Im Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Recht galt das nationale Zivilverfahrensrecht lange als vom Unionsrecht wenig beeinflusster Bereich. Im Zuge der voranschreitenden Integration in Europa haben sich jedoch auch auf diesem Gebiet eine Vielzahl von Einwirkungen entwickelt.
Solche Einwirkungen zeigen sich auch im Rahmen der sekundärrechtlichen Verbraucherschutzregelungen der Union. Hier kann es dazu kommen, dass der Verbraucher seine Rechte nicht kennt und daher relevanten Tatsachenvortrag unterlässt. Das sich daraus ergebende Spannungsfeld zwischen der Parteiherrschaft im Zivilprozess und den Verbraucherschutzgrundsätzen der Union ist Thema dieser Arbeit.
Nach einer Verortung des Themas wird die einschlägige Rechtsprechung des EuGH untersucht. Die Begründungsansätze des EuGH werden am Beispiel der Klauselrichtlinie analysiert und auf ihre Übertragbarkeit auf verschiedene Richtlinien untersucht. Vor einer abschließenden Betrachtung wird schließlich untersucht, ob der aufgeworfenen Problematik im Rahmen der richterlichen Hinweispflicht aus § 139 ZPO begegnet werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Verortung des Themas
B. Der Grundsatz der Parteiherrschaft im deutschen Zivilprozess
I. Der Dispositionsgrundsatz
II. Die Verhandlungsmaxime
1. Der Grundsatz
2. Das Prinzip „Iura novit curia“
C. Die Rechtsprechung des EuGH
I. Die Rechtssache Van Schijndel - Grundsatzurteil des EuGH
II. Rechtsprechung zur Klauselrichtlinie
1. Die Rechtssache Océano Grupo
2. Die Rechtssache Cofidis
3. Die Rechtssache Pannon GSM
a) Das Urteil
b) Auswirkungen auf das deutsche Recht
4. Die Rechtssache Penzügyi Lizing
a) Das Urteil
b) Die Schlussanträge der Generalanwältin
c) Schlussfolgerungen in der Literatur
5. Zusammenfassung und Bewertung
III. Rechtsprechung zu anderen Verbraucherschutzrichtlinien
1. Verbraucherkreditrichtlinie
2. Haustürgeschäfterichtline
3. Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
a) Das Urteil
b) Auswirkungen auf das deutsche Recht
IV. Analyse der Begründungsansätze
D. Konflikte und Alternativen im deutschen Prozessrecht
I. Obligatorisches Schlichtungsverfahren
II. Die richterliche Aufklärungspflicht
E. Schlussbetrachtung
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