Die vorliegende Seminararbeit ist im Rahmen der Vorlesung "Rechtshistorische Quellenexegese", Schwerpunkt I, im Wintersemester 2012/1013 an der Leibniz Universität Hannover entstanden. Thematisch beschäftigt sie sich mit dem Rechtsinstitut der Adoption, das bereits im römischen Recht bekannt war, jedoch einem erheblichen Funktionswandel im heutigen Recht erlebt hat.
Der Gang der Untersuchung erfolgt nach einem kurzen Überblick über das Rechtsinstitut dann anhand der Regeln im Preußischen Allgemeinen Landrecht, in der Pandektenliteratur des 19. Jahrhunderts, im BGB v. 1896 einschließlich dessen Materilien sowie anhand der Änderungen des BGB in den Familienrechtsreformen des 20. Jahrhunderts. Hierbei werden insbesondere die Spezialregeln im Hinblkick auf das Mindestalter des Annehmenden sowie jene zur Adoption durch Verheiratete betrachtet. Insbesondere sind dabei Sinn und Zweck der jeweiligen Regelungen Gegenstand der Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Preußisches Allgemeines Landrecht
- I. Mindestalter des Annehmenden
- II. Sonderregeln zur Adoption durch Verheiratete
- C. Pandektenliteratur des 19. Jahrhunderts
- I. Mindestalter des Annehmenden
- II. Sonderregeln zur Adoption durch Verheiratete
- D. BGB von 1896
- I. Mindestalter des Annehmenden
- II. Sonderregeln zur Adoption durch Verheiratete
- E. Änderungen des BGB in den Familienrechtsreformen des 20. Jahrhunderts
- I. Mindestalter des Annehmenden
- II. Sonderregeln zur Adoption durch Verheiratete
- F. Fazit
- G. Stellungnahme
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Untersuchung befasst sich mit der Entwicklung des Adoptionsrechts in Preußen, im 19. Jahrhundert und im BGB. Sie analysiert insbesondere die Regelungen zum Mindestalter des Adoptierenden und die Sonderregeln für Verheiratete. Der Fokus liegt auf der Veränderung dieser Regelungen im Laufe der Zeit und deren gesellschaftlichen und rechtlichen Hintergründe.
- Entwicklung des Adoptionsrechts in Preußen, im 19. Jahrhundert und im BGB
- Mindestalter des Adoptierenden
- Sonderregeln zur Adoption durch Verheiratete
- Gesellschaftliche und rechtliche Hintergründe der Adoptionsregelungen
- Veränderung der Adoptionsregelungen im Laufe der Zeit
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung
Die Einleitung skizziert die Bedeutung historischer Wertvorstellungen im Familienrecht und die Auswirkungen auf die Entwicklung des Adoptionsrechts. Sie stellt die Adoption als rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses ohne biologische Abstammung vor und erklärt die Unterschiede zwischen den römischen Adoptionsformen: adoptio plena, adoptio minus plena und arrogatio.
B. Preußisches Allgemeines Landrecht
Dieses Kapitel beleuchtet das Adoptionsrecht im Preußischen Allgemeinen Landrecht (ALR) und erläutert die Regelungen zum Mindestalter des Adoptierenden und die Sonderregeln für Verheiratete. Es wird die Bedeutung des ALR als erste Kodifikation auf preußischem Boden und die Bedeutung der Adoption als soziale Sicherungsfunktion für Kinderlose und als Mittel zur Wertevermittlung durch Erziehung hervorgehoben.
C. Pandektenliteratur des 19. Jahrhunderts
Dieses Kapitel behandelt die Auseinandersetzung der Pandektenliteratur des 19. Jahrhunderts mit dem römischen Recht der Digesten. Es beschreibt die unterschiedlichen Adoptionsformen im römischen Recht und beleuchtet die Diskussionen in der Pandektenwissenschaft zum Mindestalter des Adoptierenden.
Schlüsselwörter
Adoption, Adoptionsrecht, Preußisches Allgemeines Landrecht, Pandektenliteratur, BGB, Mindestalter, Verheiratete, Sonderregeln, Familienrecht, Wertvorstellungen, historische Entwicklung, römisches Recht, adoptio plena, adoptio minus plena, arrogatio, soziale Sicherungsfunktion, Erziehung, Digesten, Corpus Iuris Civilis.
Häufig gestellte Fragen
Wie hat sich das Adoptionsrecht historisch entwickelt?
Die Arbeit untersucht den Wandel vom römischen Recht über das Preußische Allgemeine Landrecht bis hin zum BGB und den Familienrechtsreformen des 20. Jahrhunderts.
Was war der ursprüngliche Zweck der Adoption im römischen Recht?
Im römischen Recht diente die Adoption oft der Fortführung des Familiennamens und der Sicherung der Erbfolge, weniger dem Kindeswohl im modernen Sinne.
Welche Regeln galten im ALR für das Mindestalter des Adoptierenden?
Das Preußische Allgemeine Landrecht (ALR) setzte spezifische Altersgrenzen fest, um sicherzustellen, dass der Adoptierende eine gewisse Reife und soziale Stabilität besitzt.
Gibt es Sonderregeln für die Adoption durch Verheiratete?
Ja, die Arbeit analysiert, wie das Recht im Laufe der Zeit die gemeinsame Adoption durch Ehepaare geregelt hat und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein mussten.
Was bedeutet der Grundsatz „Adoptio imitatur naturam“?
Dieser lateinische Rechtsgrundsatz besagt, dass die Adoption die natürliche Abstammung nachahmen soll, was sich oft in den Altersabständen zwischen Adoptiveltern und Kind widerspiegelt.
Wie veränderte sich die Adoption im 20. Jahrhundert?
Durch Familienrechtsreformen rückte das Kindeswohl immer stärker in den Fokus, und die Adoption entwickelte sich von einem Instrument der Erbfolge zu einer sozialen Schutzmaßnahme für Kinder.
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- Alexander Ihlefeldt (Author), 2013, Adoptio imitatur naturam? Die Adoption im Wandel der Zeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279137