Das Chemikalienrecht ist eine lebendige Materie. Wie in der
Naturwissenschaft Chemie selbst gibt es auch in diesem Rechtsgebiet keinen
Stillstand. Die einschlägigen Regulierungen ändern sich fortwährend.
Um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ohne sich immer wieder aufs Neue
den Mühen einer Loseblattsammlung auszusetzen, wurde die Reihe
CSL: Consolidated Substances Legislation
ins Leben gerufen.
Sie bietet ihren Nutzern für die verschiedenen Bereiche des Stoffrechts einen
kompakten Überblick über die einschlägigen Rechtstexte in aktueller und
konsolidierter Fassung. D. h. ausgehend von der ursprünglichen
Regulierung finden sich alle bisher erfolgten Änderungen des Rechtstexts an
der entsprechenden Stelle des gesamten Texts wieder. Eine Befassung mit
dem Stückwerk der einzelnen Berichtigungen, Änderungen und Anpassungen
an den technischen Fortschritt kann somit auf das notwendige Mindestmaß
beschränkt werden.
Das Stoffrecht ist eine faszinierende und anspruchsvolle Materie zugleich.
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet entfalten seine Regulierungen eine
unmittelbare Bedeutung für jeden einzelnen.
Die Reihe CSL bietet einen neuen Zugang zu seinen Quellen.
Inhaltsverzeichnis der konsolidierten Fassung
- Übersicht der bisher erfolgten Änderungen und Berichtigungen
- Erwägungsgründe
- Verordnungstext
- KAPITEL I
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Artikel 1 Gegenstand und Ziel
- Artikel 2 Anwendungsbereich
- Artikel 3 Begriffsbestimmungen
- KAPITEL II
- WIRKSTOFFE, SAFENER, SYNERGISTEN UND BEISTOFFE
- ABSCHNITT 1 Wirkstoffe
- Unterabschnitt 1 Anforderungen und Bedingungen für die Genehmigung
- Artikel 4 Genehmigungskriterien für Wirkstoffe
- Artikel 5 Erstgenehmigung
- Artikel 6 Bedingungen und Einschränkungen
- Unterabschnitt 2 Genehmigungsverfahren
- Artikel 7 Antrag
- Artikel 8 Dossiers
- Artikel 9 Zulässigkeit des Antrags
- Artikel 10 Zugang zur Kurzfassung des Dossiers
- Artikel 11 Entwurf des Bewertungsberichts
- Artikel 12 Schlussfolgerung der Behörde
- Artikel 13 Genehmigungsverordnung
- Unterabschnitt 3 Erneuerung und Überprüfung
- Artikel 14 Erneuerung der Genehmigung
- Artikel 15 Antrag auf Erneuerung
- Artikel 16 Zugang zu den Informationen für die Erneuerung
- Artikel 17 Ausweitung des Genehmigungszeitraums um die Dauer des Verfahrens
- Artikel 18 Arbeitsprogramm
- Artikel 19 Durchführungsmaßnahmen
- Artikel 20 Erneuerungsverordnung
- Artikel 21 Überprüfung der Genehmigung
- Unterabschnitt 4 Ausnahmen
- Artikel 22 Wirkstoffe mit geringem Risiko
- Artikel 23 Genehmigungskriterien für Grundstoffe
- Artikel 24 Substitutionskandidaten
- ABSCHNITT 2 Safener und Synergisten
- Artikel 25 Genehmigung von Safenem und Synergisten
- Artikel 26 Bereits auf dem Markt befindliche Safener und Synergisten
- ABSCHNITT 3 Unzulässige Beistoffe
- Artikel 27 Beistoffe
- KAPITEL III
- PFLANZENSCHUTZMITTEL
- ABSCHNITT 1 Zulassung
- Unterabschnitt 1 Anforderungen und Inhalte
- Artikel 28 Zulassung zum Inverkehrbringen und zur Verwendung
- Artikel 29 Anforderungen für die Zulassung zum Inverkehrbringen
- Artikel 30 Vorläufige Zulassung
- Artikel 31 Inhalt der Zulassungen
- Artikel 32 Dauer
- Unterabschnitt 2 Verfahren
- Artikel 33 Antrag auf Zulassung oder Änderung einer Zulassung
- Artikel 34 Befreiung von der Verpflichtung zur Vorlage von Studien
- Artikel 35 Den Antrag prüfender Mitgliedstaat
- Artikel 36 Prüfung zur Zulassung
- Artikel 37 Frist für die Prüfung
- Artikel 38 Bewertung der Äquivalenz gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b
- Artikel 39 Berichterstattung und Austausch von Informationen über Zulassungsanträge
- Unterabschnitt 3 Gegenseitige Anerkennung von Zulassungen
- Artikel 40 Gegenseitige Anerkennung
- Artikel 41 Zulassung
- Artikel 42 Verfahren
- Unterabschnitt 4 Erneuerung, Aufhebung und Änderung
- Artikel 43 Erneuerung der Zulassung
- Artikel 44 Aufhebung oder Änderung einer Zulassung
- Artikel 45 Aufhebung oder Änderung einer Zulassung auf Antrag des Zulassungsinhabers
- Artikel 46 Aufbrauchfrist
- Unterabschnitt 5 Sonderfälle
- Artikel 47 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko
- Artikel 48 Inverkehrbringen und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die einen genetisch veränderten Organismus enthalten
- Artikel 49 Inverkehrbringen von behandeltem Saatgut
- Artikel 50 Vergleichende Bewertung von Pflanzenschutzmitteln, die Substitutionskandidaten enthalten
- Artikel 51 Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen
- Artikel 52 Parallelhandel
- Unterabschnitt 6 Ausnahmen
- Artikel 53 Notfallsituationen im Pflanzenschutz
- Artikel 54 Forschung und Entwicklung
- ABSCHNITT 2 Verwendung und Information
- Artikel 55 Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Artikel 56 Angaben über potenziell schädliche oder unannehmbare Auswirkungen
- Artikel 57 Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen
- KAPITEL IV
- ZUSATZSTOFFE
- Artikel 58 Inverkehrbringen und Verwendung von Zusatzstoffen
- KAPITEL V
- DATENSCHUTZ UND GEMEINSAME DATENNUTZUNG
- Artikel 59 Datenschutz
- Artikel 60 Liste der Versuchs- und Studienberichte
- Artikel 61 Allgemeine Regelungen zur Vermeidung von Doppelversuchen
- Artikel 62 Weitergabe der Ergebnisse von Versuchen und Studien mit Wirbeltieren
- KAPITEL VI
- ÖFFENTLICHER ZUGANG ZU INFORMATIONEN
- Artikel 63 Vertraulichkeit
- KAPITEL VII
- VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN UND ZUSATZSTOFFEN UND WERBUNG DAFÜR
- Artikel 64 Verpackung und Aufmachung
- Artikel 65 Kennzeichnung
- Artikel 66 Werbung
- KAPITEL VIII
- KONTROLLEN
- Artikel 67 Aufzeichnungen
- Artikel 68 Überwachung und Kontrolle
- KAPITEL IX
- NOTFÄLLE
- Artikel 69 Notfallmaßnahmen
- Artikel 70 Maßnahmen in extremen Notfällen
- Artikel 71 Sonstige Notfallmaßnahmen
- KAPITEL X
- VERWALTUNGS- UND FINANZBESTIMMUNGEN
- Artikel 72 Sanktionen
- Artikel 73 Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung
- Artikel 74 Gebühren und Abgaben
- Artikel 75 Zuständige Behörde
- Artikel 76 Ausgaben seitens der Kommission
- Artikel 77 Leitlinien
- Artikel 78 Änderungen und Durchführungsmaßnahmen
- Artikel 79 Ausschussverfahren
- KAPITEL XI
- ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel 80 Übergangsmaßnahmen
- Artikel 81 Ausnahmen für Safener und Synergisten, Beistoffe und Zusatzstoffe
- Artikel 82 Überprüfungsklausel
- Artikel 83 Aufhebung
- Artikel 84 Inkrafttreten und Anwendung
- Anhänge
- Anhang I Festlegung der Zonen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 3 Absatz 17
- Anhang II Verfahren und Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenem und Synergisten gemäß Kapitel II
- Anhang III Liste der Beistoffe, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 27 nicht zulässig ist
- Anhang IV Vergleichende Bewertung gemäß Artikel 50
- Anhang V Aufgehobene Richtlinien und ihre Änderungen gemäß Artikel 83
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 hat das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft der Gemeinschaft zu sichern. Sie beinhaltet umfassende Regelungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, einschließlich der Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten, sowie die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Zusatzstoffen. Die Verordnung strebt nach Harmonisierung der Vorschriften in allen Mitgliedstaaten und der Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion.
- Harmonisierung der Vorschriften für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union
- Sicherung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt
- Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion
- Förderung des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft
- Anwendung des Vorsorgeprinzips, um potenzielle Risiken für die Gesundheit und die Umwelt zu minimieren
Zusammenfassung der Kapitel
- KAPITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Dieses Kapitel definiert den Gegenstand und das Ziel der Verordnung sowie den Anwendungsbereich. Es enthält auch wichtige Begriffsbestimmungen, die im weiteren Verlauf der Verordnung verwendet werden.
- KAPITEL II: WIRKSTOFFE, SAFENER, SYNERGISTEN UND BEISTOFFE
- Dieses Kapitel befasst sich mit den Anforderungen und Bedingungen für die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten. Es enthält detaillierte Informationen über das Genehmigungsverfahren, einschließlich der Bewertung von Anträgen, der Erstellung von Dossiers und der Festlegung von Fristen.
- Es werden auch die Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen mit geringem Risiko und Grundstoffen sowie die Anforderungen für die Identifizierung von Substitutionskandidaten behandelt.
- KAPITEL III: PFLANZENSCHUTZMITTEL
- Dieses Kapitel befasst sich mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zum Inverkehrbringen und zur Verwendung. Es legt die Anforderungen für die Zulassung fest, einschließlich der Notwendigkeit, dass die Wirkstoffe, Safener und Synergisten genehmigt sind und die Beistoffe nicht in Anhang III enthalten sind.
- Es werden auch die Verfahren für die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen, die Erneuerung, Aufhebung und Änderung von Zulassungen sowie Sonderfälle wie das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko und behandeltem Saatgut behandelt.
- Das Kapitel enthält auch Regelungen für den Parallelhandel und Ausnahmen für Notfallsituationen im Pflanzenschutz sowie für Forschung und Entwicklung.
- KAPITEL IV: ZUSATZSTOFFE
- Dieses Kapitel befasst sich mit den Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Zusatzstoffen.
- KAPITEL V: DATENSCHUTZ UND GEMEINSAME DATENNUTZUNG
- Dieses Kapitel regelt den Datenschutz für Versuchs- und Studienberichte, die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Es enthält auch Bestimmungen zur Vermeidung von Doppelversuchen und zur gemeinsamen Nutzung von Daten aus Versuchen mit Wirbeltieren.
- KAPITEL VI: ÖFFENTLICHER ZUGANG ZU INFORMATIONEN
- Dieses Kapitel legt die Bedingungen für den Zugang zu Informationen über Pflanzenschutzmittel und die damit verbundenen Daten fest.
- KAPITEL VII: VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN UND ZUSATZSTOFFEN UND WERBUNG DAFÜR
- Dieses Kapitel befasst sich mit den Anforderungen an die Verpackung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln und Zusatzstoffen sowie mit der Regulierung von Werbung für diese Produkte.
- KAPITEL VIII: KONTROLLEN
- Dieses Kapitel legt die Anforderungen für Aufzeichnungen über die Herstellung, den Handel und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln fest. Es enthält auch Bestimmungen zur Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Verordnung.
- KAPITEL IX: NOTFÄLLE
- Dieses Kapitel behandelt die Maßnahmen, die in Notfällen zu ergreifen sind, wenn ein genehmigter Wirkstoff, Safener, Synergist oder Beistoff oder ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ein schwerwiegendes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt darstellt.
- KAPITEL X: VERWALTUNGS- UND FINANZBESTIMMUNGEN
- Dieses Kapitel legt die Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung fest und behandelt die zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung der Hersteller und Verwender von Pflanzenschutzmitteln.
- Es enthält auch Bestimmungen über die Gebühren und Abgaben, die zuständigen Behörden, die Ausgaben der Kommission und die Leitlinien für die Anwendung der Verordnung.
- KAPITEL XI: ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Dieses Kapitel enthält Übergangsregelungen für die Anwendung der Verordnung und die Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG. Es legt auch die Fristen für das Inkrafttreten und die Anwendung der Verordnung fest.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Pflanzenschutzmittel, Wirkstoffe, Safener, Synergisten, Beistoffe, Zusatzstoffe, Zulassung, Genehmigung, Inverkehrbringen, Verwendung, Gesundheit, Tier, Umwelt, Vorsorgeprinzip, Harmonisierung, Binnenmarkt, landwirtschaftliche Produktion, Rückstände, Risikominimierung, gegenseitige Anerkennung, Parallelhandel, Notfälle, Überwachung, Kontrolle, Datenaustausch, Datenschutz, Kennzeichnung, Werbung.
- Quote paper
- Stefanie Merenyi (Author), 2014, Pflanzenschutzmittel: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275061
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