Die Arbeitsbeziehungen in Deutschland, also die generellen Beziehungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, sind gekennzeichnet durch ein „duales System“, welches einerseits innerbetriebliche und andererseits überbetriebliche Mitbestimmungsrechte beinhaltet. Die „innerbetriebliche Mitbestimmung“ ermöglicht es den Arbeitnehmern, sich „besonders an den sozialen, personellen sowie wirtschaftlichen Entscheidungen“ zu beteiligen. Näheres hierzu ist in dem so genannten Betriebsverfassungsgesetz von 1972 sowie in dem Montan-Mitbestimmungsgesetz (1951) und dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 geregelt.
„Tarifvertragsbeziehungen“ bezeichnen in diesem Zusammenhang die zweite Säule der Arbeitsbeziehungen: Es sind dies die (meist überbetrieblichen) Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, welche unter den Namen „Tarifvertragspartner“ bzw. „Tarifparteien“ zusammengefasst werden.
Die vorliegende Arbeit nennt die rechtlichen Grundlagen für die genannten Beziehungen (2.), stellt die erwähnten Parteien näher vor (3.) und erläutert ihr Zusammenspiel beim Abschluss von Tarifverträgen (4.).
Die Punkte 5. und 6. zeigen auf, welche Arten von Tarifverträgen es im Einzelnen gibt und welche Funktionen diese jeweils haben.
Der abschließende Punkt 7. setzt sich kritisch mit einer Art der Tarifverträge auseinander, genauer: mit Verbandstarifverträgen, besser bekannt unter dem Namen „Flächentarifverträge“. Hier sollen die Vor- und Nachteile zu „Firmentarifverträgen“ gegenübergestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
- WAS SIND „TARIFVERTRAGSBEZIEHUNGEN“?
- TARIFAUTONOMIE – BEDEUTUNG UND RECHTLICHE GRUNDLAGE
- TARIFVERTRAGSPARTNER
- GEWERKSCHAFTEN
- ENTSTEHUNG
- AUFGABEN
- ORGANISATION UND STRUKTUR
- ARBEITGEBERVERBÄNDE
- ENTSTEHUNG
- AUFGABEN
- ORGANISATION UND STRUKTUR
- GEWERKSCHAFTEN
- TARIFVERHANDLUNGEN
- FUNKTIONEN VON TARIFVERTRÄGEN
- FÜR DEN (EINZELNEN) ARBEITNEHMER
- FÜR DEN ARBEITGEBER
- FÜR DEN STAAT
- ARTEN VON TARIFVERTRÄGEN
- KRITISCHE BETRACHTUNG DES „FLÄCHENTARIFVERTRAGS“
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Vortrag soll die Tarifvertragsbeziehungen in Deutschland erläutern. Er beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die wichtigsten Tarifvertragspartner, den Prozess der Tarifverhandlungen und die verschiedenen Arten von Tarifverträgen.
- Tarifautonomie und ihre rechtliche Grundlage
- Die Rolle von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
- Der Prozess der Tarifverhandlung
- Funktionen und Arten von Tarifverträgen
- Die Bedeutung des Flächentarifvertrags
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel definiert den Begriff „Tarifvertragsbeziehungen“ im Kontext des dualen Systems der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Die Tarifautonomie als Grundlage für alle Tarifvertragsbeziehungen wird im zweiten Kapitel erläutert. Das dritte Kapitel stellt die beiden wichtigsten Tarifvertragspartner, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, genauer vor und beleuchtet ihre Entstehung, Aufgaben und Struktur. Die Funktionsweise der Tarifverhandlungen wird im vierten Kapitel erklärt. Die verschiedenen Arten von Tarifverträgen und ihre jeweiligen Funktionen werden im fünften und sechsten Kapitel beleuchtet. Das siebte Kapitel beschäftigt sich kritisch mit dem Flächentarifvertrag und setzt ihn in Relation zum Firmentarifvertrag.
Schlüsselwörter
Tarifvertragsbeziehungen, Tarifautonomie, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Tarifvertragspartner, Tarifverhandlungen, Flächentarifvertrag, Firmentarifvertrag, Arbeitsbeziehungen, duales System, Mitbestimmung, Arbeitsrecht.
- Quote paper
- Michael Wilhelmi (Author), 2004, Arbeitsbeziehungen in Deutschland: Tarifvertragsbeziehungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27350