Das Rentenpaket 2014 ist in aller Munde. Senioren können sich über die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren und die Mütterrente freuen. Andere Personenkreise profitieren von der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und dem erhöhten Reha-Budget. Die Kosten für diese Sozialmaßnahme sind enorm. Experten rechnen damit, dass das Paket bis zum Jahr 2030 rund 233 Milliarden Euro kosten wird1. Neben den Bestandsrentnern und dem Steuerzahler bittet die Bundesregierung vorallem den Rentenbeitragszahler zur Kasse.
Ein erster Schritt war die Beibehaltung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung von 18,9 %, obwohl dieser aufgrund eines automatischen Mechanismus auf 18,3 % hätte sinken müssen. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles begab sich hierbei auf „rechtliches Glatteis“, indem sie die Beibehaltung des Beitragssatzes im Bundesgesetzblatt veröffentlichte, obwohl ein förmliches Gesetzgebungsverfahren notwendig gewesen wäre. Ein Gesetz hieraus veröffentlichte der Bundespräsident am 31. März 2014 im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Januar 2014.
Dieser Aufsatz befasst sich zunächst mit dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, in dem die Bekanntmachung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung geregelt ist. Anschließend klärt der Aufsatz die Frage, inwieweit das Beitragssatzgesetz 2014 ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot aus Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) darstellt und wie sich der Beitragszahler eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurückholen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Festsetzung des Beitragssatzes im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
- Ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot?
- Möglichkeit zur Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge
- Anhang
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Aufsatz analysiert die Festsetzung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2014 und untersucht, ob diese rückwirkend zum 1. Januar 2014 erfolgte und damit gegen das Rückwirkungsverbot verstößt. Der Fokus liegt auf der rechtlichen Grundlage der Beitragssatzfestsetzung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und der Anwendung des Rückwirkungsverbots im Sozialrecht.
- Rechtliche Grundlage der Beitragssatzfestsetzung im SGB VI
- Anwendung des Rückwirkungsverbots im Sozialrecht
- Rechtliche Bewertung der Beitragssatzfestsetzung 2014
- Möglichkeiten der Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge
Zusammenfassung der Kapitel
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Einleitung
Der Aufsatz beleuchtet die Hintergründe des Rentenpakets 2014 und die damit verbundene Erhöhung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung. Er stellt die rechtliche Problematik der rückwirkenden Festsetzung des Beitragssatzes dar und kündigt die Analyse der rechtlichen Grundlagen und des Rückwirkungsverbots an.
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Die Festsetzung des Beitragssatzes im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
Dieser Abschnitt erläutert die rechtlichen Grundlagen der Beitragssatzfestsetzung im SGB VI. Er beschreibt den automatischen Mechanismus der Beitragssatzanpassung und die Rolle der Nachhaltigkeitsrücklage. Der Fokus liegt auf der Bekanntgabe des Beitragssatzes durch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot?
Dieser Abschnitt befasst sich mit dem Rückwirkungsverbot aus Artikel 20 Abs. 3 GG und seiner Anwendung im Sozialrecht. Er analysiert die rechtliche Problematik der rückwirkenden Festsetzung des Beitragssatzes im Jahr 2014 und untersucht, ob ein Vertrauensschutz des Bürgers verletzt wurde. Der Abschnitt beleuchtet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rückwirkungsverbot und zieht Schlussfolgerungen für die Rechtmäßigkeit der Beitragssatzfestsetzung.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), das Rückwirkungsverbot, Artikel 20 Abs. 3 GG, Vertrauensschutz, Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge.
- Quote paper
- Simon Winzer (Author), 2014, Das Beitragssatzgesetz 2014. Ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/280120
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