Eine ineffiziente Arbeitsteilung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung ist in der Vergangenheit häufig kritisiert worden. Eine ambulante Regelbehandlung im Krankenhaus ist im deutschen Gesundheitswesen für gesetzlich Versicherte nicht möglich. Der Regelzugang von GKV-Versicherten erfolgt – bis auf Ausnahmen – über die Einweisung eines niedergelassenen Arztes. Erste zaghafte Ansätze, Krankenhäuser für ambulante Behandlungen zu öffnen, gab es bereits in den 90er Jahren mit dem Gesundheitsstrukturgesetz.
Im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2003 wurde die Möglichkeit ge-schaffen, hoch spezialisierte Leistungen ambulant anzubieten, sofern vorher ein entsprechender Vertrag mit der einzelnen Krankenkasse abgeschlossen wurde: Es kam jedoch nur in sehr geringem Umfang zu entsprechenden Ver-tragsabschlüssen. Typische Schnittstellenprobleme zwischen stationärem und ambulantem Sektor blieben weitgehend bestehen. Für HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis stellte dieses Schnittstellenproblem eine besondere Härte dar, da nach einer mehrwöchigen stationären Akutbehandlung eine mehrmonatige dosisreduzierte Sekundärprophylaxe (Erhaltungstherapie) durchgeführt werden muss. Dies kann nur durch HIV-erfahrene Ophtalmologen sichergestellt werden. Fehler wären überaus verhängnisvoll, da einmal eingetretene Sehkraftverluste nicht wieder hergestellt werden können.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz trat am 01.04.2007 in Kraft. Ein As-pekt dieser Gesundheitsreform ist, dass die bestehenden Möglichkeiten zur ambulanten Leistungserbringung am Krankenhaus (hoch spezialisierte Leis-tungen gemäß dem Katalog nach § 116b Absatz 3 und 4 SGB V) konsequen-ter umgesetzt werden können. Vor der Gesetzesänderung und den neuen Möglichkeiten des GKV-WSG hätte der Patient nach seiner stationären Behandlung in die ambulante Behandlung außerhalb des Krankenhauses wechseln müssen. Zwar gab es auch schon vor dem Inkrafttreten die Möglichkeit, dass Krankenhäuser ambulante Behandlungen durchführen, dies war jedoch immer an verschiedene Bedingungen und Voraussetzungen ge-bunden. Die ambulante Versorgung wird regelmäßig durch niedergelassene Ärzte wahrgenommen, die nur in vergleichsweise seltenen Fällen die für die Erhaltungstherapie ausreichende Behandlung ihrer Patienten fortsetzen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Problemstellung
- 2. Zielsetzung
- 3. Terminologische Abgrenzung
- 3.1 Ambulante ärztliche Versorgung
- 3.2 Versorgung im Krankenhaus
- 3.3 Schnittstelle
- 3.4 Aids/HIV
- 3.5 CMV-Retinitis
- 4. Theoretischer Bezugsrahmen
- 4.1 Der Paragraph 116b SGB V
- 4.2 Voraussetzungen
- 5. Aspekte
- 5.1 Schnittstellenprobleme
- 5.2 Reduktion der Schnittstellenprobleme
- 5.2.1 Patient
- 5.2.2 Krankenhaus
- 5.3 Finanz- und Kostenwirkungen
- 5.3.1 Allgemeine Finanz- und Kostenwirkungen
- 5.3.2 Finanz- und Kostenwirkungen für das Krankenhaus
- 6. Fazit
- 7. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Wirksamkeit des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) bei der Bewältigung von Schnittstellenproblemen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Am Beispiel der Behandlung von HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis wird analysiert, inwieweit § 116b SGB V eine Optimierung der Versorgung ermöglicht.
- Analyse der Schnittstellenprobleme zwischen stationärer und ambulanter Versorgung.
- Bewertung der Wirksamkeit des § 116b SGB V zur Reduktion dieser Probleme.
- Betrachtung der Perspektiven von Patienten und Krankenhäusern.
- Untersuchung der finanziellen und kostenbezogenen Auswirkungen der neuen Regelung.
- Optimierungspotential der ambulanten Leistungserbringung im Krankenhaus.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemstellung: Die Arbeit beleuchtet die in der Vergangenheit kritisierte ineffiziente Arbeitsteilung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung im deutschen Gesundheitswesen. Der eingeschränkte Zugang von gesetzlich Versicherten zu ambulanter Regelbehandlung im Krankenhaus wird hervorgehoben, sowie die nur geringen Erfolge früherer Ansätze zur Öffnung von Krankenhäusern für ambulante Leistungen. Das besondere Problem für HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis wird beschrieben, die nach stationärer Akutbehandlung eine langfristige, ausschliesslich von spezialisierten Ärzten durchführbare Erhaltungstherapie benötigen. Die Einführung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) im Jahr 2007 und dessen Potential zur Verbesserung dieser Situation bilden den Kontext.
2. Zielsetzung: Dieses Kapitel definiert die zentrale Forschungsfrage: Bietet das GKV-WSG wirksame Instrumente zur Lösung von Problemen an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung? Die Arbeit konzentriert sich auf die Analyse der Schnittstelle Krankenhaus und nach-ambulante Versorgung aus der Perspektive von Patienten und Krankenhäusern, unter Berücksichtigung der vom GKV-WSG gestellten Voraussetzungen. Das Ziel ist aufzuzeigen, ob die gesetzliche Erweiterung ein geeignetes Instrument zur Optimierung der Versorgung und Reduktion von Schnittstellenproblemen darstellt, insbesondere am Beispiel der HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis.
3. Terminologische Abgrenzung: Dieses Kapitel klärt die zentralen Begriffe der Arbeit. Es wird zwischen ambulanter und stationärer Versorgung unterschieden und der Begriff "Schnittstelle" im Kontext des Übergangs zwischen beiden Systemen definiert. Aids/HIV und CMV-Retinitis werden kurz erläutert, um das behandelte Krankheitsbild zu spezifizieren und das Verständnis der Problematik zu gewährleisten.
Schlüsselwörter
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), § 116b SGB V, ambulante Leistungserbringung, Krankenhaus, Schnittstellenprobleme, HIV/Aids, CMV-Retinitis, Kostenwirkungen, stationäre Versorgung, Erhaltungstherapie.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Analyse des GKV-WSG im Kontext der HIV/Aids-Versorgung
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht die Wirksamkeit des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) bei der Bewältigung von Schnittstellenproblemen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung, speziell am Beispiel der Behandlung von HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis. Sie analysiert, inwieweit § 116b SGB V eine Optimierung der Versorgung ermöglicht.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themen: Analyse der Schnittstellenprobleme zwischen stationärer und ambulanter Versorgung, Bewertung der Wirksamkeit von § 116b SGB V, Betrachtung der Perspektiven von Patienten und Krankenhäusern, Untersuchung der finanziellen Auswirkungen der neuen Regelung und das Optimierungspotential der ambulanten Leistungserbringung im Krankenhaus.
Welche Fragestellung steht im Mittelpunkt der Arbeit?
Die zentrale Forschungsfrage lautet: Bietet das GKV-WSG wirksame Instrumente zur Lösung von Problemen an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung? Der Fokus liegt auf der Analyse der Schnittstelle Krankenhaus und nach-ambulante Versorgung aus der Perspektive von Patienten und Krankenhäusern.
Welche Begriffe werden definiert?
Die Arbeit klärt die zentralen Begriffe ambulante und stationäre Versorgung sowie den Begriff "Schnittstelle" im Kontext des Übergangs zwischen beiden Systemen. Aids/HIV und CMV-Retinitis werden kurz erläutert.
Wie wird die Problemstellung dargestellt?
Die Arbeit beleuchtet die ineffiziente Arbeitsteilung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung im deutschen Gesundheitswesen. Der eingeschränkte Zugang von gesetzlich Versicherten zu ambulanter Regelbehandlung im Krankenhaus und die geringen Erfolge früherer Ansätze zur Öffnung von Krankenhäusern für ambulante Leistungen werden hervorgehoben. Das besondere Problem für HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis, die nach stationärer Akutbehandlung eine langfristige Erhaltungstherapie benötigen, wird beschrieben.
Wie wird die Zielsetzung der Arbeit beschrieben?
Die Arbeit zielt darauf ab, aufzuzeigen, ob die gesetzliche Erweiterung durch das GKV-WSG ein geeignetes Instrument zur Optimierung der Versorgung und Reduktion von Schnittstellenproblemen darstellt, insbesondere am Beispiel der HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis. Die Analyse berücksichtigt die vom GKV-WSG gestellten Voraussetzungen.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit umfasst Kapitel zu Problemstellung, Zielsetzung, terminologischer Abgrenzung, theoretischem Bezugsrahmen (inkl. § 116b SGB V und Voraussetzungen), Aspekten (Schnittstellenprobleme, deren Reduktion, Finanz- und Kostenwirkungen), Fazit und Zusammenfassung.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Die Schlüsselwörter sind: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), § 116b SGB V, ambulante Leistungserbringung, Krankenhaus, Schnittstellenprobleme, HIV/Aids, CMV-Retinitis, Kostenwirkungen, stationäre Versorgung, Erhaltungstherapie.
- Quote paper
- Stephan Hennig (Author), 2014, Verringerung von Kosten und Schnittstellen-Problemen. Ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus am Beispiel einer Akut-Therapie für HIV/Aids-Patienten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/280649