Am Beispiel der Sanktion unter SGB II kann eine Diskrepanz zwischen Recht und Moral wunderbar skizziert werden. Denn rein rechtlich gesehen muss die Frage, ob den Leistungsempfängern bei Pflichtverletzung das Existenzminimum gekürzt werden darf, positiv beantwortet werden. Moralisch gesehen stellt sich jedoch die Frage, ob eine Grundsicherung, welche das Existenzminimum sichern soll, überhaupt gekürzt werden darf? Also: Ist es moralisch vertretbar, das Existenzminimum noch zu kürzen?
Blick ins Buch
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.