Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit (2010 ca. 3,18 Mio.), die dadurch entstehenden hohen Kosten (allein die Ausgaben für Arbeitslosengeld II (ALG II), die laut Bundesrechnungshof im letzten Jahr rund 46,8 Mrd. Euro betrugen), sowie der Skandal um die Datenfälschung der Vermittlungszahlen seitens der Bundesagentur für Arbeit zu ihren Gunsten im Januar 2002, waren klare Anzeichen für den grundlegenden Reformbedarf der deutschen Arbeitsmarktpolitik und -verwaltung. Alle Regierungen der letzten Jahrzehnte waren auf diesem Feld aktiv, weshalb das seit 1998 geltende Sozialgesetzbuch III (SBG III) bis zum Jahr 2002 35 Änderungen erfuhr. Doch diese waren nicht ausreichend. Aus diesen Gründen hat die Regierung im Jahr 2002 unter den Namen „Hartz“ und „Agenda 2010“ einen auch heute noch andauernden Reformprozess eingeleitet.
Inhaltverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Hartz-Reformen I - IV Überblick
3. ALG II: Ursprünge, Definition, Ziele
4. Verwaltung des ALG II: Optionen
4.1 Arbeitsgemeinschaften (ARGEn)
4.2 Optionskommunen als Alleinträger und getrennte Trägerschaft
5. Verwaltung des ALG II: Entwicklungen bis März 2009
5.1 Das Urteil des BVerfG vom 20. Dezember 2007
5.2 Die Lösungsversuche: Chronologie
6. Die Evaluation der Experimentierklausel
6.1 Untersuchungsfelder und Ergebnisse
6.2 Problemaufriss und Verbesserungsbedarf
7. Verwaltung des ALG II: Aktuelle Entwicklungen ab März 2009
7.1 Verlauf
7.2 Die Gesetzentwürfe im Einzelnen
7.3 Offene Fragen, Vorteile, Vorschläge
8. Kritisches Resümee
Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Was war der Anlass für die Hartz-Reformen?
Auslöser waren die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, enorme Kosten für die Arbeitslosenhilfe sowie ein Skandal um gefälschte Vermittlungsstatistiken im Jahr 2002.
Was sind ARGEn im Kontext von ALG II?
ARGEn (Arbeitsgemeinschaften) waren Zusammenschlüsse der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger zur gemeinsamen Verwaltung und Vermittlung von Beziehern von Arbeitslosengeld II.
Was ist eine Optionskommune?
Optionskommunen sind Kreise oder kreisfreie Städte, die die Verwaltung des ALG II in Eigenregie (ohne die Bundesagentur für Arbeit) übernehmen.
Warum gab es 2007 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur ALG II-Verwaltung?
Das Gericht erklärte die Mischverwaltung in den ARGEn für verfassungswidrig, da sie die grundgesetzliche Zuständigkeitsordnung verletzte, was Neuregelungen erforderlich machte.
Was wurde in der Evaluation der Experimentierklausel untersucht?
Es wurde geprüft, ob die verschiedenen Verwaltungsmodelle (ARGE vs. Optionskommune) unterschiedliche Erfolge bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen erzielten.
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- Valentina Ilina (Autor), 2010, Verwaltung des ALG II: Optionen und aktuelle Entwicklung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269154