Seit Gründung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) im Jahre 1964 wird in der gesamtdeutschen Politik wiederholt1, zumeist bei Wahlerfolgen rechtsextremistischer Parteien, oder wenn es zu rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten kam2, lebhaft über ein NPD-Verbot debattiert.
Nach langer Vorbereitung hat der Bundesrat als einziges Verfassungsorgan am 03. Dezember 2013 einen neuen Antrag für ein NPD-Verbot beim BVerfG nach Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG eingereicht8.
Nun prüft der Zweite Senat des BVerfG den Antrag des Bundesrates.
Es sollen im Folgenden die Fragen nach den Erfolgsaussichten eines NPD-Verbots und ob die NPD selbst ein solches Verbotsverfahren vor dem BVerfG erzwingen kann, gelöst werden. Dafür werden zunächst die rechtlichen Voraussetzungen und Rechtsnormen für ein Parteiverbot erörtert, um anschließend durch Subsumtion eine Beantwortung der Fragen vorzunehmen.
- Arbeit zitieren
- Florian Lünsmann (Autor:in), 2014, Die Aussichten eines NPD-Verbotsverfahrens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/276321
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