Der 17-jährige Hans leidet an einer Psychose. Er hält sich die Woche über in einer Tagesklinik auf. Die Klinik empfiehlt eine Unterbringung in einer Einrichtung, da die Eltern mit der Problematik überfordert sind.
1. Grenzen Sie die Aufgaben der Krankenkassen gegenüber der Eingliederungshilfe von den Leistungen für psych. Kranke nach SGB VIII ab! Kommt eine Kostenübernahme für die Unterbringung durch die GKV in Betracht?
2. Prüfen Sie die Voraussetzungen des § 35 a SGB VIII!
Inhaltsverzeichnis
- Aufgaben der Krankenkasse gegenüber der Eingliederungshilfe
- Leistungen für psychisch Kranke nach SGB VIII
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Dokument befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe für psychisch kranke Jugendliche im Kontext des SGB VIII. Es analysiert die Aufgaben der Krankenkassen im Vergleich zur Eingliederungshilfe und untersucht die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Falle einer Unterbringung in einer Einrichtung. Darüber hinaus werden die Leistungen für psychisch Kranke nach dem SGB VIII detailliert dargestellt.
- Abgrenzung der Aufgaben von Krankenkassen und Eingliederungshilfe
- Kostenübernahme durch die GKV für Unterbringung
- Voraussetzungen des § 35a SGB VIII
- Leistungen der Eingliederungshilfe für psychisch kranke Jugendliche
- Rechte und Pflichten von Eltern und Jugendlichen
Zusammenfassung der Kapitel
Aufgaben der Krankenkasse gegenüber der Eingliederungshilfe
Dieser Abschnitt beleuchtet die unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten von Krankenkassen und Eingliederungshilfe im Hinblick auf die Versorgung psychisch kranker Jugendlicher. Es wird erläutert, welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden und welche Aufgaben der Eingliederungshilfe obliegen. Der Fokus liegt auf der Frage, ob die GKV die Kosten für eine Unterbringung in einer Einrichtung übernimmt.
Leistungen für psychisch Kranke nach SGB VIII
Dieser Abschnitt befasst sich mit den Leistungen der Eingliederungshilfe für psychisch kranke Menschen nach dem SGB VIII. Es werden die verschiedenen Leistungen, wie z.B. Hilfen zur Schulbildung, Ausbildung, Beschäftigung und medizinische Rehabilitation, detailliert dargestellt. Der Abschnitt beleuchtet auch die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Leistungen und die Rechte und Pflichten der Betroffenen.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Kinder- und Jugendhilferecht, die Eingliederungshilfe, die Leistungen für psychisch Kranke nach SGB VIII, die Kostenübernahme durch die GKV, die Unterbringung in Einrichtungen, die Aufgaben der Krankenkassen, die Voraussetzungen des § 35a SGB VIII, die Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die Rechte und Pflichten von Eltern und Jugendlichen sowie die Finanzierung der Eingliederungshilfe.
Häufig gestellte Fragen
Wann ist die Krankenkasse für psychisch kranke Jugendliche zuständig?
Die Krankenkasse übernimmt Leistungen der medizinischen Behandlung; die Abgrenzung zur Eingliederungshilfe nach SGB VIII ist im Einzelfall zu prüfen.
Was sind die Voraussetzungen für Leistungen nach § 35a SGB VIII?
Es muss eine Abweichung der seelischen Gesundheit vom lebensalterstypischen Zustand vorliegen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sein.
Zahlt die GKV die Unterbringung in einer Einrichtung?
Die Arbeit untersucht, ob eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bei einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung in Betracht kommt.
Welche Leistungen bietet die Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte?
Dazu gehören Hilfen zur Schulbildung, Ausbildung, Beschäftigung sowie soziale Integration und medizinische Rehabilitation.
Was passiert, wenn Eltern mit der Psychose ihres Kindes überfordert sind?
In solchen Fällen kann das Jugendamt im Rahmen der Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe eine stationäre Unterbringung unterstützen.
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- Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin B.A Becci K. (Author), 2012, Praktische Falllösung im Kinder- und Jugendhilferecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/277929