„Sie können im Gesundheitswesen keine Reform machen, ohne dass alle die Katastrophe herbei beschwören“. So verteidigte die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt am 2. Januar 2009 in einem Radiointerview bei dem Deutschlandradio Kultur ihre Gesundheitsreform vom 26. März 2007, namentlich das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG).
Mit dieser Reform sind vom Gesetzgeber die Regelungen über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) neu gestaltet und insbesondere die allgemeine Versicherungspflicht und ein bundeseinheitlicher Beitragssatz für die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse begründet worden. Die Bestimmungen über die gesetzliche Krankenversicherung finden sich im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), welches am 1. Januar 1989 in Kraft getreten ist und die entsprechenden Normierungen der Reichsversicherungsordnung (RVO) ersetzt hat.
Eine Neuerung, die sich im SGB V gegenüber der RVO findet, ist mit § 5 I Nr. 9 SGB V gekommen, welcher die Vorschriften über die Versicherungspflicht der Studenten enthält. Damit wurde der entsprechende § 165 RVO insofern geändert, als einerseits die studentische Versicherungspflicht unabhängig davon besteht, ob der Student seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder im Ausland hat und diese Versicherungspflicht andererseits hinsichtlich einer Höchststudienzeit sowie des Lebensalters des Studenten begrenzt worden ist.
In dieser Arbeit soll der Versicherungsschutz der „Studierenden“ im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung dargestellt werden. Zunächst werden dazu die geschichtliche Entwicklung, die Besonderheiten dieses Versicherungsbereichs sowie die Versicherungspflicht als solche mit ihren jeweiligen Hintergründen und Folgen näher beleuchtet. Anschließend wird die 1989 zusammen mit dem SGB V eingeführte Begrenzung der studentischen Versicherungspflicht erläutert und untersucht, ob sich diese positiv auf das Gesundheitswesen ausgewirkt hat oder ob nicht sogar das eingangs erwähnte Zitat von Ulla Schmidt auch auf die dafür ursächliche Gesundheitsreform vom 20. Dezember 1988 zutreffend ist.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Hauptteil
- 1. Begriffsbestimmung
- 2. Historische Entwicklung der studentischen Krankenversicherung
- a) Krankenversorgung der Studenten bis 1975
- b) Inkrafttreten der KVSG
- c) Auswirkungen des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes
- d) Auswirkungen des Gesundheits-Reformgesetzes
- e) Auswirkungen des Dritten SGB V-Änderungsgesetzes
- 3. Besonderheiten der studentischen Krankenversicherung
- a) Beitragsvergünstigung
- aa) Höhe des Beitrages
- bb) Fälligkeit der Zahlung
- b) Grundsatz der Nachrangigkeit
- a) Beitragsvergünstigung
- 4. Versicherungspflicht der Studenten
- a) Voraussetzungen der Versicherungspflicht
- aa) Unterschiedliche Verwendung der Begriffe
- bb) Eingeschriebener Student
- (1) Immatrikulation im Fachstudium
- (2) Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
- cc) Anerkannte Hochschulen
- (1) Einteilung der Einrichtungen
- (2) Ausgenommene Hochschulen
- b) Das Werkstudentenprivileg
- aa) Allgemeines
- bb) Voraussetzung der Privilegierung
- (1) 20-Stunden-Grenze
- (a) Beschäftigung in der vorlesungsfreien Zeit
- (b) Beschäftigung während des Semesters
- (c) Unterbrechung des Studiums
- (2) Besonderheiten von Studium und Beruf
- (1) 20-Stunden-Grenze
- cc) Studenten dualer Studiengänge
- c) Beginn der Versicherungspflicht
- d) Ende der Versicherungspflicht
- aa) Grundsätzliches Ende
- bb) Grenzen der Versicherungspflicht
- (1) Allgemeines
- (a) Höchststudiendauer
- (aa) Begriff des ,,Fachsemesters”
- (bb) Weiterführende Studiengänge
- (b) Altersgrenze
- (c) Verfassungsrechtliche Beurteilung
- (d) Keine analoge Anwendung auf Werkstudenten
- (a) Höchststudiendauer
- (2) Verlängerungstatbestände
- (a) Allgemeines
- (b) Anerkannte Hinderungsgründe
- (aa) Ausbildungsbedingte Gründe
- (a) Ausbildung im Zweiten Bildungsweg
- (B) Begriffsbestimmung und weitere Gründe
- (bb) Familiäre und persönliche Gründe
- (a) Vorliegen einer Erkrankung oder Behinderung
- (B) Vorliegen einer Elternzeit oder anderen Verpflichtung
- (y) Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im Auswahlverfahren
- (aa) Ausbildungsbedingte Gründe
- (3) Persönliche Stellungnahme
- (a) Verlängerungstatbestände des BAföG
- (b) Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen
- (1) Allgemeines
- a) Voraussetzungen der Versicherungspflicht
- III. Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Krankenversicherungspflicht von Studierenden in Deutschland. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten dieser Versicherungspflicht zu beleuchten und die relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu analysieren.
- Begriffsbestimmung und Abgrenzung relevanter Begriffe
- Historische Entwicklung der studentischen Krankenversicherung
- Besonderheiten der studentischen Krankenversicherung (z.B. Beitragsvergünstigung, Nachrangigkeit)
- Voraussetzungen und Grenzen der Versicherungspflicht
- Das Werkstudentenprivileg
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Dieses Kapitel dient als Einleitung in das Thema der Krankenversicherungspflicht von Studierenden und beschreibt den Umfang und die Struktur der Arbeit.
II. Hauptteil: Der Hauptteil der Arbeit befasst sich umfassend mit der Krankenversicherungspflicht von Studierenden. Er beginnt mit einer präzisen Begriffsbestimmung und setzt sich anschließend mit der historischen Entwicklung der studentischen Krankenversicherung auseinander, indem er die relevanten gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Versicherungspflicht von Studierenden detailliert darstellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Besonderheiten der studentischen Krankenversicherung, wie beispielsweise der Beitragsvergünstigung und dem Grundsatz der Nachrangigkeit. Schließlich werden die Voraussetzungen und Grenzen der Versicherungspflicht im Detail analysiert, wobei auch das Werkstudentenprivileg eingehend behandelt wird. Die verschiedenen Aspekte der Versicherungspflicht (Beginn und Ende) werden mit relevanten Beispielen und Gesetzestexten untermauert.
Schlüsselwörter
Krankenversicherungspflicht, Studierende, Werkstudentenprivileg, SGB V, Beitragsvergünstigung, Nachrangigkeit, Versicherungspflicht, Gesundheitsreform, Hochschulen, Immatrikulation, Höchststudiendauer.
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherungspflicht von Studierenden
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Diese Seminararbeit befasst sich umfassend mit der Krankenversicherungspflicht von Studierenden in Deutschland. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten dieser Versicherungspflicht und untersucht die relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themenschwerpunkte: Begriffsbestimmung und Abgrenzung relevanter Begriffe, historische Entwicklung der studentischen Krankenversicherung, Besonderheiten der studentischen Krankenversicherung (z.B. Beitragsvergünstigung, Nachrangigkeit), Voraussetzungen und Grenzen der Versicherungspflicht sowie das Werkstudentenprivileg. Die verschiedenen Aspekte der Versicherungspflicht (Beginn und Ende) werden detailliert dargestellt.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung (Einführung), einen Hauptteil (Hauptteil) und einen Schluss (Schluss). Der Hauptteil beinhaltet eine Begriffsbestimmung, die historische Entwicklung der studentischen Krankenversicherung mit Auswirkungen relevanter Gesetze, Besonderheiten der studentischen Krankenversicherung, die Voraussetzungen und Grenzen der Versicherungspflicht (inklusive Werkstudentenprivileg) sowie den Beginn und das Ende der Versicherungspflicht mit detaillierten Erläuterungen zu Verlängerungstatbeständen.
Welche Besonderheiten der studentischen Krankenversicherung werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die Beitragsvergünstigung (Höhe des Beitrages und Fälligkeit der Zahlung) und den Grundsatz der Nachrangigkeit.
Was sind die Voraussetzungen der Versicherungspflicht für Studierende?
Die Voraussetzungen der Versicherungspflicht umfassen die Immatrikulation an einer anerkannten Hochschule, den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und die Unterscheidung verschiedener Begriffe. Ausgenommene Hochschulen werden ebenfalls erläutert.
Was ist das Werkstudentenprivileg?
Das Werkstudentenprivileg wird detailliert behandelt, inklusive der 20-Stunden-Grenze (Beschäftigung in der vorlesungsfreien Zeit, während des Semesters und bei Unterbrechung des Studiums), Besonderheiten von Studium und Beruf und der Situation von Studenten dualer Studiengänge.
Wann beginnt und endet die Versicherungspflicht?
Der Beginn und das Ende der Versicherungspflicht werden genau beschrieben. Das Ende der Versicherungspflicht wird im Detail erläutert, inklusive der Höchststudiendauer, der Altersgrenze, verfassungsrechtlicher Beurteilung und der Nichtanwendbarkeit auf Werkstudenten. Verlängerungstatbestände aufgrund von Ausbildungs- und familiären/persönlichen Gründen werden mit Beispielen und Beurteilung der Spitzenverbände der Krankenkassen dargestellt.
Welche Schlüsselbegriffe sind für das Verständnis relevant?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Krankenversicherungspflicht, Studierende, Werkstudentenprivileg, SGB V, Beitragsvergünstigung, Nachrangigkeit, Versicherungspflicht, Gesundheitsreform, Hochschulen, Immatrikulation, Höchststudiendauer.
Wo finde ich detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Änderungen?
Der Hauptteil der Arbeit beleuchtet die historischen Entwicklungen der studentischen Krankenversicherung detailliert, indem er die relevanten gesetzlichen Änderungen (KVSG, Zweites Haushaltsstrukturgesetz, Gesundheitsreformgesetz, Drittes SGB V-Änderungsgesetz) und deren Auswirkungen auf die Versicherungspflicht von Studierenden darstellt.
- Quote paper
- Benjamin Roßkopf (Author), 2012, Krankenversicherungspflicht von Studierenden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282792