Bankenfinanzierte Erwerbsgeschäfte spielen insbesondere beim Kauf von Immobilien eine zentrale Rolle. Tritt der erwartete wirtschaftliche Gewinn aus dem finanzierten Geschäft nicht ein, weigern sich die Erwerber, die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Thema der vorliegenden Arbeit ist diesbezüglich, inwiefern sich Rechte des Erwerbers bei Abschluss der Verträge im Rahmen sog. Haustürsituationen. Die Arbeit ist auf dem Stand 2000.
Inhaltsverzeichnis
- Teil: Die Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf finanzierte Geschäfte - Auslegung nationaler Verbraucherschutzgesetze im Lichte europarechtlicher Implikationen
- A. Die europarechtlichen Wurzeln des nationalen Verbraucherschutzrechtes
- B. Problemstellung - HWIG und Kreditsicherung
- Teil: Die Grundstruktur finanzierter Geschäfte und die Anwendbarkeit des HWIG-Streitstand und Diskussion
- A. Anwendungsbereich des HWIG
- I. Persönlicher Anwendungsbereich
- II. Sachlicher Anwendungsbereich
- 1) Vorliegen einer „Haustürsituation"
- 2) Ausschlußtatbestand des § 1 II Nr.3 HWIG
- B. Anwendbarkeit des HWIG auf finanzierte Geschäfte
- I. Grundstrukturen des finanzierten Geschäfts
- II. Anwendbarkeit des HWIG auf die verschiedenen Verträge bei finanzierten Geschäften
- (a) Bei erfolgter Belehrung
- (b) Bei unterbliebener Belehrung
- aa) Vor Inkrafttreten des VerbrKrG
- (1) Bis zum 1.1.1990
- bb) Nach Inkrafttreten des VerbrKrG
- (1) Meinungsstand
- (a) Ansicht des BGH
- 1) Das Anlaßgeschäft
- 2) Finanzierungsebene
- a) Nicht grundpfandrechtlich gesicherte Kredite
- aa) Vor Inkrafttreten des VerbrKrG
- bb) Nach Inkrafttreten des VerbrKrG
- (1) Fall der echten Exklusivität
- (2) Fall der Koinzidenz
- b) Grundpfandrechtlich gesicherte Kredite (Real- oder Bodenkredite) - unechte Exklusivität
- (2) Zwischen dem 1.1.1990 und dem 31.12.1990
- (3) Sicherungsebene
- a) Personalsicherheiten
- aa) Bürgschaft
- (1) Anwendungsbereich des § 1 I HWIG
- (a) Meinungsstand vor dem Urteil des EuGH
- (aa) Ansicht des IX. Zivilsenats
- (bb) Ansicht des XI. Zivilsenats
- (cc) Ansicht in der Lehre - keine Anwendbarkeit auf Bürgschaften
- (dd) Ansicht in der Lehre - Anwendbarkeit auf Bürgschaften
- (b) Urteil des EuGH („Dietzinger“) - Akzessorietätstheorie
- (c) Meinungsstand nach dem Urteil des EuGH
- (aa) Ansicht des IX. Zivilsenats
- (bb) Ansicht in der Lehre – Einzelbetrachtungstheorie
- (cc) Ansicht in der Lehre – Gesamtbetrachtungslehre
- (d) Stellungnahme
- (2) Ausschluß durch § 5 II HWIG
- bb) Schuldbeitritt
- (1) Anwendungsbereich des § 1 I HWiG
- (2) Ausschluß durch § 5 II HWIG
- cc) Garantie und Patronat
- b) Realsicherheiten
- aa) Anwendbarkeit auf die Sicherungsabrede
- (1) Anwendungsbereich des § 1 I HWIG
- (2) Ausschluß nach § 5 II HWiG
- bb) Anwendbarkeit auf die Übertragung der Sicherheit
- (b) Ansicht in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung
- (c) Ansicht in der Lehre – Prävalenztheorie
- (d) Ansicht in der Lehre – Koinzidenztheorie
- (2) Stellungnahme
- (a) Auslegung des § 5 II HWIG nach nationalem Recht
- (b) Auslegung nach EG-Recht
- (3) Erlöschen des Widerrufsrechtes
- C. Schluß
- Europarechtliche Grundlagen des Verbraucherschutzes
- Anwendungsbereich des HWIG bei finanzierten Geschäften
- Die Rolle von Sicherheiten (Personal- und Realsicherheiten) im Kontext des HWIG
- Konflikt zwischen nationaler und europäischer Rechtsprechung
- Auslegung des § 5 II HWIG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes (HWIG) auf finanzierte Geschäfte. Ziel ist es, die komplexen Rechtsfragen im Spannungsfeld zwischen nationalem Verbraucherschutzrecht und europarechtlichen Implikationen zu klären. Die Arbeit analysiert verschiedene Rechtsmeinungen und Gerichtsentscheidungen.
Zusammenfassung der Kapitel
Teil: Die Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf finanzierte Geschäfte - Auslegung nationaler Verbraucherschutzgesetze im Lichte europarechtlicher Implikationen: Dieser Teil legt die Grundlage der Arbeit, indem er die europarechtlichen Wurzeln des nationalen Verbraucherschutzrechts beleuchtet und die Problemstellung bezüglich der Anwendbarkeit des HWIG auf Kreditsicherungsgeschäfte präzise definiert. Es wird der Kontext geschaffen, in dem die folgenden Analysen der verschiedenen Rechtsauffassungen und Gerichtsentscheidungen stattfinden. Der Fokus liegt auf der Darstellung der relevanten gesetzlichen Regelungen und der damit verbundenen Herausforderungen.
Teil: Die Grundstruktur finanzierter Geschäfte und die Anwendbarkeit des HWIG-Streitstand und Diskussion: Dieser Teil analysiert detailliert die Grundstrukturen finanzierter Geschäfte und deren Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des HWIG. Er untersucht den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes und beleuchtet verschiedene Konstellationen, wie beispielsweise die Fälle mit und ohne Belehrung, sowie die unterschiedlichen Meinungen und Rechtsprechungen zu den verschiedenen Vertragsarten innerhalb finanzierter Geschäfte (Anlassgeschäft, Finanzierungsebene, Sicherungsebene). Die verschiedenen Ansichten des BGH, der Instanzgerichte und der Rechtslehre werden kritisch gegenübergestellt und diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung von § 5 II HWIG und die Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben. Die detaillierte Untersuchung der Personalsicherheiten (Bürgschaft, Schuldbeitritt, Garantie) und Realsicherheiten im Zusammenhang mit dem HWIG bildet einen zentralen Bestandteil dieses Teils.
Schlüsselwörter
Haustürwiderrufsgesetz (HWIG), Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz, Europarecht, finanzierte Geschäfte, Kreditsicherheiten, Personalsicherheiten, Realsicherheiten, Bürgschaft, Schuldbeitritt, Garantie, Rechtsprechung, Rechtslehre, § 5 II HWIG, Auslegung, Akzessorietätstheorie, Einzelbetrachtungstheorie, Gesamtbetrachtungslehre.
Häufig gestellte Fragen zur Arbeit: Die Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf finanzierte Geschäfte
Was ist der Gegenstand der Arbeit?
Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes (HWIG) auf finanzierte Geschäfte. Sie klärt komplexe Rechtsfragen im Spannungsfeld zwischen nationalem Verbraucherschutzrecht und europarechtlichen Implikationen.
Welche Zielsetzung verfolgt die Arbeit?
Ziel ist die Klärung der komplexen Rechtsfragen zur Anwendbarkeit des HWIG auf Kreditsicherungsgeschäfte unter Berücksichtigung nationaler und europäischer Rechtsprechung. Die Arbeit analysiert verschiedene Rechtsmeinungen und Gerichtsentscheidungen.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die Arbeit behandelt europarechtliche Grundlagen des Verbraucherschutzes, den Anwendungsbereich des HWIG bei finanzierten Geschäften, die Rolle von Personal- und Realsicherheiten im Kontext des HWIG, den Konflikt zwischen nationaler und europäischer Rechtsprechung und die Auslegung von § 5 II HWIG.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit besteht aus zwei Teilen. Teil eins beleuchtet die europarechtlichen Wurzeln des nationalen Verbraucherschutzrechts und definiert die Problemstellung bezüglich der Anwendbarkeit des HWIG auf Kreditsicherungsgeschäfte. Teil zwei analysiert detailliert die Grundstrukturen finanzierter Geschäfte und deren Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des HWIG, untersucht den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes und beleuchtet verschiedene Konstellationen (mit/ohne Belehrung) und Rechtsprechungen zu den verschiedenen Vertragsarten innerhalb finanzierter Geschäfte (Anlassgeschäft, Finanzierungsebene, Sicherungsebene).
Welche Rechtsfragen werden im Detail untersucht?
Die Arbeit untersucht detailliert die Anwendbarkeit des HWIG auf verschiedene Vertragsarten bei finanzierten Geschäften, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung von § 5 II HWIG. Die verschiedenen Ansichten des BGH, der Instanzgerichte und der Rechtslehre werden kritisch gegenübergestellt und diskutiert. Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung von Personalsicherheiten (Bürgschaft, Schuldbeitritt, Garantie) und Realsicherheiten im Zusammenhang mit dem HWIG.
Welche Rolle spielen die verschiedenen Rechtsauffassungen (BGH, Instanzgerichte, Rechtslehre)?
Die Arbeit vergleicht und analysiert kritisch die unterschiedlichen Ansichten des Bundesgerichtshofs (BGH), der Instanzgerichte und der Rechtswissenschaft zur Anwendbarkeit des HWIG auf finanzierte Geschäfte, insbesondere bezüglich der Auslegung von § 5 II HWIG und der Berücksichtigung europarechter Vorgaben.
Welche Bedeutung hat das Europarecht in der Arbeit?
Das Europarecht spielt eine zentrale Rolle, da die Arbeit die Anwendbarkeit des nationalen HWIG im Lichte europarechtlicher Implikationen untersucht und den Konflikt zwischen nationaler und europäischer Rechtsprechung beleuchtet.
Welche Schlüsselbegriffe sind relevant für die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind: Haustürwiderrufsgesetz (HWIG), Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz, Europarecht, finanzierte Geschäfte, Kreditsicherheiten, Personalsicherheiten, Realsicherheiten, Bürgschaft, Schuldbeitritt, Garantie, Rechtsprechung, Rechtslehre, § 5 II HWIG, Auslegung, Akzessorietätstheorie, Einzelbetrachtungstheorie, Gesamtbetrachtungslehre.
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- Mihai Vuia (Author), 2000, Die Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf finanzierte Geschäfte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2687