Die steigende Konvergenz der Medien, in den letzten zehn Jahren, ist offensichtlich. Das Internet verbindet alle bekannten Medienformen. In dieser Untersuchung sollen die medienpolitischen Probleme aufgezeigt werden, die daraus entstehen. In den letzten zehn Jahren kam es durch schnellere Breitband-Anschlüsse der Internetprovider dazu, das Internetangebote immer höhere Qualität für den gemeinen Nutzer verfügbar machte. Die Qualität, der im Internet befindlichen Beiträge, ist hochwertig. Hundetausende Seiten, bieten Filme, Serien und TV-Beiträge in HD-Qualität an. Eine Webseite wird nicht automatisch eingeteilt in Legal oder Illegal. Der Nutzer muss eigenständig entscheiden, ob er dem Inhalt der Seite vertraut. Der Suchmaschinenanbieter Google beispielsweise, verzeichnete bereits 2007 mehr als 8,1 Milliarden Seiten im Internet.
Mittlerweile hat jeder TV-Sender seinen eigenen Internetauftritt. Teilweise sogar jede einzelne Sendung oder ganze Formate bekommen eigene Webrepräsentenz. Der Fernsehzuschauer soll somit auch im Internet an seinen favorisierten Sender gebunden werden. Daraus folgen viele Fragestellungen, Ansätze, Hypothesen. Die Haupthypothese lautet, dass das Urheberrecht im Internet nicht durch die Medienpolitik geschützt werden kann.
Die Hoffnung der TV-Sender den Nutzern ein möglichst einfaches und frei wählbares TV-Programm gestalten zu lassen, war die Grundidee des neuen Fernsehens. YouTube setzt genau auf dieses Programm, das sich ausschließlich von Nutzern erstellten Videos bedient. Dadurch kommt es zu einem Problem: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das Hochladen und Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Material ohne Genehmigung beschäftigt komplette Anwaltskanzleien. Trotzdem werden unzählige urheberrechtlich geschützte Videos jeden Tag neu hochgeladen. Die Meinungen über die rechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen gehen weit auseinander. Für die eine Seite, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist es eine Straftat. Das Hochladen von allen Dateien, ohne Nutzungsrecht ist zum Schaden des Urhebers. Die andere Seite, die Piratenpartei als Beispiel, sieht dadurch keinen Nachteil. So können Informationen allen zugänglich gemacht werden. Durch die einfachere Verbreitung können Formate und Inhalte den Rezipienten viel schneller und einfacher Erreichen. Jedoch ohne Entgelt.
Inhaltsverzeichnis
- 1.1. Einleitung
- 1.2. Definition Web 3.0
- 1.3 Definition Konvergenz
- 1.4 Definition Stream: Streaming
- 2.1. Urheber- und Verbreitungsrecht
- 2.2. Aufzeichnung und Streaming von urheberrechtlich geschützten Beiträgen
- 3.1. Konvergenz zwischen TV und Internet
- 3.2. Technische Aspekte
- 3.3. Zielgruppenproblematik
- 3.4. Eine Sendung — fünf Formate
- 3.5. Werbung im Internet
- 4.1. Zusammenfassung der Beschlüsse des Bundeskabinetts 2008
- 4.2. Sektorale Grenzen werden aufgehoben
- 4.3. Das Web als Chance für die Entwicklung
- 4.4. Das Internet als Grundrecht
- 4.5. Pressekodex auch im Internet
- 5.1. Die Medienrealität am Beispiel „Streams"
- 6.1. Wer hat Recht? Anbieter oder Nutzer?
- 6.2. Das Internet ist Unkontrollierbar
- 6.3. Gesetze gelten auch im Internet
- 7.1. Fazit
- Literatur- und Zeitschriftquellen
- Internetquellen
- Zitate
- Abkürzungsverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Konvergenz von Medien im Zeitalter des Web 3.0 und den daraus resultierenden medienpolitischen Problemen. Ziel ist es, die Herausforderungen des Urheberrechts im digitalen Raum zu beleuchten und die Spannungen zwischen den Interessen von Anbietern und Nutzern aufzuzeigen.
- Konvergenz von Medien im Web 3.0
- Urheber- und Verbreitungsrecht im Internet
- Medienpolitik und die Herausforderungen der digitalen Transformation
- Das Internet als Plattform für illegale Inhalte und Filesharing
- Die Zukunft des Medienkonsums im digitalen Zeitalter
Zusammenfassung der Kapitel
- 1.1. Einleitung: Die Einleitung stellt die steigende Konvergenz der Medien im letzten Jahrzehnt fest und hebt die Bedeutung des Internets als verbindendes Element aller bekannten Medienformen hervor. Die Untersuchung soll die medienpolitischen Probleme aufzeigen, die aus dieser Entwicklung resultieren.
- 1.2. Definition Web 3.0: Der Begriff Web 3.0 wird als Weiterentwicklung des Web 2.0 definiert, das für interaktive und kollaborative Elemente im Internet steht. Das Semantische Web 3.0 zeichnet sich durch gesellschaftliche Massenphänomene wie User Generated Content (Nutzergenerierte Inhalte) oder Crowdsourcing aus.
- 1.3 Definition Konvergenz: Konvergenz bezeichnet die Zusammenführung von zuvor getrennten Medienkanälen. Im Web 2.0 entspricht dies dem neu aufkommenden gesellschaftlichen Phänomen des "Semantischen Web/Web 3.0".
- 1.4 Definition Stream, Streaming: Streaming beschreibt das Senden einer Video- oder Audiodatei über das Internet.
- 2.1. Urheber- und Verbreitungsrecht: Das Urheberrecht schützt Texte, Musik und Filme.
- 2.2. Aufzeichnung und Streaming von urheberrechtlich geschützten Beiträgen: Die Aufzeichnung von frei zugänglichen Fernseh- und Internetbeiträgen ist im privaten Bereich erlaubt, die Weitergabe an unbefugte Dritte jedoch verboten.
- 3.1. Konvergenz zwischen TV und Internet: Das Fernsehen wird nicht vom Internet abgelöst, sondern es findet eine Verschmelzung beider Medien statt.
- 3.2. Technische Aspekte: Die meisten Fernsehgeräte verfügen über einen Internetzugang, was die Nutzung von Streaming-Diensten und On-Demand-Angeboten ermöglicht.
- 3.3. Zielgruppenproblematik: Die Nutzung neuer Medien unterscheidet sich je nach Alter und Medienaffinität der Nutzer.
- 3.4. Eine Sendung - fünf Formate: Die Konvergenz ermöglicht es, Inhalte in verschiedenen Formaten zu verbreiten und somit ein breites Publikum zu erreichen.
- 3.5. Werbung im Internet: Die Finanzierung von Online-Angeboten erfolgt hauptsächlich durch Werbung.
- 4.1. Zusammenfassung der Beschlüsse des Bundeskabinetts 2008: Das Bundeskabinett beschloss 2008 einen Medien- und Kommunikationsbericht, der eine neue Grundlage für die Medienpolitik schaffen soll.
- 4.2. Sektorale Grenzen werden aufgehoben: Die sektoralen Grenzen zwischen Print, Hörfunk und TV verlieren an Bedeutung.
- 4.3. Das Web als Chance für die Entwicklung: Das Web 3.0 bietet Chancen für die individuelle, gesellschaftliche und politische Kommunikation.
- 4.4. Das Internet als Grundrecht: Der Zugang zu Internetdiensten wird als Grundrecht angesehen.
- 4.5. Pressekodex auch im Internet: Die strikte Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung soll auch im Internet gewährleistet werden.
- 5.1. Die Medienrealität am Beispiel „Streams": Das Beispiel von Kino.to zeigt, wie weit verbreitet der Konsum von illegalen Streaming-Angeboten im Internet ist.
- 6.1. Wer hat Recht? Anbieter oder Nutzer?: Es besteht ein Konflikt zwischen den Interessen von Anbietern und Nutzern im Hinblick auf das Urheberrecht.
- 6.2. Das Internet ist Unkontrollierbar: Der illegale Tausch von urheberrechtlich geschützten Daten im Internet ist trotz verschiedener Kampagnen nicht zu stoppen.
- 6.3. Gesetze gelten auch im Internet: Die Strafverfolgung von Straftaten im Internet ist aufgrund von Datenschutzbestimmungen und technischen Herausforderungen schwierig.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Medienkonvergenz, Web 3.0, Urheberrecht, Verbreitungsrecht, Medienpolitik, Internet, Streaming, Filesharing, legale und illegale Inhalte, digitale Transformation und die Zukunft des Medienkonsums.
- Quote paper
- Sven Wolff (Author), 2011, Medienkonvergenz und Medienpolitik im Zeitalter des Web 3.0, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271948