Bei der Bestrafung von Delikten bestand bezüglich des „ob“ schon immer Einigkeit unter den modernen Völkern und Staaten, da alles andere eine Abdriftung in die Anarchie bedeuten würde.Lediglich in der Form unterschieden sich die Strafrechtssysteme, da basierend auf dem Prinzip der Staatssouveränität jeder Staat entsprechend seinem Gewohnheitsrecht und der politischen und gesellschaftlichen Situation selbst über die grundlegenden Fragen des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts zu entscheiden hatte.In der folgenden Analyse wird der Unterschied der Tatbestände des Tötungsdelikts in den Rechtssystemen der Republik Frankreich einerseits und der Republik Armenien andererseits, untersucht und interpretiert. Schon auf den ersten Blick ist ein Kontrast erkennbar: Frankreich als einer der Symbole der bürgerlichen Demokratie wird einem jungen Nachfolgestaat der UdSSR (Armenien) der erst seit ca. 24 Jahren seine Unabhängigkeit erklärte, gegenübergestellt. In der folgenden Arbeit wird die Entwicklung der Tatbestände des Mordes und des Totschlags und deren Bestrafung in den Rechtssystemen der beiden Staaten betrachtet.
1 Einleitung
Bei der Bestrafung von Delikten bestand bezüglich des „Ob“ schon immer Einigkeit unter den modernen Völkern und Staaten, da alles andere eine Abdriftung in die Anarchie bedeuten würde.Lediglich in der Form unterschieden sich die Strafrechtssysteme, da basierend auf dem Prinzip der Staatssouveränität jeder Staat entsprechend seinem Gewohnheitsrecht und der politischen und gesellschaftlichen Situation selbst über die grundlegenden Fragen des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts zu entscheiden hatte.In der folgenden Analyse wird der Unterschied der Tatbestände des Tötungsdeliktsin den Rechtssystemen der Republik Frankreich einerseits und der Republik Armenien andererseits, untersucht und interpretiert. Schon auf den ersten Blick ist ein Kontrast erkennbar: Frankreich als einer der Symbole der bürgerlichen Demokratiewird einem jungen Nachfolgestaat der UdSSR, Armenien,der erst seit ca. 24 Jahren seine Unabhängigkeit erklärte, gegenübergestellt. In der folgenden Arbeit wird die Entwicklung der Tatbestände des Mordes und des Totschlags und deren Bestrafung in den Rechtssystemen der beiden Staaten betrachtet.
2 Historische Einandersetzung über die Strafgesetzbucher in Frankreich und Armenien
Um die heutigen Eigenarten und Charakteristika der beiden Strafrechtssysteme zu analysieren, soll zunächst in Form einer historischen Betrachtungnach ihrer Herkunft gefragt werden.[1]
2.1 Armenisches Strafgesetzbuch
Das heutige Strafgesetzbuch der Republik Armenien, erlassen im Jahr 2003, ersetzte das Strafgesetzbuch der armenischen SSR aus dem Jahr 1961. Mehr als 10 Jahre seit der Unabhängigkeit der Republik Armenien und trotz der Systemänderung im Staat wurde also noch das alte StGB verwendet und die Grundsätze des Strafrechts der SSR beibehalten. Dieses StGB sah in vielen Fällen keine Normen vor, die den Schutz von Menschenrechten garantierten[2]. Jedoch bestand infolge des Beitritts zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten die Notwendigkeit für die Schaffung eines neuen StGB
Das neue Gesetz beruhend auf völker(gewohnheits)rechtlichen Prinzipien besteht aus vierzehn Abschnitten. Der besondere Teil beginnt mit der Verletzung des Rechts auf Leben (das deutsche Gesetz bennent im BT zunächst die Straftaten gegen Staat).[3]
2.2 Französisches Strafgesetzbuch
Der Code de pénal von 1810, der bis 1992 gültig war, war das Ergebnis der Abschaffung des Feudalsystemes und der Monarchie in Frankreich. Der Grund für das neue Strafgesetzbuch war L’Ordonnance criminelle dite de 1670, der durch das System de lettre de cachet [4] funktionierte.[5] Letztgenanntes entsprach aber nicht den Grundsätzen der postrevolutionären Epoche; infolgedessen entstand das Bedürfnis nach der Schaffung ein neues StGB.Nach mehreren Versuchen[6] wurde der code de pénal von 1810es im Jahr 1992 durch ein neues Gesetzbuch ersetzt. Am 01. Januar 1994 trat das neue Gesetz im Kraft, das aus sieben Büchern besteht. Im Vordergrund des besonderen Teils steht, wie im armenischen Strafgesetzbuch,die Bestrafung der Verletzung des Rechts auf Leben. Der einzige Unterschied liegt darin, dass code de pénal nicht mit der Verletzung der Rechte des Individuums, sondern mit den Kollektivrechtsgütern beginnt. Darunter wird die Bestrafung des Völkermords und Bestrafung des Verbrechens gegen die Menschheit gemeint.
3 Die Bestrafung der Verletzung des Rechts auf Leben in Armenienund Frankreich
Das Leben des Menschen ist unstrittig das wertvollste Individualrechtsgut, da die Folgen des Mordes oder des Totschlags irreversibel sind. Seit Hunderten von Jahren und besonders zu Zeiten der Aufklärung versuchten Philosophen und Juristen in ihren Werken das Recht auf Leben symbolisch hervorzuheben. Die Ausprägungen der damaligen politisch-religösen Ideologien führten zur rechtsphilosophischen Einordung des Rechts auf Leben in das Naturrecht, als von dem Gott verliehenes Recht.[7] Das Leben ist unantastbar; niemand darf das Recht eines Menschen auf Leben verletzen.[8] Aber unterschiedliche gesellschaftliche Ideologien und politische Systeme haben dazu geführt, dass die Bestrafung für die Verletzung des Rechts auf Leben in verschiedenen Zeiträumen unterschiedlich entwickelt wurde. Darunter wurden die gesetzlichen Ausnahmen für die Verletzung des Rechts auf Leben geregelt, wie z.B. das Todesurteil oder die Abtreibung. Aber bis es zur Bestrafung kommt, muss geklärt werden, wie der Begriff des Lebens im juristischen Sinne definiert ist. Wann beginnt das Leben und wann endet es?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
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[1] ՔրեականՕրենսգիրք/Kreakan Orensgirk – kommt aus dem Wort kura, in welchem Sinn die historischen Höhlen gemeint sind, indem die Bedienungen für die Arbeit unmenschlich waren. Gemäß armenischem Gewohnheitsrecht wurden in diesen Minen die Menschen gezwungen zu arbeiten, die schweren Delikten begangen haben. Ajaryan / Aghayan, armenisches erklärendes Wörterbuch.
[2] Araqelyan, Verbrechen gegen das Leben, S.36.
[3] Code de pénal, lat. poene „die Strafe‘‘ . Erstaunlicherweise werden in europäischen Ländern duale Begriffe für das Strafrecht benutzt, wie z.B. ‚‚criminal law‘‘ und ‚‚pénal law‘‘ oder ‚‚droit criminel‘‘ und ‚‚droit pénal‘‘.
[4] Stempel von dem Monarch. Jeder, der den Brief besetzte, benötigte nur mit Namen das auszufüllen, und der Mensch würde sofort festgenommen.
[5] Boulanger, Revue d'histoiremoderneetcontemporaine , S. 7.
[6] Boulanger, S. 36.
[7] Chropanyuk, Die Theorie des Staates und des Rechtes, S. 206.
[8] In weiterem Sinne beschriebt Immaneul Kant in seinem Werk ‚‚Grundlegung zur Metaphysik der Sitten‘‘ dem Mensch als ‚‚Zweck an sich‘‘, der nie ‚‚Mittel zum Zweck‘‘ sein darf.
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- Gurgen Petrossian (Author), 2014, Rechtsvergleich der Bestrafung von Mord und Totschlag im Armenischen und Französischen Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278302
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