Jahrhundertelang unterlagen weltweit unzählige indigene Völker den Folgen von Fremdherrschaft, Unterdrückung, Missbilligung und Diskriminierung. Ihre Bedürfnisse und Anliegen wurden oft einfach ignoriert und den Interessen der Machthaber unter-stellt. Erst Ende des 20. Jahrhunderts fand die Frage nach dem Umgang mit indigenen Völkern internationale Bedeutung. Die UN deklarierte den Zeitraum von 1994 bis 2004 als die erste „World Decade on the Rights of Indigenous Peoples“ (Gilbert 2007: 207).
Ziel war es in dieser Zeitspanne, eine internationale Zusammenarbeit als Vorausset-zung für die Auseinandersetzung mit der Frage zu schaffen, wie indigene Völker hinsichtlich der Menschenrechtsdebatten behandelt werden sollten. 2002 wurde dem UN Wirtschafts- und Sozialrat zu diesem Zwecke das Ständige Forum über indigene Angelegenheiten als beratendes Gremium beigestellt (ebd.). Darüber hinaus wurde 2007 ein Expertenmechanismus über die Rechte indigener Völker gegründet, um dem UN-Menschenrechtsrat thematisches Fachwissen über indigene Angelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Seit 2001 wird desweiteren ein UN-Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte und Grundlegenden Freiheiten indigener Völker eingesetzt. Der Zeitraum von 2005 bis 2015 wird als zweite Dekade der Rechte Indigener Völker bezeichnet, welche die Teilhabe der Indigenen an Entscheidungsprozessen, die Bekämpfung von Diskriminierung und die Entwicklung von Programmen, Projekten und Kontrollmechanismen als Hauptziele nennt.
Weltweit gibt es ca. 5000 Völker, die als „Indigene“ oder „Ureinwohner“ definiert werden. Das sind etwa 300 bis 400 Millionen Menschen. Die meisten von ihnen leben in Indien und Amerika. Oft stellen indigene Völker in der Bevölkerung ihres Landes eine Minderheit dar, deren Lebensweise sich stark von der der Mehrheit unterscheidet. Konflikte entstehen oft, wenn indigenen Völkern das von ihnen bewohnte und genutzte Land streitig gemacht wird. (...)
Entscheidend ist dementsprechend vor allem die Definition indigener Völker. Auf diese gehe ich im zweiten Kapitel ein. Anschließend komme ich auf die Rechte indi-gener Völker in internationalen Verträgen zu sprechen, bevor das vierte Kapitel den Fall der Endorois schildert und auf die Rechtsverletzungen, die Auswirkungen des Staatseingriffes, die Anklage und die Entscheidung der Afrikanischen Kommission eingeht. Im Kapitel fünf wird die Bedeutung der Indigenität für die positive Rechtsprechung erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition indigener Völker
3. Rechte indigener Völker
4. Der Fall der Endorois
4.1 Der Eingriff des Staates
4.2 Auswirkungen der Landnahme
4.2.1 Wirtschaftliche und gesundheitliche Auswirkungen
4.2.2 Religiöse und kulturelle Auswirkungen
4.3 Die Klage vor der ACHPR
4.4 Die Entscheidung der ACHPR
4.4.1 Artikel 8 - Das Recht auf freie Religionsausübung
4.4.2 Artikel 14 - Das Recht auf Besitz
4.4.3 Artikel 17 - Das Recht auf Kultur
4.4.4 Artikel 21 - Das Recht auf freien Zugang zu natürlichen Ressourcen
4.4.5 Artikel 22 - Das Recht auf Entwicklung
5. Die Bedeutung der Indigenität im Fall der Endorois
6. Fazit
7. Bibliographie
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