Während einer Diskussion im Plenum des Seminars über die Rolle des Jugendamtes im Film „Ladybird, ladybird“ (Ken Loach, GB 1993) wurde geäußert, dass das Jugendamt im Recht sei, da die Hauptfigur, Maggie, nicht „erziehungsfähig“ sei. Doch was ist „Erziehungsfähigkeit“ überhaupt? Zunächst müssen dabei Definitionen aber auch Auffassungen von guter und richtiger Erziehung geklärt werden. Hierzu ziehe ich den Artikel „Erziehung“ von Hubertus Kunert (1997) zu rate und werde meine eigene Vorstellung von guter Erziehung erläutern. In meiner Ausarbeitung werde ich den Begriff der „Erziehungsfähigkeit“ dann anhand von Gesetzestexten und Aussagen eines Referents für Kindschafts- und Familienrecht in Hamburg analysieren. Hierbei geht es mir besonders um die Problematik der Entscheidungen des Jugendamtes über die Zukunft von Familien und das schlechte Image desselben. Um Aussagen darüber machen zu können, wer erziehungsfähig ist, muss auch geklärt werden, was das Ziel der Erziehung sein sollte, bzw. wie man als Erzieher handeln sollte, um den Ansprüchen „guter“ Erziehung gerecht zu werden. Anschließend setze ich mich mit dem Film „Ladybird, ladybird“ auseinander und gehe insbesondere auf die Situation der Hauptfigur sowie die Rolle des Jugendamtes ein. Ein weiteres Beispiel für die Entscheidung darüber, wer „erziehungsfähig“ ist, gibt der Artikel „Die Affäre Kutzner“ (Augstein 2002). Auch dieses Beispiel möchte ich für die Darstellung meiner Ansicht zur Hilfe nehmen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Wer ist erziehungsfähig?
- 2.1 Was ist Erziehung?
- 2.2 Betrachtung der Erziehungsfähigkeit aus rechtlicher Sicht
- 2.2.1 Gesetzliche Grundlagen
- 2.2.2 Die Rolle des Jugendamtes
- 2.3 Wer ist ein guter Erzieher?
- 3. Anwendung des Begriffs „Erziehungsfähigkeit“ auf zwei Beispiele
- 3.1 Zur Frage der Erziehungsfähigkeit in „Ladybird, Ladybird“
- 3.1.1 Über das Recht der Hauptfigur als Mutter und das Wohl ihrer Kinder
- 3.1.2 Die Rolle des Jugendamtes im Film
- 3.2 Betrachtung des Problems im Artikel „Die Affäre Kutzner“.
- 4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Frage der Erziehungsfähigkeit und untersucht, wer in der Lage ist, ein Kind zu erziehen. Die Arbeit beleuchtet verschiedene Aspekte der Erziehung, darunter Definitionen, rechtliche Grundlagen, die Rolle des Jugendamtes und die Herausforderungen in der Praxis.
- Definition und Verständnis von Erziehung
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Erziehungsfähigkeit
- Die Rolle des Jugendamtes bei Entscheidungen über das Kindeswohl
- Beispielhafte Analyse der Erziehungsfähigkeit in "Ladybird, Ladybird"
- Diskussion der „Affäre Kutzner“ im Kontext der Erziehungsfähigkeit
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Einleitung: Die Arbeit beginnt mit einer Diskussion über die „Erziehungsfähigkeit“ im Kontext des Films "Ladybird, Ladybird" und stellt die Notwendigkeit einer genaueren Betrachtung des Begriffs in den Vordergrund.
- Kapitel 2: Wer ist erziehungsfähig?: In diesem Kapitel werden verschiedene Definitionen von Erziehung betrachtet, die rechtlichen Grundlagen der Erziehungsfähigkeit analysiert und die Rolle des Jugendamtes beleuchtet. Zudem wird die Frage nach einem „guten Erzieher“ diskutiert.
- Kapitel 3: Anwendung des Begriffs „Erziehungsfähigkeit“ auf zwei Beispiele: Dieses Kapitel analysiert die Erziehungsfähigkeit anhand des Films "Ladybird, Ladybird" und des Artikels "Die Affäre Kutzner". Es werden die Herausforderungen und Dilemmata bei Entscheidungen über das Kindeswohl aufgezeigt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert sich auf die Begriffe Erziehungsfähigkeit, Kindeswohl, Jugendamt, Elternrecht, rechtliche Grundlagen, Erziehung, Sozialisation, "Ladybird, Ladybird", "Die Affäre Kutzner", Familienrecht, Kinderschutz und gesellschaftliche Normen.
- Quote paper
- Beeke Tillert (Author), 2003, Wer ist erziehungsfähig?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27365