Im 8. Kapitel des Johannesevangeliums beschreibt der Autor ein Streitgespräch zwischen Jesus und einer Gruppe von Schriftgelehrten und Pharisäern, die eine Frau mit sich führen, welche sie des Ehebruchs bezichtigen.
Ausgehend von und bezugnehmend auf diese Geschichte beschäftigt sich die Arbeit, im Rahmen einer Vortragsverschriftlichung, mit der Rechtslage bei Ehebruch nach dem jüdischen Gesetz. Es soll geklärt werden, wie, höchstwahrscheinlich, mit einem solchen Vergehen umgegangen worden ist und ob die Geschichte der wirklichen Vorgehensweise folgt. Die beiden wichtigsten Bezüge zum Alten Testament sind dabei Deuteronomium 22, 22 und Levitikus 20, 10.
Zunächst wird die Quellenlage zu Joh. 8, 1-11 geklärt. Im Anschluss wird auf die jüdische Rechtslage, in Bezug auf das beschriebene Vergehen, eingegangen. Mit dieser und den oben angegebenen alttestamentlichen Bezügen wird die Darstellung der Rechtslage in der Geschichte verglichen. Abschließend wird die Absicht des Textes geschlussfolgert.
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