Dass der Familienbegriff des Spätmittelalters sich klar von unseren heutigen Familienvorstellungen abgrenzt ist unumstritten. Die spätmittelalterliche Familie war ein hierarchisch gegliedertes Gefüge fest zugewiesener Rollenverteilungen, aus denen es kaum möglich war auszusteigen. Wie diese Beziehungskomplex konkret aussah soll nun im Folgende am Beispiel des wittelsbacherischen Hochadels näher betrachtet werden. Um die Ambitionen verstehen zu können, warum zu dieser Zeit ein so straffes und man könnte meinen auch erstarrtes Modell der Familie vorherrschte, ist es notwendig sich zumindest einführend einen Überblick über das generative Verhalten und die dynastischen Grundgedanken des damaligen Hochadels zu verschaffen.
Bereits sehr ausführlich hat sich Karl-Heinz Spieß mit dem Familienbegriff im spätmittela lterlichen Hochadel befasst. Jedoch handelt es sich bei diesem Werk fast ausschließlich um den niederrheinischen Hochadel. In meinen Ausführungen soll das Bild vervollständigt werden, indem ich von den Thesen Spieß’ ausgehen und diese mit der Geschichte und Genealogie der Wittelsbacher überprüfen werde.
Um der Vollständigkeit willen beschränke ich mich nicht nur auf die Wittelsbacher im Mannesstamm, sondern beziehe ebenso die Töchter mit ein, die vom Hause Wittelsbach in andere Höfe bzw. Linien eingeheiratet haben, und greife bisweilen auf Beispiele außerhalb des Spätmittelalters zurück. Um den Rahmen jedoch nicht zu sprengen, ist es nötig, sich haup tsächlich auf die ‚Kernfamilie’ zu beschränken, also den Familienbegriff im engeren Sinne zu betrachten und nicht als gesamter Familienverband. Außerdem lege ich den Schwerpunkt der Arbeit auf die Stellung der Kinder gegenüber den Eltern und werde das Verhältnis der Ehepartner wie das der Geschwister zueinander nur indirekt am Rande erwähnen. Untersucht habe ich ausschließlich die bayerischen Herzöge, der behandelte Zeitraum erstreckt sich demnach zufolge von Otto I. (1180) bis zum Tode Albrechts IV. (1508).
Gliederung:
Einleitung
1.Generatives Verhalten
1.1.Erhalten des Geschlechts und der Herrschaft
1.2.Gründe des Aussterbens
2.Aspekte der Familienordnung
2.1.Familienbegriff und -hierarchie
2.2.Das Verhältnis des Vaters zu den Kindern
2.3.Die geistlichen Söhne
2.4.Die weltlichen Söhne
2.5.Die geistlichen Töchter
2.6.Die weltlichen Töchter
3.Das Verhältnis der Mutter zu den Kindern
Zusammenfassung und Fazit
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Anhang 4
Literaturverzeichnis
Einleitung:
Dass der Familienbegriff des Spätmittelalters sich klar von unseren heutigen Familienvorstellungen abgrenzt ist unumstritten. Die spätmittelalterliche Familie war ein hierarchisch gegliedertes Gefüge fest zugewiesener Rollenverteilungen, aus denen es kaum möglich war auszusteigen. Wie diese Beziehungskomplex konkret aussah soll nun im Folgende am Beispiel des wittelsbacherischen Hochadels näher betrachtet werden. Um die Ambitionen verstehen zu können, warum zu dieser Zeit ein so straffes und man könnte meinen auch erstarrtes Modell der Familie vorherrschte, ist es notwendig sich zumindest einführend einen Überblick über das generative Verhalten und die dynastischen Grundgedanken des damaligen Hochadels zu verschaffen.
Bereits sehr ausführlich hat sich Karl-Heinz Spieß mit dem Familienbegriff im spätmittelalterlichen Hochadel befasst. Jedoch handelt es sich bei diesem Werk fast ausschließlich um den niederrheinischen Hochadel. In meinen Ausführungen soll das Bild vervollständigt werden, indem ich von den Thesen Spieß’ ausgehen und diese mit der Geschichte und Genealogie der Wittelsbacher überprüfen werde.
Um der Vollständigkeit willen beschränke ich mich nicht nur auf die Wittelsbacher im Mannesstamm, sondern beziehe ebenso die Töchter mit ein, die vom Hause Wittelsbach in andere Höfe bzw. Linien eingeheiratet haben, und greife bisweilen auf Beispiele außerhalb des Spätmittelalters zurück. Um den Rahmen jedoch nicht zu sprengen, ist es nötig, sich hauptsächlich auf die ‚Kernfamilie’ zu beschränken, also den Familienbegriff im engeren Sinne zu betrachten und nicht als gesamter Familienverband. Außerdem lege ich den Schwerpunkt der Arbeit auf die Stellung der Kinder gegenüber den Eltern und werde das Verhältnis der Ehepartner wie das der Geschwister zueinander nur indirekt am Rande erwähnen. Untersucht habe ich ausschließlich die bayerischen Herzöge, der behandelte Zeitraum erstreckt sich demnach zufolge von Otto I. (1180) bis zum Tode Albrechts IV. (1508).
1.Generatives Verhalten
1.1.Erhaltung des Geschlechts und Stärkung der Herrschaft
Spieß sieht die „Sorge um Nachwuchs“ und somit die „generative Kontinuität“ als prägenden Leitsatz, der das Vorgehen des spätmittelalterlichen Hochadels beherrscht.[1] Bei den Wittelsbachern wird dieser Gedanke vor allem durch Albrecht IV. bestätigt, der, nachdem er selbst lange Zeit Schwierigkeiten mit der Legitimation seiner Herrschaft hatte, sein ganzes Interesse „Haus, Dynastie und Erbrecht“ widmete.[2] Die Voraussetzung für die Erhaltung des Stammes ist die Gründung neuer Familien,[3] weswegen eine uneingeschränkte Vermehrung der Personenzahl am einfachsten als Vorbeugemaßnahme gegen die Gefahr des Aussterbens zu denken wäre.[4] Bekanntlich war aber das Mittelalter immer wieder von Spannungen geprägt, die eine Stärkung der Herrschaftsbasis zwingend machten, dies widerspricht jedoch der Zeugung möglichst vieler Erben. Eine innereheliche Geburtenkontrolle im Sinne der modernen Empfängnisverhütung barg jedoch zu viele Risiken, weder konnte Spieß diese für die von ihm untersuchten Familien konkret belegen,[5] noch finden sich in den Chroniken der Wittelsbacher Anhaltspunkte für diese Methode.
Die Familien im niederrheinischen Adel bedienten sich des Mittels der beschränkten Heiratszulassung. So durfte jeweils nur ein Nachkomme oder maximal zwei das Recht zur Heirat und somit die Aufgabe, möglichst viele legitime Kinder zu zeugen, erhalten, um die Risiken der Kindersterblichkeit und somit die Problematik des Erbenmangels auszuschließen.[6] In Punkt 1.2. Gründe für das Aussterben werde ich darauf noch genauer eingehen. Die Wittelsbacher hatten keine festen Regelungen, doch Fortuna war ihnen zwei Generationen lang hold, indem immer nur jeweils ein männlicher Nachkomme das Erbe antreten konnte[7]. Dies änderte sich jedoch als Otto II. zwei Söhne hatte, die beide Herrschaftsansprüche stellten. Nach dem Tod des Vaters regierten sie 1253-55 gemeinschaftlich, beschlossen dann jedoch, das Reich zu teilen, was bereits die ‚gefürchtete’ Phase der bereits angedeuteten Erbteilungen einläutete.[8] Die Wittelsbacher haben wohl nicht ernsthaft eine eingeschränkte Heiratspolitik betrieben, denn schon nach Kaiser Ludwig kam es zu erneuten Teilungen unter seinen Söhnen Stefan II., Ludwig V. und Albrecht I.[9] Diese und weitere der nächsten Generation brachten den entstandenen vier Teilherzogtümern Schwächung und Streit ein.[10] Nur Wilhelm und Ernst von Bayern-München regierten gemeinsam.[11] Schließlich gelang es Albrecht IV. – jedoch erst an der Schwelle zur Frühen Neuzeit –, die Einheit Bayerns durch eine gesetzlich geregelte Primogenitur zu gewährleisten.[12]
Hohe Kinderzahlen waren dennoch auch für die Wittelsbacher erstrebenswert, um zu gewährleisten, dass zumindest ein männlicher Nachfolger das Erbe antreten konnte. Bei den untersuchten Wittelsbachern finden sich, wie Spieß auch am Niederrhein feststellt,[13] fast durchgehend sehr hohe Zahlen – bis zu 12 Kinder pro Familie. So schenkte Agnes von Loon Otto I. sieben Töchter und einen überlebenden Sohn.[14] Isabeau de Baviére brachte 12 Kinder zur Welt[15], und aus der Ehe Albrechts III. mit Anna gingen sieben Kinder – darunter waren fünf Söhne – hervor.[16] Über Totgeburten lagen mir keine Angaben vor, vielleicht lässt sich dies mit Spieß erklären, der eine mangelnde Quellenlage zu diesem Zeitpunkt anführt, da bis Ende des 15. Jahrhunderts die sogenannten Kinderbücher, in denen alle tatsächlichen Geburten eines Ehepaares verzeichnet sind, eine Seltenheit waren, und man sich für diesen Zeitraum nur an Stammtafeln orientieren kann, die aber oftmals unzuverlässig sind, da sie eben z.B. Totgeburten nicht erfassen.[17]
Möglichst viele Kinder zu haben konnte nur erreicht werden, wenn man die Geburtenintervalle so gering wie möglich hielt. Bei Spieß werden hier Eckenwerte von 16,5 bis 30 Monaten als normal angegeben.[18] Tatsächlich sind auch bei den Wittelsbachern die Geburtenintervalle kaum außerhalb dieser Grenzen.[19] Werte unter 16,5 Monaten wurden ebenfalls erreicht, da der Einsatz von Ammen zu dieser Zeit obligatorisch war, weswegen die Mutter das Kind nicht mehr stillen musste und theoretisch bereits das nächste empfangen konnte.[20] Spieß spricht sogar von einem bewussten Einsatz der Ammen als Sicherungsmittel des Nachwuchses.[21]
1.2.Gründe des Aussterbens
Obwohl der Hochadel nun genug Maßnahmen treffen konnte, den Nachwuchs zu gewährleisten, starben dennoch zahlreiche Linien aus. Bei den von Spieß untersuchten Familien lag die Aussterbensrate bei 83,1%.[22] Die Wittelsbacher Herzöge setzten zwar ihre Dynastie bis ins 18. Jahrhundert hinein fort, doch die aus den Erbteilungen resultierenden Teilherzogtümer starben fast alle aus. Die kurzlebigsten waren hier die Linien Bayern-Ingolstadt und Bayern-Straubing[23] sowie die von Ludwig dem Brandenburger begründete oberbayerische Linie[24]. Sie alle endeten bereits mit der zweiten Generation, nur die Herzöge von Bayern-München konnten sich schließlich behaupten und ein Fortleben der Dynastie garantieren.[25] Grund war hiefür das Ausbleiben des Nachfolgers der jeweiligen Stammeszweige.
Die Ursachen dafür können mehrerlei sein. Zunächst einmal ist das Phänomen der hohen Kindersterblichkeit im Spätmittelalter zu erwähnen. Spieß spricht bei den von ihm untersuchten Familien von ca. 30%.[26] Aus den oben genannten Gründen können die exakten Zahlen der Wittelsbacher nicht genannt werden, doch auch ohne diese kann die enorme Sterblichkeitsrate z.B. bei Isabeau de Baviére verdeutlicht werden. Als sie starb, waren bereits neun von ihren zwölf Kindern tot. Ihr erster Sohn starb schon nach drei Monaten, ihre Tochter Johanna im zarten Alter von 1 ½ Jahren, und auch Sohn Karl verlässt sie mit erst acht Jahren.[27] Doch selbst wenn sich der Nachwuchs in großer Zahl einstellte, war dies immer noch keine Garantie für Nachfolger. Anna von Loon schenkte Otto I. zwar viele Kinder, doch nach dem Tode des ersten Sohnes, kamen nur noch weibliche Nachkommen zur Welt bis sie letztendlich den ersehnten Erben gebar.[28]
Ebenfalls ausschlaggebend ist für Spieß die Klerikalisierung des Nachwuchses. Söhne, die für den geistlichen Stand bestimmt waren, rückten im Todesfall des letzten weltlichen Nachfolgers an dessen Position, doch scheiterte dies wohl nicht selten an persönlichen Widerständen.[29] Dies lässt sich für die Wittelsbacher jedoch nicht belegen. Die Wittelsbacher waren hauptsächlich an weltlicher Macht interessiert, weswegen sie der damals weitverbreitete Versorgung ihrer Söhne durch den geistlichen Stand kaum anschlossen, wie sich bei den Söhnen Ottos II. – Ludwig II. und Heinrich XIII. – zeigte, von denen keiner geistlich wurde.[30] Von einer Klerikalisierung des wittelsbacherischen Nachwuchses kann man kaum sprechen. Selbst wenn dieser Fall eingetreten ist, funktionierte das Nachrückverfahren problemlos. So waren wohl Johann I., Albrecht IV. und Stephan II. ursprünglich für einen geistlichen Beruf vorgesehen, traten jedoch alle das weltliche Erbe an, worauf ich in Punkt 2.2.2. Die geistlichen Söhne noch genauer eingehen werde.
Weniger häufig ist bei den Wittelsbachern der Nachfolgermangel durch späte Heiraten,[31] wie z.B. bei Wilhelm von München, der mit 57 Jahren Margarete von Kleve-Mark heiratete, jedoch bereits drei Jahre später schon tot war.[32] Doch auch Otto I. heiratete erst mit 52, aber wie erwähnt schenkt ihm Agnes dennoch neun Kinder.[33]
Prinzipiell zeigt sich also auch bei den Wittelsbachern, dass ein System gefunden war, die Nachkommenschaft und somit das Fortleben der Dynastie zu gewährleisten, jedoch durch Launen der Natur, demografische Faktoren oder eigenes Verschulden dieses System gefährdet werden konnte.[34]
[...]
[1] Spieß, Karl-Heinz, Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelalters. 13. bis Anfang des 16. Jahrhunderts, Stuttgart 1993, S. 425
[2] Stauber, Reinhard, Die Herzöge von München. Die Wiederherstellung der Landeseinheit, in: Schmid, Alois/Weigand, Katherina (Hg.), Die Herrscher Bayerns. 25 historische Portraits von Tassilo III. bis Ludwig III., München 2001, S. 142-157, S. 146 und S. 147
[3] Spieß, Familie, S. 532
[4] Spieß, Familie, S. 425
[5] Spieß, Familie, S. 442f.
[6] Spieß, Familie, S. 425
[7] vgl. dazu Rall, Hans und Marga, Die Wittelsbacher in Lebensbildern, Graz u.a. 1986, S.13-65 und Nöhbauer, Hans F., Die Wittelsbacher. Eine deutsche Chronik – eine deutsche Dynastie, Bern u.a. 1979, S. 28
[8] Nöhbauer, Wittelsbacher, S. 41ff.
[9] Wild, Joachim, Die Herzöge von Straubing und Ingolstadt. Residenzstädte auf Zeit, in: Schmid, Alois/ Weigand, Katherina (Hg.), Die Herrscher Bayerns. 25 historische Portraits von Tassilo III. bis Ludwig III., München 2001, S. 118-129, hier S. 119
[10] Ziegler, Walter, Die Herzöge von Landshut. Die reichen Verlierer, in: Schmid, Alois/ Weigand, Katherina (Hg.), Die Herrscher Bayerns. 25 historische Portraits von Tassilo III. bis Ludwig III., München 2001, S. 130-141, hier S. 131
[11] Rall, Lebensbilder, S. 98, s.a. Auch Nöhbauer spricht von einem „Widerwillen gegenüber Testamenten“, Nöhbauer, Wittelsbacher, S. 54
[12] Stauber, S. 155, s.a. Rall, Lebensbilder, S. 112
[13] Spieß, Familie, S. 437f., s.a. S. 538
[14] Schlüter-Schindler, Gabriele, Wittelsbacherinnen. Die weltlichen unverheirateten und die geistlichen Töchter im 13. und 14. Jahrhundert, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 65 (2002), S. 371-408, S. 372
[15] http://www.asn-ibk.ac.at/bildung/faecher/geschichte/maike/frauen/ren2.htm
[16] Stauber, Bayern-München, S. 145
[17] Spieß, Familie, S. 427ff.
[18] Spieß, Familie, S. 441
[19] vgl. die Stammtafeln im Anhang 1-4
[20] zum Ammenwesen im allgemeinen: Winter, Matthias, Kindheit und Jugend im Mittelalter (Hochschulsammlung Philosophie: Geschichte 6), Freiburg i. Breisgau 1984, S. 112-116
[21] Spieß, Familie, S. 441
[22] Spieß, Familie, S. 444
[23] Wild, Straubing und Ingolstadt, S. 118 s.a. S. 129
[24] Wild, Straubing und Ingolstadt, S. 123, s.a. Nöhbauer, Wittelsbacher, S. 80
[25] zur Geschichte der Herzöge von Bayern-München: Stauber, Bayern-München, S. 142-157
[26] Spieß, Familie, S. 440, s.a. S. 447
[27] http://www.asn-ibk.ac.at/bildung/faecher/geschichte/maike/frauen/ren2.htm
[28] Rall, Lebensbilder, S. 21
[29] Spieß, Familie, S. 449ff.
[30] Schlüter-Schindler, Gabriele, Wittelsbacherinnen, S. 372
[31] Spieß, Familie, S. 448
[32] Batz, Karl, Bayern-Ingolstadt, Bayern-Landshut: 1392-1506 – Glanz und Elend einer Teilung (Katalog zur Ausstellung des Stadtarchivs, der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek und des Stadtmuseums Ingolstadt), Ingolstadt, 1992
[33] Rall, Lebensbilder, S. 21
[34] Spieß, Familie, S. 552
- Arbeit zitieren
- Tanja Bräther (Autor:in), 2003, Aspekte der Familienordnung im Hochadel des Spätmittelalters am Beispiel der Wittelsbacher, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27127
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