Insolvenzen sind ein natürlicher und nützlicher Bestandteil des wirtschaftlichen Zusammenlebens. Sie verhindern, dass zahlungsunfähige Unternehmen Schäden bei gesunden Wirtschaftsteilnehmern anrichten und sich Liquiditätsprobleme einzelner Unternehmen wie ein Virus auf ganze Zweige ausbreiten. Obwohl die Insolvenz also durchaus eine marktbereinigende Funktion erfüllt, führte sie in der Vergangenheit auch regelmäßig dazu, dass an für sich lebensfähige Unternehmen im Regelinsolvenzverfahren zerschlagen wurden, deren Fortbestehen der allgemeinen Wohlfahrt im Zweifelsfall zuträglicher gewesen wäre. Hat das alte Konkursrecht noch zwecks mangelnder Alternativen zur Gläubigerbe-friedigung in erster Linie auf die Liquidation von zahlungsunfähigen Unternehmen abgezielt, steht heute zunehmend die Frage nach der Sanierungsfähigkeit zur Debatte, während die endgültige Zerschlagung des Betriebs sowohl für Gläubiger als auch Eigentümer und Angestellte als die am wenigsten nachhaltige Lösung betrachtet und entsprechend versucht wird, diese zu vermeiden. Durch das 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) haben sich die Chancen auf ein Fortbestehen am Markt für sanierungswillige Schuldner durch eine Vielzahl zusätzlicher Handlungsmöglichkeiten verbessert, wobei Unternehmen mit festgestellter operativer Sanierungsfähigkeit in der Regel nach wie vor mit außergerichtlichen Sanierungen in Eigenverwaltung die besten Erfolgsaussichten haben. Fest steht jedenfalls, dass eine Trendwende zu verzeichnen ist und gerade in Krisenzeiten der Erhalt von Unternehmen und den damit verbundenen Arbeitsplätzen oberste Priorität genießt. In Zweifelsfall nachhaltiger als zahlungsunfähige Unternehmungen zu sanieren ist natürlich, durch juristische und präventiv wirkende betriebswirtschaftliche Maßnahmen wie etwa der Integration von kennzahlenbasierten Frühwarnsystemen im Vorhinein zu vermeiden, dass eine Krise sich zu einer Bedrohung für die Zukunft des Betriebes entwickelt. Ebenso können mithilfe diverser Techniken wie etwa der Szenarioplanung mögliche Schwachstellen eines Unternehmens frühzeitig identifiziert werden. Ist eine Insolvenz jedoch unausweichlich, offenbaren sich im Zuge einer Ursachenanalyse oftmals Liquiditäts- und Rentabilitätspotenziale, deren Ausschöpfung zu einer positiven Fortsetzungsprognose für das betroffene Unternehmen führen und es letzten Endes damit vor der (im gegenteiligen Fall aus marktwirtschaftlicher Sicht bet
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung & Vorgehensweise
2. Grundlagen Insolvenzrecht
2.2 Die Entwicklung der Insolvenzfälle in Deutschland
2.3 Zentrale Gründe für Insolvenzeröffnung
2.3.1 Aktuelle Zahlungsunfähigkeit
2.3.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
2.3.3 Überschuldung
2.4 Gläubigerarten
2.4.1 Insolvenzgläubiger
2.4.2 Nachrangige Gläubiger
2.4.3 Massegläubiger
2.5 Alternative Verfahrensarten: Insolvenzplanverfahren und Eigenverwaltung
3. Endogene und exogene Krisenursachen
3.1 Präventionsmaßnahmen zum frühzeitigen Erkennen von Krisen
3.2 Die Krise als Managementfehler
3.3 Die Krise als Folge multikausaler Einflussfaktoren
4. Instrumente zur Unternehmenssanierung
4.1 Autonome Finanzierungsmöglichkeiten
4.2 Arbeitsrechtliche Maßnahmen
4.3 Heteronome Finanzierungsmöglichkeiten
5. Fazit
- Quote paper
- Jean Maurice Port (Author), 2014, Insolvenzrecht unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Unternehmensführung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273693
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