Einleitung
Zur Beschaffung von Fremdkapital ist es von unabdingbarer Wichtigkeit, über Kreditsicherungsmittel zu verfügen, um diese dem Gläubiger anzutragen. Diese Sicherungsmittel können von verschiedener Art und Qualität sein und ihr Einsatz ist jeweils im Einzelfall von Gläubiger und Schuldner abzuwägen.
Im Zuge der Europäischen Union sind viele Firmen auch im Ausland tätig oder haben hier enge geschäftliche Kontakte geknüpft. Folge dieser Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs ist eine Zunahme an grenzüberschreitender Mobiliarkreditsicherung und in diesem Zusammenhang ist es naheliegend, von ähnlichen Verhältnissen ausgehen zu können, um umständliche Vertragsklauseln zur Festlegung bestimmter Regelungen oder Rechte zu vermeiden. Zwar bieten die Kreditsicherungsrechte in allen Rechtsordnungen den Gläubigern bestimmte Sicherungsinstitute und gewähren neben der Personal auch die Sachhaftung, aber dennoch bestehen, trotz verschiedener Annäherungen in den letzten Jahren, noch mehr oder weniger große Unterschiede zwischen den Rechtssystemen unserer europäischen Nachbarländer und es ermangelt noch an einer Rechtsangleichung. Dies führt konsequenterweise bei grenzüberschreitenden Geschäften stets zu einer Auseinandersetzung mit den grundsätzlichen Fragen des ausländischen Rechts. Im Folgenden soll auf einige Grundsätzlichkeiten in den Rechtssysteme von England und Frankreich eingegangen werden und im Vergleich mit dem deutschen Recht die jeweilige Ausprägung der dort bekannten und genutzten Kreditsicherungsmittel vorgestellt werden. Desweiteren sollen, auf dem Weg in ein vereinheitlichtes europäisches Rechtssystem, Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei den Personal- und Sachsicherheiten überprüft und auf eine mögliche Angleichung untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Persönliche Kreditsicherheiten
1) Englisches Rechtsmodell
a) Bürgschaft
b) Garantievertrag
2) Französisches Rechtssystem
a) Bürgschaft
b) Wechselbürgschaft
c) Patronatserklärung
3) Zwischenbewertung
III. Sachsicherheiten
1. Sicherungsübereignung
a) Englisches Rechtssystem
b) Französisches System
2) Pfandrecht
a) Englisches Rechtssystem
b) Französisches Rechtssystem
3) Eigentumsvorbehalt
a) Englisches Rechtssystem
b) Französisches Rechtssystem
c) Zwischenbewertung
4) Forderungsabtretung
a) Englisches Rechtssystem
aa) Legal Assigment
bb) Equitable assignment
b) Französisches Rechtssystem
c) Zwischenbewertung
5) Grundpfandrechte
a) Englisches Rechtssystem
aa) Legal Mortage
bb) Equitable Mortage
b) Französisches Rechtssystem
c) Zwischenbewertung
IV. Schlußbetrachtung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die verschiedenen Ausprägungen von Kreditsicherheiten in den Rechtssystemen von England und Frankreich im Vergleich zum deutschen Recht. Ziel ist es, Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten bei persönlichen und dinglichen Sicherheiten aufzuzeigen und deren Eignung sowie den Bedarf für eine mögliche Harmonisierung im Rahmen eines europäischen Rechtssystems zu analysieren.
- Vergleich von persönlichen Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Garantie, Patronatserklärung).
- Analyse dinglicher Sicherheiten wie Sicherungsübereignung, Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt.
- Untersuchung von Grundpfandrechten und deren nationalen Ausprägungen.
- Diskussion über die Möglichkeiten und Herausforderungen einer europäischen Rechtsangleichung.
- Evaluierung der grenzüberschreitenden Finanzierungspraxis und deren rechtlicher Hürden.
Auszug aus dem Buch
1) Englisches Rechtsmodell
In England stellt sich unter dem Stichwort der persönlichen Haftung Dritter vor allem die Bürgschaft als bequemstes Mittel dar und wird entsprechend häufig verwendet. Daneben soll aber auch der ebenfalls häufig zur Anwendung kommende Garantievertrag Erwähnung finden.
a) Bürgschaft
Der sogenannte contract of guarantee definiert sich als einseitig verpflichtender Vertrag, bei dem eine Person, der guarantor, das rechtlich verbindliche Versprechen abgibt, für die gegenwärtige oder zukünftige Schuld des principal debtor aufzukommen. Eine Mitwirkung des Hauptschuldners bei Vertragsschluß ist wie im deutschen Recht grundsätzlich nicht erforderlich. Ebenso wie im deutschen Recht kennzeichnet die Akzessorietät die Natur der guarantee, welche dem Begriff nach der Bürgschaft i.S. von § 765 BGB entspricht; in diesem Zusammenhang bietet es sich an, bei der Beschreibung des englischen Rechts auf die deutschen Ausdrücke zurückzugreifen.
Das wichtigste Gesetz im englischen Bürgschaftsrecht ist die Statue of Frauds von 1677, S. 4, welche wie § 766 BGB eine Formvorschrift für die Bürgschaft darstellt. Allerdings ist die Statue keine zwingende, von Amts wegen zu beachtende Norm, auf dessen Anwendung der beklagte Bürge verzichten kann.
Zu den Formerfordernissen ist zu sagen, daß lange Zeit aus Statue abgeleitet wurde, daß bei mangelnder Schriftform eine Nichtigkeit des Bürgschaftsvertrages gefolgert werden muß. Erst Mitte des 19 Jahrhunderts schlug man einen anderen Weg der Auslegung ein, der nur den Erfolg einer Bürgschaftsklage zunichte macht, während er den Vertrag an sich im Sinne einer Naturalobligation unangetastet sieht.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Erläutert die Relevanz von Kreditsicherungsmitteln bei grenzüberschreitenden Geschäften und die Problematik divergierender nationaler Rechtsordnungen innerhalb der EU.
II. Persönliche Kreditsicherheiten: Analysiert die Instrumente der Bürgschaft, Garantie und Patronatserklärung in England und Frankreich und vergleicht diese mit deutschen Rechtsprinzipien.
III. Sachsicherheiten: Untersucht dingliche Sicherheiten wie Sicherungsübereignung, Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung und Grundpfandrechte in den jeweiligen nationalen Ausprägungen.
IV. Schlußbetrachtung: Führt die Ergebnisse der Analyse zusammen und erörtert die Notwendigkeit sowie Wege zu einer europäischen Rechtsangleichung im Bereich der Kreditsicherheiten.
Schlüsselwörter
Kreditsicherung, Persönliche Kreditsicherheiten, Sachsicherheiten, Rechtsvergleichung, England, Frankreich, Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht, Forderungsabtretung, Grundpfandrechte, Harmonisierung, Europäisches Recht, Insolvenzrecht, Sicherungsübereignung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht und vergleicht die rechtlichen Ausgestaltungen von Kreditsicherheiten in den Rechtssystemen von England, Frankreich und Deutschland.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Arbeit deckt sowohl persönliche Kreditsicherheiten (wie die Bürgschaft) als auch Sachsicherheiten (wie Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt und Grundpfandrechte) ab.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Identifizierung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten zwischen den Rechtsordnungen sowie die Prüfung, inwieweit eine Rechtsangleichung für den grenzüberschreitenden Finanzverkehr sinnvoll und möglich ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Methode der Rechtsvergleichung, um die verschiedenen nationalen Institute des Kreditsicherungsrechts gegenüberzustellen und zu bewerten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse persönlicher Kreditsicherheiten und verschiedener Kategorien von Sachsicherheiten in England und Frankreich, jeweils im Vergleich zum deutschen Recht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kreditsicherung, Rechtsvergleichung, Harmonisierung, dingliche Sicherheiten und grenzüberschreitender Finanzverkehr.
Wie unterscheidet sich die englische "floating charge" von deutschen Sicherungsrechten?
Die "floating charge" ist eine schwebende Belastung am gesamten Vermögen einer juristischen Person, die erst bei Eintritt bestimmter Ereignisse zur "fixed charge" erstarkt, was im deutschen Recht in dieser Form unüblich ist.
Warum spielt die Formvorschrift in England eine so wichtige Rolle?
Formvorschriften dienen in England der Rechtsklarheit und dem Schutz Unerfahrener, wobei Fehler bei der Einhaltung – etwa bei der "bill of sale" – zur Nichtigkeit führen können, was die praktische Anwendung einzelner Instrumente beeinflusst.
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- Pia Camlicali (Author), 2000, Vergleich der europäischen Kreditsicherheiten am Beispiel ausgesuchter Rechtsinstitute in England und Frankreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27973