Lebenslanges Lernen ist heute für jeden Arbeitnehmer zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung unverzichtbar und so haben Fort- und Weiterbildungen eine sehr große Bedeutung gewonnen.
Aber auch Arbeitgeber, gerade in hochspezialisierten Arbeitsbereichen, haben ein hohes Interesse an einer langfristigen Bindung Ihrer Arbeitnehmer in diesen Bereichen.
Oftmals steigen die Kosten für eine Fort- und Weiterbildung mit dem Grad der Spezialisierung auch proportional entsprechend an.
Da diese Kosten in vielen Fällen der Arbeitnehmer nicht selbst tragen kann und der Arbeitgeber aber einen erheblichen Vorteil von einer derartigen Fort- und Weiterbildung hat, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluss der Fort- und Weiterbildung im Betrieb bleibt und die gewonnen Fähigkeiten entsprechend umsetzt, finanzieren viele Arbeitgeber die entsprechende Fort- und Weiterbildung des Arbeitnehmers.
Da die Arbeitgeber sicherstellen möchten, dass ein Arbeitnehmer nach erfolgter Fort- und Weiterbildung die gewonnen Fähigkeiten auch tatsächlich im Betrieb einsetzt und dort verbleibt, sichern sie die Finanzierung der Fort- und Weiterbildung über entsprechende Verträge mit Rückzahlungs- und Bindungsklauseln an.
Im Folgenden werden die Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Absicherung der Übernahme der Fort- und Weiterbildungskosten dargestellt,
ebenso wie die Arbeitsgerichte in Deutschland entsprechende Rückzahlungs- und Bindungsklauseln überprüfen und beurteilen.
Inhaltsverzeichnis
I.) Definition der beruflichen Fort- und Weiterbildung
II.) Welche Rechtsvorschriften sind bei der beruflichen Fortbildung zu beachten?
III.) Anspruch auf berufliche Fortbildung
1.) Vereinbarung einer langen ordentlichen Kündigungsfrist
2.) Gewährung eines Darlehens
3.) Vereinbarung eines Fortbildungsvertrages
V.) Vereinbarung von Bindungs- und Rückzahlungsvereinbarungen in Fortbildungsverträgen
1.) Abschluss des Fortbildungsvertrages vor Beginn der Fortbildung
2.) Beschränkungen durch das BBiG
3.) Beschränkungen durch das SGB I
4.) Beschränkungen durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
5.) Inhaltliche Grenzen von Bindungs- und Rückzahlungsklauseln
a) Geldwerter Vorteil für Arbeitnehmer
b) Keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers
bb) Zeitpunkt des Abschlusses der Fortbildungsvereinbarung
cc) Transparenzgebot
dd) Angabe des Rückzahlungsgrundes
ee) Art und Höhe der Fortbildungskosten
ff) Angemessenheit der Länge der Bindungsdauer für den Arbeitnehmer
VI.) Tarifvertragliche Rückzahlungsklauseln
VII.) Rechtsfolgen unwirksamer Fortbildungsvereinbarungen
VIII.) Muster einer Fortbildungsvereinbarung
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
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