG), die Kriterien der Reifebeurteilung (sittliche und geistige Entwicklung), die Unterscheidung zwischen Jugendverfehlung und Reifeverzögerung, die Konsequenzen der Anwendung von Jugend- versus Erwachsenenstrafrecht, sowie verfahrensrechtliche Besonderheiten bei Heranwachsenden. Er beleuchtet auch die Verfahrensabläufe, Zuständigkeiten, die Marburger Richtlinien und die praktische Anwendung der Kriterien, das Prozessmodell der Reifebeurteilung nach Busch/Dahle und die möglichen Sanktionen bei Anwendung von Jugend- und Erwachsenenstrafrecht.
Was sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende nach § 105 JGG?
Nach § 105 Abs. 1 JGG sind zwei zentrale Voraussetzungen zu erfüllen: Eine Reifeverzögerung oder eine Jugendverfehlung. Der Text erläutert die Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung dieser Kriterien und diskutiert die Marburger Richtlinien und deren Operationalisierung durch Esser.
Wie läuft die Reifebeurteilung nach § 105 JGG ab?
Der Text beschreibt das Prozessmodell der Reifebeurteilung nach Busch/Dahle. Dieses Modell umfasst drei Analyse-Schritte: die soziale und familiäre Situation, Defizite und Kompetenzen sowie die Tatbeweggründe. Dies soll die Komplexität der Reifebeurteilung verdeutlichen.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Anwendung von § 105 Nr. 1 und Nr. 2 JGG?
Die Konsequenzen der Anwendung des Jugendstrafrechts werden im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht dargestellt. Der Text erläutert detailliert die möglichen Sanktionen, die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens, die Rolle der Jugendgerichtshilfe und die Unterschiede zum allgemeinen Strafverfahren.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Anwendung des Jugendstrafrechts bzw. des Erwachsenenstrafrechts?
Bei Anwendung des Jugendstrafrechts werden mögliche Jugendstrafen, Erziehungsmaßnahmen und Zuchtmittel beschrieben, einschließlich des Vollzugs der Jugendstrafe und der Eintragung im Zentralregister. Bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts werden die möglichen Strafen und die Strafmilderungsmöglichkeiten nach § 106 JGG beleuchtet, sowie der Grundsatz "in dubio pro reo" und die Bedeutung der Wiedereingliederung.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Ahndung mehrerer Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen?
Der Text behandelt spezielle Fälle und Problematiken, wie den Umgang mit Zweifelsfällen bei der Reifebeurteilung und die Verfahrensweise bei mehreren Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen. Die Bedeutung des Jugendgerichts als zuständige Instanz wird hervorgehoben.
Welche Schlüsselbegriffe sind im Zusammenhang mit diesem Thema relevant?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Jugendstrafrecht, Heranwachsende, § 105 JGG, Reifeverzögerung, Jugendverfehlung, Marburger Richtlinien, Reifebeurteilung, Jugendgericht, Erwachsenenstrafrecht, Strafmilderung, Verfahrensrecht, Jugendgerichtshilfe.
Wo finde ich mehr Informationen zu den Verfahrensabläufen und Zuständigkeiten?
Der Text beschreibt detailliert die Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure (Jugendstaatsanwalt, Polizei, Jugendgericht) im Strafverfahren gegen Heranwachsende. Es wird auf die materiell-rechtlichen Bestimmungen des § 105 JGG und die verfahrensrechtlichen Regelungen der §§ 107, 108 und 109 JGG eingegangen.
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- Mandy Franke (Author), 2014, Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282813