Als Whistleblowing wird das Aufdecken von Missständen oder Straftaten durch Arbeitnehmer in einem Betrieb oder Unternehmen bezeichnet. Ein Whistleblower ist also ein Hinweisgeber. In den USA, in Frankreich und in Großbritannien werden Arbeitnehmer zur Aufdeckung von Missständen ermutigt und gesetzlich geschützt. In den USA werden die Whistleblower vom Staat regelrecht als Klageinitiatoren benutzt und prozentual an Strafzahlungsforderungen gegen die angezeigten Unternehmen beteiligt. In den USA sind 90% der Betrugsklagen im medizinischen Bereich sog. qui tam actions, also Klagen, bei denen der Kläger für den Staat und gleichzeitig aus Eigeninteresse handelt. In Deutschland gibt es trotz mehrerer Gesetzesinitiativen bis heute noch keine allgemeine gesetzliche Privilegierung. Die Bundesregierung ist der Meinung, dass Whistleblower durch die bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen und die Rechtsprechung hinreichend geschützt seien und macht ihr weiteres Vorgehen von dem Ergebnis und den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe der G20-Staaten zum Schutz von Hinweisgebern bei Korruptionsstraftaten abhängig. Es lässt sich wahrscheinlich auch mit der deutschen Geschichte (Nationalsozialismus und Stasi) erklären, dass hierzulande zurückhaltender mit dem Thema umgegangen wird. Es scheint, als hätten viele noch das Zitat von Hoffmann von Fallersleben „der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant“, im Kopf.
Inhaltsverzeichnis
- GLIEDERUNG
- LITERATURVERZEICHNIS
- WHISTLEBLOWING - WAS IST DAS?
- EINLEITUNG
- EINTEILUNG
- Internes und externes Whistleblowing
- Internes Whistleblowing
- Externes Whistleblowing
- Offenes, vertrauliches und anonymes Whistleblowing
- Offenes Whistleblowing
- Vertrauliches Whistleblowing
- Anonymes Whistleblowing
- Zusammenfassung
- INTERESSENLAGEN
- Schutzwürdige Arbeitgeberinteressen
- Schutzwürdige Arbeitnehmerinteressen
- WHISTLEBLOWING ALS KÜNDIGUNGSGRUND
- RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT BIS ZUR HEINISCH-ENTSCHEIDUNG
- Anzeige kann wichtiger Grund für fristlose Entlassung sein
- Motivationslage des Arbeitnehmers entscheidend
- Kehrtwende durch das Bundesverfassungsgericht
- Umsetzung des verfassungsgerichtlichen Urteils durch das BAG
- Konkretisierung der Rechtsprechung im Jahre 2006
- LAG Rheinland-Pfalz 2007: Motivation und hinreichende Darlegung der Straftatbestände entscheidend
- Zusammenfassung
- DIE HEINISCH - ENTSCHEIDUNG DES EGMR
- Sachverhalt
- Die Entscheidung des EGMR
- Eingriff in Art. 10 I EMRK
- Gesetzlich vorgesehenes und berechtigtes Ziel
- ,,In einer demokratischen Gesellschaft notwendig“
- Zusammenfassung
- MÖGLICHE FOLGEN DER HEINISCH-ENTSCHEIDUNG
- FOLGEN FÜR DIE DEUTSCHE GERICHTSPRAXIS
- Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung
- Vorschlag zur dogmatischen Umsetzung
- Kündigungsgrund
- Eine strafrechtliche Anzeigepflicht besteht
- Ein qualifiziertes öffentliches Interesse besteht und es sich nicht um bewusst oder leichtfertig falsche Informationen handelt
- Drohender Personenschaden
- Bei Vermögensschäden
- Zusammenfassung
- Prognoseprinzip
- Ultima-ratio-Prinzip
- Interessenabwägung
- Tatsächliche Berücksichtigung
- Prognose
- ERFORDERNIS EINER GESETZLICHEN REGELUNG
- DAS DILEMMA DER WHISTLEBLOWER
- FAZIT
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Zulässigkeit einer Kündigung wegen Whistleblowing und analysiert die Lehren, die sich aus der Heinisch-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ziehen lassen. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für Whistleblowing im Arbeitsrecht und beleuchtet die Interessenlage von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Whistleblowing im Arbeitsrecht
- Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen
- Analyse der Heinisch-Entscheidung des EGMR
- Mögliche Folgen der Heinisch-Entscheidung für die deutsche Rechtsprechung
- Diskussion der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für Whistleblowing
Zusammenfassung der Kapitel
Die Seminararbeit beginnt mit einer Definition von Whistleblowing und einer Einteilung in interne und externe sowie offene, vertrauliche und anonyme Formen. Anschließend werden die Interessenlagen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Kontext von Whistleblowing beleuchtet.
Im zweiten Kapitel wird die Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Kündigung wegen Whistleblowing bis zur Heinisch-Entscheidung des EGMR dargestellt. Die Arbeit beleuchtet dabei die Entwicklung der Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht bis zum Bundesarbeitsgericht und zeigt die unterschiedlichen Ansätze zur Beurteilung der Kündigungsgründe auf.
Das dritte Kapitel widmet sich der Heinisch-Entscheidung des EGMR. Die Arbeit analysiert den Sachverhalt, die Entscheidung des EGMR und die möglichen Folgen für die deutsche Rechtsprechung.
Im vierten Kapitel werden die möglichen Folgen der Heinisch-Entscheidung für die deutsche Rechtsprechung diskutiert. Die Arbeit beleuchtet die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für Whistleblowing und die Herausforderungen, die sich für Whistleblower ergeben.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Whistleblowing, Kündigungsschutz, Arbeitsrecht, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Heinisch-Entscheidung, Interessenabwägung, gesetzliche Regelung, Arbeitnehmerrechte, Arbeitgeberrechte, öffentliche Interessen, Hinweisgeber, Schutz von Hinweisgebern.
- Quote paper
- Samir Buhl (Author), 2012, Zulässigkeit einer Kündigung wegen Whistleblowing, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278824
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