Kästner und Neumann definieren den Begriff der Marktwirtschaft als eine Wirtschaftsform, „in der sich der Austausch von [Erzeugnissen und] Leistungen auf dem freien Markt nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage auf der Grundlage von Privateigentum an den Produktionsmitteln vollzieht.“ 1 Hierbei unterscheidet man zwei Arten der Marktwirtschaft, nämlich die freie und die soziale Marktwirtschaft. Obwohl man sich kurz nach dem 2. Weltkrieg noch nicht im klaren war, welche Wirtschaftsordnung Deutschland haben sollte, wurde bereits 1949 unter dem Wirtschaftsminister Ludwig Erhard die soziale Marktwirtschaft in den drei westlichen Besatzungszonen und in West- Berlin eingeführt. Der Begriff der sozialen Marktwirtschaft stammt allerdings von Alfred Müller-Armack, dem Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Ludwig Erhards. Nach dem Grundgesetz ist die soziale Marktwirtschaft zwar eine mögliche Wirtschaftsordnung, aber nicht die einzig mögliche, da die Väter des Grundgesetzes es offen gelassen haben, für welches System man sich letztlich entscheidet. Allerdings muß die jeweilige Wirtschaftsordnung mit den Prinzipien des Grundgesetzes vollkommen übereinstimmen, so daß ein Mißbrauch auf keinen Fall möglich ist. Die soziale Marktwirtschaft sieht vor, daß die wirtschaftliche Freiheit garantiert ist, behält sich jedoch vor, daß der Staat eine gewisse Regulierungs- und Kontrollfunktion übernimmt, um ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit zu gewährleisten. So hat der Staat die Aufgabe, unerwünschte Entwicklungen im Marktgeschehen zu korrigieren, den Markt und den Wettbewerb zu sichern und die Einkommens- und Vermögensverteilung im Interesse der Bevölkerung, die nicht am Wirtschaftsprozeß beteiligt ist, zu steuern. In den folgenden Abschnitten soll darauf eingegangen werden, inwiefern der Staat in das wirtschaftliche Geschehen eingreift, um einem Marktversagen entgegenzuwirken. Dabei soll die gezielte Politik als staatliche Maßnahme angesprochen werden, ebenso wie Gesetze und Verordnungen, die dem Schutz der sozialen Marktwirtschaft dienen. 1 Kästner/Neumann, Wirtschafts- und Rechtslehre, Seite 181
Inhaltsverzeichnis
I. Die soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung
II. Gefahren in der sozialen Marktwirtschaft
III. Staatliche Maßnahmen
1. Gezielte Politik als staatliche Maßnahme
1.1 Konjunkturpolitik
1.2 Wachstumspolitik
1.3 Strukturpolitik
1.4 Verteilungs- und Sozialpolitik
2. Gesetze und Verordnungen zum Schutz der sozialen Marktwirtschaft
2.1 Kartellgesetz
2.2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
2.3 Verbraucherschutzbestimmungen
IV. Resümee
V. Bibliographie
I. Die soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung
Kästner und Neumann definieren den Begriff der Marktwirtschaft als eine Wirtschaftsform, „in der sich der Austausch von [Erzeugnissen und] Leistungen auf dem freien Markt nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage auf der Grundlage von Privateigentum an den Produktionsmitteln vollzieht.“[1] Hierbei unterscheidet man zwei Arten der Marktwirtschaft, nämlich die freie und die soziale Marktwirtschaft.
Obwohl man sich kurz nach dem 2. Weltkrieg noch nicht im klaren war, welche Wirtschaftsordnung Deutschland haben sollte, wurde bereits 1949 unter dem Wirtschaftsminister Ludwig Erhard die soziale Marktwirtschaft in den drei westlichen Besatzungszonen und in West-Berlin eingeführt. Der Begriff der sozialen Marktwirtschaft stammt allerdings von Alfred Müller-Armack, dem Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Ludwig Erhards.
Nach dem Grundgesetz ist die soziale Marktwirtschaft zwar eine mögliche Wirtschaftsordnung, aber nicht die einzig mögliche, da die Väter des Grundgesetzes es offen gelassen haben, für welches System man sich letztlich entscheidet. Allerdings muß die jeweilige Wirtschaftsordnung mit den Prinzipien des Grundgesetzes vollkommen übereinstimmen, so daß ein Mißbrauch auf keinen Fall möglich ist.
Die soziale Marktwirtschaft sieht vor, daß die wirtschaftliche Freiheit garantiert ist, behält sich jedoch vor, daß der Staat eine gewisse Regulierungs- und Kontrollfunktion übernimmt, um ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit zu gewährleisten. So hat der Staat die Aufgabe, unerwünschte Entwicklungen im Marktgeschehen zu korrigieren, den Markt und den Wettbewerb zu sichern und die Einkommens- und Vermögensverteilung im Interesse der Bevölkerung, die nicht am Wirtschaftsprozeß beteiligt ist, zu steuern.
In den folgenden Abschnitten soll darauf eingegangen werden, inwiefern der Staat in das wirtschaftliche Geschehen eingreift, um einem Marktversagen entgegenzuwirken. Dabei soll die gezielte Politik als staatliche Maßnahme angesprochen werden, ebenso wie Gesetze und Verordnungen, die dem Schutz der sozialen Marktwirtschaft dienen.
II. Gefahren in der sozialen Marktwirtschaft
Um verstehen zu können, warum ein Eingreifen des Staates oft unumgänglich ist, sollte man erst einmal die Gefahren, die in der sozialen Marktwirtschaft überhaupt bestehen, aufzeigen.
Ein wichtiger Punkt hierbei ist die Manipulation der Verbraucher, bei der die Konsumenten mit Hilfe von Werbung beeinflußt werden sollen, ein bestimmtes Produkt zu kaufen. Mit unterschiedlichen Strategien versuchen die Unternehmen auf sich aufmerksam zu machen. So begegnet man der Werbung auf dem Gang zur Arbeit, im Fernsehen und so weiter, ohne daß man sich ihr noch entziehen kann. Oft nimmt der Konsument sie nur noch unterbewußt wahr, was allerdings eine weitaus größere Gefahr der Beeinflussung in sich birgt. So geraten Verbraucher in eine Art `Kaufrausch`, dem sie sich nicht entziehen können und der manchmal das Haushaltsbudget negativ belastet.
In unserer Wirtschaft ist die Grundvoraussetzung eines funktionierenden Marktes der Wettbewerb und das Prinzip der Vertragsfreiheit. Ferner beinhaltet auch dies Gefahren, da diese Vertragsfreiheit zu Lasten anderer mißbraucht werden kann, indem Betriebe sich beispielsweise zu Machtverbänden wie Konzernen oder Kartellen zusammenschließen und sich dabei auf den Artikel 9 des Grundgesetzes berufen. Wenn es zur Gründung von Machtverbänden und dadurch zu einer Verzerrung des Wettbewerbs kommt, hat dies negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, wie zum Beispiel die Überhöhung der Preise aufgrund des fehlenden Wettbewerbs, die Behinderung des marktwirtschaftlichen Ausleseverfahrens durch die Erhaltung von Betrieben, die unwirtschaftlich produzieren, ebenso wie die Hemmung des technischen Fortschritts.
Auf welche Weise nun der Staat solche Entwicklungen verhindern kann, sollen die folgenden Passagen zeigen.
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[1] Kästner/Neumann, Wirtschafts- und Rechtslehre, Seite 181
- Quote paper
- Claudia Faschingbauer (Author), 2000, Marktversagen als Grund staatlicher Eingriffe in die Wirtschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27451
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