Der Arbeitsbegriff unterliegt einem inflationären Gebrauch (Beziehungsarbeit, Trauerarbeit, Familienarbeit, Hausarbeit, etc.), sodass unterschiedliche Tätigkeiten unter dem Begriff 'Arbeit' zusammengefasst werden. Der Begriff 'Arbeit' ist auf diesem Wege selbst unklar geworden. Dies erkennend bemüht sich die gegenwärtige Philosophie um eine Differenzierung des Arbeitsbegriffs, so wie auch im ersten Teil dieser Studienarbeit eine eingehendere Begriffsfindung und Definition des Arbeitsbegriffs stattfinden wird. Hierfür sollen Angelika Krebs' Ausführungen in Arbeit und Liebe (Angelika Krebs: Arbeit und Liebe. Die philosophischen Grundlagen sozialer Gerechtigkeit. Suhrkamp Verlag (Frankfurt/M) 2002.) als Vorlage dienen. Weiterhin soll hier die besondere Rolle von Arbeit als grundlegendes Mittel zur Aufrechterhaltung einer gewissen Lebensqualität und zur gesellschaftlichen Integration herausgearbeitet werden. Die besondere Bedeutung von Arbeit soll anschließend als Anstoß für die Herleitung eines Rechts auf Arbeit innerhalb Deutschlands (ausgehend von vorhandenen Rechtsvorschriften) dienen. Hierbei wird auch untersucht, ob dieses hergeleitete Recht auf Arbeit den Aufgaben, die sich aus der besonderen Rolle von Arbeit ergeben, gerecht wird oder ob ergänzende Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zusammenhang wird auch ein Model des Grundeinkommens als eine mögliche Alternative zur Arbeit geprüft, die die Notwendigkeit von Arbeit zur Aufrechterhaltung einer gewissen Lebensqualität und zur gesellschaftlichen Integration soweit abschwächen könnte, dass es zumindest zu diesen Zwecken verzichtbar sein könnte zu arbeiten. Abschließend wird dann auf eine Auswahl an Gegenargumenten bzgl. eines Rechts auf Arbeit eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Darstellung unterschiedlicher Arbeitsbegriffe nach Angelika Krebs
a) Arbeit als zweckrationales Handeln
b) Arbeit als Mühe
c) Arbeit als entlohnte Tätigkeit
d) Arbeit als Güterproduktion
e) Arbeit als Güterproduktion bei der der Produzent durch eine andere Person ersetzbar ist
f) Arbeit als gesellschaftlich notwendige Tätigkeit
g) Arbeit als Tätigkeit für andere
h) Arbeit als Tätigkeit im Rahmen des gesellschaftlichen Leistungsaustauschs – institutioneller Arbeitsbegriff
3. Die Bedeutung von Arbeit als grundlegendes Mittel zur Aufrechterhaltung einer gewissen Lebensqualität und zur gesellschaftlichen Integration
4. Herleitung eines Rechts auf Arbeit für die Bundesrepublik Deutschland
5. Zulänglichkeit der deutschen Umsetzung des europarechtlichen Rechts auf Arbeit
6. Grundeinkommen als Alternative zur Arbeit
7. Zusammenfassung
8. Einwände gegen die Begründung eines Rechts auf Arbeit
I. Anhang
II. Literaturverzeichnis
III. Verzeichnis der Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen
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