Durch den Erfolg von Gutscheinanbietern wie Groupon.de oder DailyDeal.de stellt sich in der Praxis zunehmend die Frage, ob es zulässig ist, die Gültigkeit der dort verkauften Gutscheine auf 6 oder 12 Monate zu begrenzen und somit durch AGB erheblich von der gesetzlichen Regelverjährung abzuweichen. Die Bearbeitung befasst sich mit dieser bisher in der rechtswissenschaftlichen Literatur nicht näher erörterten Frage der Rechtmäßigkeit solcher Befristungen und geht dabei in grundsätzlicher Weise der dogmatischen Frage nach, ob ein günstiger Kaufpreis den Umfang des Rechtsschutzes beeinflussen darf.
Inhaltsverzeichnis
- A. Problemaufriss
- B. Unterschiedliche Ergebnisse der Rechtsprechung
- C. Unzulässigkeit der Verjährungsverkiirzung
- I. Kenntnis von der begrenzten Gültigkeit bei Vertragsschluss
- II. Interesse an rascher Einlösung des Gutscheins
- III. Umtauschmöglichkeiten bei abgelaufenem Gutschein
- IV. Berücksichtigung der Rabattkomponente — sog. „Preisargument"
- 1. Tatsächliche Bedenken gegen das Preisargument
- 2. Rechtliche Bedenken gegen das Preisargument
- V. Aquivalenzinteresse von Gläubiger und Schuldner
- D. Zusammenfassung
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Beitrag befasst sich mit der Rechtmäßigkeit der formularmäßigen Beschränkung der Regelverjährung bei sog. Rabattgutscheinen und analysiert die Urteile des Landgerichts Berlin und des Amtsgerichts Köln, die zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.
- Rechtmäßigkeit der Verjährungsverkürzung bei Rabattgutscheinen
- Unangemessene Benachteiligung des Käufers
- Äquivalenzprinzip von Leistung und Gegenleistung
- Rechtliche Beurteilung des „Preisarguments" bei Rabattgutscheinen
- Unterschiede zwischen Rabattgutscheinen und normalen Wertgutscheinen
Zusammenfassung der Kapitel
Der Beitrag beleuchtet die rechtliche Problematik der Verkürzung der Verjährungsfrist bei Rabattgutscheinen, die von Gutscheinportalen wie Groupon und DailyDeal angeboten werden. Der Autor analysiert die unterschiedlichen Urteile des Landgerichts Berlin und des Amtsgerichts Köln, die zu gegensätzlichen Ergebnissen gelangen. Das Landgericht Berlin hält eine Verkürzung der Verjährung auf 6 oder 12 Monate für rechtmäßig, während das Amtsgericht Köln eine Verkürzung auf ein Jahr für unzulässig hält.
Der Autor setzt sich kritisch mit der Argumentation des Landgerichts Berlin auseinander, die die Verkürzung der Verjährungsfrist mit dem Preisargument rechtfertigt. Er argumentiert, dass der Preisnachlass allein keine ausreichende Rechtfertigung für eine Benachteiligung des Käufers darstellt und dass die Gutscheine nicht immer einen erheblichen Sparvorteil bieten. Zudem stellt er die Umtauschmöglichkeiten bei abgelaufenen Gutscheinen in Frage, da diese den Käufer zum Erwerb eines anderen Gutscheins zwingen können, an dem er kein Interesse hat.
Der Autor betont die Bedeutung des Äquivalenzprinzips von Leistung und Gegenleistung bei gegenseitigen Verträgen und argumentiert, dass die Verkürzung der Verjährungsfrist bei Rabattgutscheinen zu einer unangemessenen Benachteiligung des Käufers führt. Er plädiert dafür, Rabattgutscheine nicht anders zu behandeln als normale Wertgutscheine und einen strengen Maßstab bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Verjährungsbeschränkungen anzuwenden.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Rabattgutscheine, Verjährung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), 307 BGB, Äquivalenzprinzip, Preisargument, Unangemessene Benachteiligung, Rechtmäßigkeit, Groupon, DailyDeal, Landgericht Berlin, Amtsgericht Köln.
- Quote paper
- Markus Hecht (Author), 2012, Groupon & Co – Rechtmäßigkeit der zeitlichen Befristung von Rabattgutscheinen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273518
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.