Die Eigenverwaltung von Kommunen ist ein zentraler Grundpfeiler des Grundgesetzes. Ihr Wirkbereich beschränkt sich jedoch nicht nur auf die aus den Pflichtklausuren bekannten Bereiche wie Planungs- oder Satzungshoheit: Auch im Bereich der öffentlichen Abgaben finden die kommunalen Gebietskörperschaften in der Verfassung besondere Berücksichtigung.
Dieser Komplex aus Normen des Staatsorganisationsrechts, der Finanzverfassung, des Kommunalrechts sowie des Steuerrechts wird mit dem Begriff "kommunale Finanzhoheit" umschrieben.
Im Interesse einer effektiven und gleichmäßigen Verwaltung kann jedoch auch die kommunale Finanzhoheit nicht uneingeschränkt gewährleistet werden, sondern muss in ein ausgeglichenes Verhältnis mit gleich- und höherrangigem Recht gesetzt werden. Wie eine solche Abwägung im Schnittbereich von Staatsorganisations- und Steuerrecht vonstatten gehen kann, zeigt diese Arbeit anhand der Erhebung der Gewerbesteuer.
Die vorliegende Arbeit wurde im WS 2012/13 als Studienarbeit im Oberseminar im Steuerrecht an der Universität Bayreuth eingereicht und mit 11 Punkten (vollbefriedigend) bewertet. Sie war damit (gleichauf mit einer weiteren Arbeit mit 11 Punkten) die zweitbeste Arbeit des Seminars.
Gliederung
A. Einführung Seite
B. Der Begriff der kommunalen Finanzhoheit Seite
I. Inhalt Seite
1. Eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft Seite
2. Sicherung der Finanzausstattung Seite
II. Umfang Seite
1. Kernbereich Seite
2. Randbereich Seite
III. Zwischenergebnis Seite
C. Kommunale Finanzhoheit und die Erhebung von Realsteuern Seite
I. Die Finanzverfassung als Konkretisierung und Grenze der Finanzhoheit Seite
II. Vorüberlegungen zur Gewerbesteuer Seite
III. Schutzrichtungen der kommunalen Finanzhoheit bei der Gewerbesteuer Seite
1. Einnahmehoheit Seite
2. Ertragshoheit Seite
3. Satzungshoheit Seite
4. Verwaltungshoheit Seite
5. Haushalts- und Planungshoheit Seite
6. Ausgabenhoheit Seite
D. Die einzelnen Schutzinstrumente in Bezug auf die Gewerbesteuer Seite
I. Das Hebesatzrecht der Gemeinden Seite
1. Materiell- rechtliche Aspekte Seite
2. Verfahrensrechtliche Aspekte Seite
3. Verfassungsrechtliche Würdigung Seite
a. Formelle Verfassungsmäßigkeit der §§ 1; 16 IV 2 GewStG Seite
b. Materielle Verfassungsmäßigkeit der §§ 1; 16 IV 2 GewStG Seite
4. Eigene Würdigung Seite
II. Instrumente zum Schutz der kommunalen Gewerbesteuerertragshoheit Seite
1. Materielles Gewerbesteuerrecht Seite
2. Gewerbesteuerumlage und Finanzhoheit im Rahmen des Finanzausgleichs Seite
III. Schutzinstrumente im Rahmen der Steuerverwaltung Seite
1. Messbetragsverfahren Seite
2. Zerlegungsverfahren Seite
3. Festsetzungs- und Erhebungsverfahren Seite
4. Vollstreckungs- und Rechtsbehelfsverfahren Seite
5. Eigene Würdigung Seite
E. Bedeutung der Gemeindeverbände bei der Gewerbesteuererhebung Seite
I. Rechtliche Grundlagen von Kreis- und Bezirksumlage Seite
II. Bemessung und Festsetzung von Kreis- und Bezirksumlage Seite
III. Rechtsbehelfe der Gemeinde Seite
IV. Eigene Würdigung Seite
F. Alternative Ansätze zur besseren Durchsetzung der kommunalen Finanzhoheit Seite
I. Verbesserungen innerhalb der bestehenden Gewerbesteuer Seite
II. Grundlegende Reformansätze Seite
G. Zusammenfassung und abschließender Ausblick Seite
Ehrenwörtliche Erklärung Anhang 1 bis
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